Eigentlich hatten Optimisten erwartet, dass demnächst ein Geldregen auf die Hotellerie herunterprasselt: Der Europäische Gerichtshof hat bestätigt, dass der Ausschluss der Dienstleistungsunternehmen von der „Energieabgabenrückvergütung“ EU-rechtswidrig sei, woraus abgeleitet werden kann, dass die seit fünf Jahren vorenthaltenen Rückvergütungen nachbezahlt werden müssten.
–>