Eigentlich meinte man, die Reform der Gewerbeordnung abhaken zu können, bis plötzlich, aber nicht unerwartet, ein neuer Streitpunkt auftauchte: Die in der Regierungsvorlage vorgesehene Begrenzung der Ausübung von „Nebenrechten“ mit 15 Prozent (für gebundene Gewerbe) und 30 Prozent (für freie Gewerbe) sollen nicht für das Wirtschaftsjahr, sondern für jeden einzelnen Auftrag gelten.....
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