ANA
Durchgeblickt

EU macht sich um AIRBNB Sorgen

Print-Ausgabe 17. Juli 2016

Der Titel ist tatsächlich so gemeint, wie er da steht: Eigentlich hat man erwartet, dass die „Sharing Economy“ der EU Sorgen bereitet, weil sie – wie der Privatquartier-Vermittler AIRBNB und der Taxidienst Uber – bewirken, dass bestehende, für die „etablierte“ Wirtschaft verbindliche Regelungen ignoriert werden, mit schwerwiegenden Wettbewerbsverzerrungen als Folge. Umso überraschender ist es, dass genau das Gegenteil der Fall ist: Die EU Kommission macht sich Sorgen, dass AIRBNB & Co. in ihrer Entwicklung behindert werden und ihren „wichtigen Beitrag zur Entstehung von Arbeitsplätzen und Wirtschaftswachstum“ nicht leisten können. Die EU-Binnenmarktkommissarin Bienkowska hat klare Vorstellungen, warum dieses Geschäftsmodell so förderungswürdig sein soll: Es sei bei den Konsumenten deshalb so beliebt, weil es ihnen „bessere und billigere Dienstleistungen“ bietet. Und daher sei definitiv unzulässig, sie nur deswegen einzuschränken oder gar zu verbieten, weil damit etablierte Geschäftsmodelle geschützt werden sollen.

Bei genauerem Hinsehen erschließt sich nicht, was an diesem Geschäftsmodell so förderungswürdig sein soll. Wirklich neu ist es nicht: Die Vermietung von privatem Wohnraum hat es immer schon gegeben, über den temporären Austausch von Wohnungen ebenso, wie über Reiseveranstalter, z. B. Interhome. Die „Privatzimmervermietung“ in einer zur allseitigen Zufriedenheit geordneten Form hat noch immer einen erheblichen Anteil am Nächtigungsaufkommen. Aus den Mitfahrgemeinschaften wurde das „Car Sharing“, dessen soziale und ökologische Effekte dem „Teilen“ von privatem Eigentum das Image gaben, das die Sharing Economy noch immer krampfhaft hochhält, obwohl dieser Deckmantel nicht mehr verbergen kann, dass es nur mehr um ein Vermietungsgeschäft geht.

Dass aus den privaten Nischenprodukten ein weltweites Milliardengeschäft werden konnte, ist den Internet-Plattformen zu danken, die über eine intelligent organisierte Kommunikationsebene jedem Wohnungsbesitzer einen weltweiten Markt öffnen. Für die Anbieter ist es natürlich verlockend, aus dem privaten Eigentum ohne Kosten und Risiko Einnahmen zu generieren. Mit den gleichen Auflagen und Abgaben, die der „etablierten“ Wirtschaft für vergleichbare Leistungen abverlangt werden, würde sich das allerdings trotzdem kaum lohnen. Steuerhinterziehung ist daher ein Erfolgsbestandteil des Geschäftsmodells, das allenfalls Nebeneinnahmen, aber keine Arbeitsplätze schafft, und seine Wertschöpfung müsste mit den Verlusten gegengerechnet werden, die der „etablierten“ Wirtschaft erwachsen. Die EU-Agenda zur Sharing Economy lässt befürchten, dass von dieser Seite wenig zu erwarten ist, was zur Sicherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen nötig wäre.

Zum Unterschied von Uber, wo das vielfach gesetzwidrige Angebot tatsächlich zu Einschränkungen bis zum Totalverbot geführt hat, sind die über AIRBNB vermittelten Vermietungsleistungen legal. Zusatzleistungen, wie Abwicklung des Zahlungsverkehrs oder Versicherungen, die die reine Kommunikationsleistung und damit die Haftungsfreiheit für das Angebot in Frage stellen könnten, sind in der Agenda – was für ein Zufall! – als zulässig erklärt. Alle Auflagen und Abgaben liegen in der Verantwortung der Vermieter und sind von deren persönlichen Verhältnissen abhängig: Ist die Vermietung als „gewerblich“ einzustufen, ist ohnedies alles geregelt. Ob dies der Fall ist, kann aber mit der simplen Regel „ab 10 Betten“ nicht geklärt werden, sondern hängt von zahlreichen Kriterien ab, etwa Vermietungsdauer, Gewinnabsicht, Art der Dienstleistung etc. Ob für eine private Vermietung Umsatzsteuer zu bezahlen ist, muss – siehe 30.000 Euro Freigrenze – im Einzelfall geklärt werden. Ob Einkommenssteuer fällig ist, muss über eine Steuererklärung ermittelt werden. Lediglich die Ortstaxe ist in jedem Fall pro Nächtigung zu bezahlen. Dass AIRBNB etwa in Paris oder Amsterdam bereit ist, diesen relativ geringen Betrag für ihre Vermieter abzuführen, ist kein Zufall: Die Stadt als Haupttreiber von Kontroll- und Beschränkungsaktionen ist damit ruhig gestellt, die Einsatzfreude des Finanzamtes, mühsamen Einzelfällen mit geringen Einnahmechancen nachzulaufen, ist enden wollend.

Noch nirgends war es möglich, die Vermietung von Privatwohnungen für touristische Zwecke abzudrehen, auch in Berlin, wo man mit einem „Zweckentfremdungsverbot“ von Wohnraum am weitesten gekommen zu sein scheint, gibt es eine Hintertüre. Ob in Wien mehr herauskommt, als eine Ortstaxen-Kompensation, wird die für Herbst vorgesehene Gesetzesänderung zeigen.

Günther Greul

Ähnliche Artikel

Durchgeblickt

Ein Pferd müsste man sein

03. Juni 2016 | Durchgeblickt
Durchgeblickt

Werden in Wien Schanigärten durch Stehtische ersetzt?

20. Mai 2016 | Durchgeblickt
Durchgeblickt

Vereinsfeste werden zum Politikum

06. Mai 2016 | Durchgeblickt

Kommentar schreiben

Bitte die Netiquette einhalten. * Pflichtfelder

Nach oben