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Standpunkt

Kämpfen oder sterben

Print-Ausgabe 19. Februar 2021

Was tun, wenn man als Unternehmer oder Unternehmerin im Tourismus tätig ist, mit dem Reisebüro, Hotel, Restaurant, Kaffeehaus, der Veranstaltungs-Location oder sonst was in einem Miet- bzw. Pacht-Verhältnis ist und sich seit Mitte März 2020 bald insgesamt sechs Monate hindurch in einem Komplett- oder Teil-Lockdown befindet?

Zwei Möglichkeiten: Man steckt a) den Kopf in den Sand, g‘frettet sich solange es geht durch und zahlt weiterhin Miete und Pacht, bis einem endgültig die Luft ausgeht. Oder man stellt sich b) auf die Hinterbeine, bietet VermieterInnen und VerpächterInnen die Stirn, und einigt sich am Ende auf eine Reduktion, die bis hin zur gänzlichen Aussetzung der Zahlungen reichen kann.

Fall b) schlug medial vor kurzem hohe Wellen, als sich Berndt Querfeld mit seinen beiden Kaffeehäusern Landtmann und Mozart in der Wiener Innenstadt gegen unbotmäßige Mietforderungen querlegte. Einige andere tun es ihm gleich. Die Mehrheit tendiert allerdings zu Variante a). Sie steckt ihren Kopf in den Sand.
„Wenn sich die Unternehmen nicht helfen lassen, dann sollen sie sterben“, brachte es ein Branchenkenner markig auf den Punkt. Je mehr Monate vergehen, desto kritischer werde die Lage, denn: „Die Sache ist noch lange nicht ausgestanden.“

Die Zurückhaltung vieler MieterInnen und PächterInnen ist verständlich. Denn ihre Gegenüber drohen meist mit harten Bandagen, bis hin zum Rauswurf, falls die Zahlungen nicht komplett und pünktlich erfolgen. Manche fordern sogar frech die Herausgabe von erhaltenen staatlichen Unterstützungen ein, allen voran jener für Miete und Pacht erhaltenen Fixkostenzuschüsse. Streng verboten! Trotzdem schlottern einem – in diesem Fall den MieterInnen und PächterInnen – die Knie. Bloß nicht anecken! Schließlich will man ja mit seinem Betrieb nicht auf der Straße sitzen, wenn’s vielleicht doch wieder einmal losgeht.

Also lieber sterben? Nein! Denn die Rechtslage ist eindeutig und dürfte in den nächsten Tagen durch ein Gutachten, das von den gastronomischen Fachgruppen der Wiener Wirtschaftskammer in Auftrag gegeben wurde, untermauert werden. Die Kernaussage: Wenn ein Miet- oder Pachtobjekt durch die Pandemie nicht oder nur eingeschränkt nutzbar ist, sind Miete und Pacht entsprechend zu reduzieren oder haben komplett ausgesetzt zu werden.

Einfach ist die Sache nicht. Im Endeffekt ist jeder Einzelfall zu prüfen. Doch es lohnt sich, denn letztendlich ist beiden geholfen – den VermieterInnen bzw. VerpächterInnen, weil die die Chance haben, am Ende der Krise nicht auf leeren Objekten sitzen zu müssen, dem Reisebüro, Hotel, Restaurant, Kaffeehaus, der Veranstaltungs-Location oder sonst wem, weil eine erheblich bessere Möglichkeit besteht, die extrem lange Schwächeperiode wirtschaftlich zu überstehen! Es muss ja nicht gleich vor Gericht enden. MediatorInnen und vernünftige AnwältInnen tun’s auch, weiß von vielen positiven Fällen, in denen VermieterInnen, VerpächterInnen und UnternehmerInnen aufeinander zugegangen sind, der

Lupo

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