ANA
Durchgeblickt

Gewerbeordnung: Krampfregelungen bleiben

Print-Ausgabe 24. Februar 2017

Eigentlich meinte man, die Reform der Gewerbeordnung abhaken zu können, bis plötzlich, aber nicht unerwartet, ein neuer Streitpunkt auftauchte: Die in der Regierungsvorlage vorgesehene Begrenzung der Ausübung von „Nebenrechten“ mit 15 Prozent (für gebundene Gewerbe) und 30 Prozent (für freie Gewerbe) sollen nicht für das Wirtschaftsjahr, sondern für jeden einzelnen Auftrag gelten. Die WKO führt dafür aus der Sicht der Sparte Gewerbe gute Gründe an, für die Hotellerie ist die Änderung nicht gerade hilfreich (Mehr darüber Gewerbeordnung „neu“).

Zwei Regelungen werden von der ÖHV besonders angeprangert: Hoteliers mit angemeldetem „Hotelwagengewerbe“ dürfen ihre Gäste zwar zwei Stunden über die Autobahn zum Flughafen bringen, aber nicht zum fünf Minuten entfernten Skilift. Diese Absurdität ist aber nicht von der Gewerbeordnung vorgegeben, sondern vom „Gelegenheitsverkehrsgesetz“: Mit einem „Hotelwagen“ dürfen Gäste nur zwischen Hotel und „öffentlichem Verkehrsmittel“ befördert werden, für andere Personentransporte ist eine Mietwagenkonzession erforderlich, für die eine Befähigungsprüfung nötig ist.

Der zweite Knackpunkt ist der Verkauf von Skipässen im Rahmen von Pauschalangeboten. Grundsätzlich ist „Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen für Verkehrsunternehmen“,  zu denen auch die Seilbahnen gehören, den Reisebüros vorbehalten. Wenn der Hotelier die 15 Prozent-Grenze für Nebenrechte pro Auftrag einhält, darf der Skipass bei einem Übernachtungspreis von 85 Euro gerade einmal 15 Euro betragen – nicht gerade realitätsnah. Mit den Reisebüros ist eine großzügigere Regelung besprochen, aber auch wenn sie in die Gewerbeordnung einfließt, ist die Hotellerie nicht aus dem Schneider: Die neue EU „Pauschalreiserichtlinie“ bestimmt, dass zur Unterkunft angebotene Zusatzleistungen nicht mehr als 15 Prozent des Gesamtumsatzes ausmachen dürfen. Andernfalls wird das Angebot zur „Pauschalreise“ und der Anbieter zum „Reiseveranstalter“, mit kaum absehbaren Haftungsfolgen und der Verpflichtung zur Insolvenzabsicherung, egal, was in der Gewerbeordnung steht.

Die ÖHV wünscht sich eine einheitliche Grenze von 30 Prozent pro Wirtschaftsjahr, sieht aber auch das nur als Kompromiss: Eigentlich sei eine Begrenzung von Nebenleistungen nur in Ausnahmefällen sachlich begründbar, schon gar nicht bei den freien Gewerben. Für die als Begründung für die Reglementierung immer wieder zitierte Sicherheit für Mensch, Umwelt und Qualität bringt das sicher nichts. Tatsächlich war ursprünglich für die Reform der Gewerbeordnung nur ein Gewerbeschein für alle freien Gewerbe geplant. Wie viele das sind, ist nur schätzbar: Das Wirtschaftsministerium führt auf seiner Homepage eine Liste, die über 30 Seiten (!) umfasst und ständig ergänzt wird. Jeder kann für seine Tätigkeit eine neue Bezeichnung erfinden, die nur eine Voraussetzung erfüllen muss: Sie darf nicht mit dem Inhalt reglementierter Gewerbe kollidieren. Entsprechend skurril sind manche Bezeichnungen, etwa „Montage, Instandhaltung, Pflege und Wartung von Griffen auf bereits bestehenden Kletterwänden in Kletterhallen“.

Einigermassen begründen lässt sich dieser bürokratische Unfug allenfalls damit, dass es auch für viele freie Gewerbe Ausübungsvorschriften gibt, die festgelegt und kontrolliert werden müssen, und dass die Pflichtmitgliedschaft bei der Kammer eine im Ernstfall dann doch geschätzte Interessenvertretung  sichert, etwa über Kollektivverträge. Zu günstigen Konditionen: In vielen Fällen sind Arbeiterkammer- und Gewerkschaftsbeiträge höher, als die Grundumlagen für Unternehmer.

Vorgestrige Zünftlerei?

Trotzdem tut sich die WKO schwer damit, Vorwürfe zu entkräften, es würde ihr vor allem darum gehen, ihre Umlagen abzusichern und ihre Mitglieder gegen Konkurrenz abzuschotten. Bei der Nebenrechtsdiskussion und den willkürlichen Umsatzgrenzen ist das offensichtlich. Bevor man dies als vorgestrige Zünftlerei anprangert, ist fairerweise ein Hinterfragen des eigenen Standpunktes angebracht: Pfui sind immer nur die Hürden, die andere Branchen aufbauen. Für den Zaun um den eigenen Schrebergarten gibt es natürlich gute Gründe – oft durchaus verständlich: Auch die Hotellerie – nicht nur die ÖHV – wünscht sich, dass für Airbnb-Vermieter „ab einem zu definierenden Ausmaß“ Standards und Meldepflichten gelten. Solange keine Chancengleichheit gesichert ist, wird eine Liberalisierung nur in kleinen Schritten möglich sein- Krampflösungen inklusive.

Ähnliche Artikel

Durchgeblickt

Wiener Hotellerie blieb auf Steuererhöhung sitzen

10. Februar 2017 | Durchgeblickt
Durchgeblickt

Momentaufnahme: Es geht bergauf

27. Jänner 2017 | Durchgeblickt
Durchgeblickt

Minister mit Durchblick gesucht

13. Jänner 2017 | Durchgeblickt

Kommentar schreiben

Bitte die Netiquette einhalten. * Pflichtfelder

Nach oben