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Gewerbeordnung: Kein „großer Wurf“

Print-Ausgabe 23. September 2016

Zu den unerledigten Aufgaben der Bundesregierung gehört die Reform der Gewerbeordnung. Zur Darstellung ihrer Dringlichkeit hat sich eine Sammlung an absurden Regelungen entwickelt, wie sie zuletzt in einer Reportage des ORF TV-Magazins „Eco“ präsentiert wurde. So braucht etwa der Betreiber eines Fitnessclubs vier Gewerbeberechtigungen, ein Hotelier eine Hotelwagenkonzession, wenn er seine Gäste vom Bahnhof abholen möchte, etc. Für jede Berechtigung ist die Zahlung einer Kammerumlage an die jeweilige Fachgruppe, Innung oder das Gremium fällig. Die durch solche Auflistungen genervte WKO bezeichnete in einer Stellungnahme diese „Mythen der Gewerbeordnung“ als Falschmeldungen und führte an, dass Vieles schon mit einer Konzession geht. Ja, eh – aber nicht immer.

Konkurrenzabwehr

Die Gewerbeordnung stammt aus dem Jahr 1859 und wurde bis zur Intransparenz adaptiert. Deutlich erkennbar ist nur, welche Funktion seinerzeit die Zünfte hatten: Die Vertretung der Interessen einer geschlossenen Gesellschaft mit dem Ziel, die Konkurrenz abzuwehren. Gar so lang ist das noch nicht her: Manche werden sich daran erinnern, wie darüber gestritten wurde, ob Kaffeehäuser Bier anbieten dürfen oder Fleischer Schnitzel.

Obwohl jedermann weiß, dass solche Barrieren inzwischen bestenfalls als Basis für Spott und Hohn wirken, besteht wenig Bereitschaft, darauf zu verzichten. Auch die Experten der „Agenda Austria“ sehen den Konkurrenzschutz im Vordergrund. Derzeit gibt es in Österreich 80 „reglementierte“ Gewerbe, die einen Befähigungsnachweis verlangen, und 400 freie. Agenda Austria hält 15 reglementierte für ausreichend, alles ohne Gefährdung von Mensch, Tier und Umwelt sei nur ein Hindernis. Die „Grünen“ wollen die reglementierten Gewerbe halbieren. Das entspricht der deutschen „Handwerksnovelle“, mit der 2004 die Zahl der Gewerbe mit Befähigungsnachweis von 94 auf 41 reduziert wurde. Glücklich ist man mit der Liberalisierung nicht: Die KMU-Forschung stellte fest, dass sie keinerlei „Beschäftigungseffekt“ brachte, dafür einen massiven Rückgang der Ausbildungsleistung. Im Gewerbe und Handwerk wurden nur fünf Prozent der Lehrlinge in nicht reglementierten Gewerben ausgebildet, 95 Prozent in den „meisterpflichtigen“ Branchen. Auch im deutschen Bundestag wurde als „schmerzhafte Erfahrung“ beklagt, dass die Deregulierung zwar viele Existenzgründer brachte, aber größtenteils Ein-Mann-Betriebe, von denen keine Fachkräfte ausgebildet werden. Dass die Kammer bei ihrer Skepsis gegenüber einer Reform nicht den Verlust tausender zahlender Gewerbescheininhaber und die Probleme mit hunderten überzähligen Funktionären in den Vordergrund stellt, sondern die Gefährdung der Nachwuchsausbildung bis zum „Tod des Handwerks“ beschwört und zu einer „Reform mit Augenmaß“ mahnt, ist nicht nur Taktik.

Bei den Planungen der Bundesregierung ist von einer Reduktion der reglementierten Gewerbe (noch) keine Rede. Für diese soll es Erleichterungen beim Zugang geben, für die über 400 freien Gewerbe nur einen einzigen einheitlichen Gewerbeschein. Selbst wenn das Gastgewerbe, das (wie die Reisebüros) derzeit reglementiert ist, diesen Status verlieren sollte, dürfte dies kaum Auswirkungen haben: Der Befähigungsnachweis ist durch so viele Sonderregelungen durchlöchert, dass er kaum ein ernsthaftes Zugangshindernis ist.

Falscher Ansatz

Die Fixierung auf die „Deregulierung“ des Gewerbezuganges ist auch nicht der richtige Ansatz für die Lösung der Probleme der gewerblichen Wirtschaft: ÖHV-Präsidentin Michaela Reitterer verwies auf die „Share Economy“, Unternehmen wie Airbnb hebeln die Gewerbeordnung aus und nichts geschieht. Mehr als die Hälfte der Kammermitglieder sind Ein-Personen-Unternehmen, die größtenteils andere Bedürfnisse haben als „echte“ Unternehmen, und der Interessenausgleich ist längst zwischen kleinen und großen Unternehmen der gleichen Branche das bei weitem größere Problem, als zwischen verschiedenen Branchen.

Die Kammer selbst geht die Reform eher gebremst an. Präsident Leitl bindet die Bereitschaft zur Reformierung der Gewerbeordnung an eine Reform der Staatsordnung: „Solange es Landesregierungen gibt, muss es auch Landesinteressenvertretungen geben.“ Das ist die gleiche Argumentation, die neun Jugendschutzgesetze oder Bauordnungen verteidigt. Nach „großem Wurf“ klingt das nicht.

Günther Greul

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