ANA
Mehrwertsteuer-Erhöhung

USt-Frust wird jetzt zum Alltag. Mit 1. Mai beginnt großes Rechnen

Print-Ausgabe 22. April 2015

Die Prodinger|GFB Tourismusberatung hat den 1. Mai zum „Tag der sinnlosen Steuererhöhung“ erkoren – Wettbewerbsposition verschlechtert sich

Der Countdown für die Mehrwertsteuer-Erhöhung auf Logis von 10 auf 13 Prozent läuft. Die Regelung tritt bekanntlich mit 1. Mai in Kraft und bringt die Betriebe gehörig ins Schwitzen. Der Grund: Die Materie ist dermaßen komplex, dass in den wenigsten Fällen die bisher vorgenommenen Software-Adaptierungen und -Erweiterungen den Anforderungen genügen. Thomas Reisenzahn, Geschäftsführer von Prodinger|GFB Tourismusberatung, gegenüber T.A.I.: „Eine enorme EDV-Kapazität muss zur Verfügung stehen, damit der Gast eine richtige Rechnung erhält und der Finanzminister seinen Anteil.“ Reisenzahn schätzt den finanziellen Aufwand, um eine praktikable Umstellung auf die Beine zu stellen, pro Betrieb auf bis zu 6.000 Euro.

Die Hürden sind mannigfaltig. Stichworte sind diesbezüglich das „ortsübliche Frühstück“ oder der UStR-Wartungserlass 2015, der die Rangordnung vorgibt, nach der das pauschale Entgelt für Beherbergung und Verköstigung (Frühstück, Halb- oder Vollpension) auf die unterschiedlichen Umsatzsteuersätze aufzuteilen ist.

Wenn ein Gast ein Arrangement inklusive Getränke und diverser Nebenleistungen (z. B. Massage, Ski-Karte, etc.) kauft, kommt es zu einer zusätzlichen Verknüpfung mehrerer Steuersätze. Reisenzahn: „Der Hotelier muss dann überprüfen, ob Einzelverkaufspreise vorliegen (z. B. Nächtigungspreise ohne Frühstück) oder eine Kostenaufteilung möglich ist, die zu einem Mehrwertsteuer-Splitting führt.“ Bei Pauschalen spielt auch der ‚All In‘-Erlass eine wichtige Rolle, da die sogenannten Nebenleistungen (üblicherweise 20 %) den Steuersatz von Logis (13 %) oder des MwSt.-Splittings erlangen können.

„All diese Entscheidungen sind strategische Weichenstellungen für den Betrieb“, so Reisenzahn „Die Splittings der Gesamtleistung betreffen im operativen Ablauf dann Rabatte, Stornos eines Abendessens, Durchläufer (wie z. B. Sommer Cards oder Ortstaxen), Anzahlungen, Controlling und vieles mehr. Eine falsche Weichenstellung und vor allem jeder Eingabefehler kann sich fatal auswirken.“

Für Reisenzahn ist der 1. Mai deshalb der „Tag der sinnlosen Steuerhöhung. Die Umsatzsteuererhöhung ist ein Schuss ins Knie und eine der größten fiskalpolitischen Fehlentscheidung dieser Legislaturperiode. Sie bremst Investitionen, Innovation und Beschäftigung.“

Fest steht, dass „diese Änderungen einen enormen Einfluss auf die Preisgestaltung für das nächste Jahr haben“, so Reisenzahn. Nicht zuletzt auf die Rezeptionisten kommt eine extrem heikle Aufgabe zu: „Sie müssen bei der Verbuchung in das PMS (Property Management System) aufpassen, welche Leistung sie mit welchem Steuersatz verbuchen.“ Und: „Durch den fiskalpolitischen Missgriff verschlechtert sich die Wettbewerbsposition des heimischen Tourismus – und die Konkurrenz hat künftig alle Trümpfe in der Hand.“ 

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Erstellt am: 21. April 2016

Thomas Reisenzahn über die „größte fiskalpolitische Fehlentscheidung“ © ÖHV

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