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Am 9. Juni findet in Österreich die Europawahl statt. Dabei geht es darum, jene 20 Mitglieder zu bestimmen, die das Land in den nächsten Jahren im Europäischen Parlament vertreten werden. Auch wenn viele Personen der „Brüsseler Bürokratie“ kritisch gegenüberstehen, wäre ohne diese vieles für Europa als Gesamtheit nicht zu realisieren. Ein Beispiel dafür sind die Fortschritte im Bereich der CO2-Emissionen, die 2023 um 15,5 % gegenüber dem Jahr davor zurückgingen. Mit dem „Green Deal“ wurde der konkrete Fahrplan festgelegt, damit die EU-Mitgliedsländer bis 2050 „net zero“ sind. Wie er im Detail aussieht und welche Auswirkungen dies auf Österreichs Tourismuswirtschaft hat, darüber berichtet Petra Stolba, Kabinettchefin des 1. Vizepräsidenten des Europäischen Parlaments, in ihrem Beitrag unter dem Titel
Gemeinsam arbeiten alle Staaten dieser Welt daran, die Erderwärmung einzugrenzen. Die EU-Mitgliedsländer haben dazu mit dem „Green Deal“ einen konkreten Fahrplan festgelegt. Ziel ist, bis 2050 „net zero“ zu sein. Das geht nur mit einer ungeheuren Transformation der europäischen Wirtschaft – um damit die Umwelt zu schützen, den Klimawandel zu stoppen und menschenwürdige Bedingungen für alle zu schaffen.
Und es kostet wirklich viel Geld: Europa braucht allein bis 2030 rund 470 Mrd. Euro pro Jahr für das Erreichen der Klimaziele. Diese jährlichen Investitionen sollen gemeinsam von den öffentlichen Sektoren und aus privaten Mitteln gestemmt werden. Mittels Sustainable Finance soll Geld in nachhaltige Projekte und Geschäftsmodelle fließen und Investitionen, die nicht nachhaltig sind, werden hinkünftig wohl nicht oder zu schlechteren Konditionen finanziert.
Dazu gibt es vor allem drei regulatorische Instrumente, die aktuell für börsennotierte große Unternehmen sowie Banken und Versicherungen gelten.
Die „Taxonomie-Verordnung“ regelt eindeutig und transparent, welche wirtschaftlichen Tätigkeiten nachhaltig sind. Die sechs Taxonomie-Ziele sind Klimaschutz, Anpassung an Klimawandel, Nutzung von Wasser, Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Verschmutzung und Schutz von Ökosystemen. Eine wirtschaftliche Tätigkeit ist dann nachhaltig, wenn sie zumindest einem der sechs Ziele dient und keinem anderen Ziel Schaden zufügt, außerdem sind soziale Mindeststandards einzuhalten. So wären z. B. Investitionen zur deutlichen Senkung des Wasser- und Energieverbrauchs nachhaltig.
Wie darüber zu berichten ist, regelt die „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) für Unternehmen und die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) für die Finanzbranche. Mit beiden Regularien gibt es verbindliche EU-Berichtsstandards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
In Österreich sind 99,6% aller Unternehmen kleine und mittlere Unternehmen (KMUs). Sie fallen nicht unter die Berichtspflichten der CSRD. KMUs (also auch Tourismusbetriebe) werden aber indirekt betroffen sein, wenn sie berichtspflichtigen Unternehmen (z. B. der Bank) Daten liefern müssen. Banken etwa haben großes Interesse an den Daten. Denn ihre Offenlegungspflichten beeinflussen Rating, Refinanzierung und auch ihre Reputation. Außerdem gibt es bereits zahlreiche freiwillige Selbstverpflichtungen der Kreditinstitute in Richtung ESG-konforme Kreditvergaben.
Auch bei der Unternehmensfinanzierung über Kredite werden zunehmend ESG-Faktoren integriert. Das hat Auswirkungen auf Risikomanagement, Kreditvergabe, Bonitätsbeurteilung, Kreditüberwachung und der Sicherheitsbewertung. Sehr salopp gesagt, werden z. B. nicht nachhaltige Geschäftsmodelle, künftig erwartbarer Umrüstungsaufwand oder nicht energieeffiziente Immobiliensicherheiten bei der Kreditvergabe mitberücksichtigt.
Dabei werden zwei Arten von Risiken beurteilt: physische Risiken (z. B. akute Ereignisse wie Überschwemmungen, Waldbrände, etc. oder chronische Veränderungen wie Schneemangel) und Transitionsrisiken (geänderte Konsumentenpräferenzen, verschärfte Regulatorik, CO2-Steuern, etc.)
Sustainable Finance heisst also: Offenlegungspflichten und das erweiterte Risikomanagement werden und sollen das Geschäftsmodell der Banken verändern und eben mehr privates Kapital in den Wandel bringen.
Tourismusunternehmen könnten daher hinkünftig wohl verstärkt mit folgenden Abfragen rechnen:
Auf den Punkt gebracht: Auch Tourismusunternehmen, die nicht der aktuellen gesetzlichen Berichtspflicht unterliegen, sind trotzdem indirekt durch ihre Gäste und (Hausbank-)Finanzierungen von Nachhaltigkeitsregulierungen betroffen. Denn die Unternehmen werden Informationen und Daten zu ihren eigenen Nachhaltigkeitsleistungen bereitstellen müssen, um sie an Banken und Geschäftspartner weitergeben zu können.
Daraus ergeben sich aber auch hinkünftig wohl günstigere Finanzierungsmöglichkeiten und erhöhte Wettbewerbsfähigkeit. Beschäftigung mit Nachhaltigkeit heißt, das Unternehmen zukunftsfit zu halten. Und sich zeitgerecht damit zu beschäftigen, ist sinnvoll. Entweder über eine Prozessetablierung im Haus oder über eine anerkannte Zertifizierung.
Erstellt am: 15. Mai 2024
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