Trinkgeldregelung „neu“

Steuerfreiheit & einheitliche Sozialabgaben! Trinkgeld-Lösung als Vorbild für Entbürokratisierung

T.A.I. 24 Top News

Es war, wie der Präsident der ÖHV (Österreichische Hotelvereinigung) und Chef des 4-Sterne-Superior Hotels Enzian in Obertauern Walter Veit gegenüber T.A.I. betonte, eine der vordringlichsten Aufgaben, die Gastronomie und Hotellerie von der neuen Bundesregierung gefordert hatten: die Reform der Trinkgeldregelung. Sie wurde auch im Regierungsübereinkommen festgehalten. Jetzt ist sie – nach wochenlangem Tauziehen der Koalitionspartner – Ende Juli 2025 beschlossen worden. „Die Steuerfreiheit bleibt, die Sozialabgaben werden vereinheitlicht“, wie es Thomas Reisenzahn (geschäftsführender Gesellschafter der Prodinger Tourismusberatung) in einem „TP-Blog“ (TP steht für Tourismuspresse) formuliert.

Langwieriges Tauziehen um neue Regelung

Ursprünglich sollte die Neuregelung der Abgaben auf das Trinkgeld Mitte dieser Woche im Sommerministerrat beschlossen werden. Es kam aber mangels Einigung nicht dazu. Bundeskanzler Christian Stocker und Vizekanzler Andreas Babler versicherten jedoch, dass „sehr zeitnah“ eine gemeinsame Lösung gefunden werde.

Mit den Sozialpartnern (also Gewerkschaftsbund und Wirtschaftskammer Österreich) wurde bereits vor Anfang Juli eine Einigung erzielt. Jetzt stimmte auch der dritte Partner der Dreierkoalition der Lösung zu (Außenministerin Beate Meinl-Reisinger war zum Zeitpunkt des Ministerrates und in den Folgetagen in Washington). In den Wochen davor musste der Juniorpartner der Dreierkoalition „trotz des Sozialpartner-Deals erst einmal zwischen den beiden vermitteln“.

Ebenso wurde durchgesetzt, dass das Trinkgeld wie bisher steuerfrei bleibt. Außerdem kommt es zu einer rückwirkenden Generalamnestie, die sicherstellt, dass Unternehmen nicht für die Vergangenheit belangt werden: „Damit gibt es Rechtssicherheit für alle Beteiligten, ohne Angst vor hohen Nachzahlungen.“

Hier war mitentscheidend, dass sich Staatssekretär Sepp Schellhorn, der aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Hotelier (4-Sterne-Hotel Der Seehof in Goldegg sowie mehrere Gastronomiebetriebe und Skihütten) quasi als einziger in der Bundesregierung extrem mit der Materie vertraut ist, bis zuletzt für realistische Pauschalbeträge und praktikable Umsetzungsregelungen eingesetzt hat.

Die Vorgeschichte

Aufgekommen war die Debatte, weil die (prinzipiell sozialversicherungspflichtigen) Trinkgelder durch vermehrte Kartenzahlungen nun besser überprüfbar sind. Dies hat zu teils hohen Nachforderungen seitens der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) geführt.

Trinkgelder waren seit jeher lohnsteuerfrei, wobei die Betriebe pauschalierte Dienstgeberbeiträge (in jedem Bundesland ein anderer) zum Bruttolohn zahlten. Aufgrund der Kreditkarten-Abrechnungen konnte nachgewiesen werden, dass die Trinkgelder in untersuchten Fällen viel höher waren, als es dem an die ÖGK bezahlten Pauschalbetrag entsprochen hätte. Wobei es auch Hotel- und Gastronomiebetriebe gibt, in denen von den Gästen so gut wie kein Trinkgeld gegeben wird, vor allem bei jenen, die im Geschäftsreisebereich aktiv sind.

Die nunmehrige Lösung

Jetzt wird eine bundesweit einheitliche Pauschale eingeführt (also nicht mehr in jedem Bundesland eine andere). Sie ist gestaffelt und wird abhängig vom durchschnittlichen Trinkgeldaufkommen pro Mitarbeiter:in bemessen:

  • Für Mitarbeiter:innen mit hohem Trinkgeldaufkommen (z.B. Zahlkellner:innen) soll die Pauschale 2026 bei 65 Euro monatlich liegen (2027 sind es 85 Euro, 2028 dann 100 Euro).
  • Für Beschäftigte mit geringerem Trinkgeldvolumen (z. B. Reinigungskräfte, Küchenhilfen) wird ein reduzierter Satz von 45 Euro monatlich gelten (2027 wird dieser Betrag beibehalten, 2028 auf 50 Euro angehoben).
  • Wichtig: Auch bei einem höheren Trinkgeld, als dem Pauschalbetrag entspricht, fallen keine zusätzlichen Abgaben an.

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die weiter oben erwähnte Amnestie in bisher noch offenen Verfahren. Demnach sollen keine Nachzahlungen mehr fällig werden.

Aufatmen in der Hotellerie und Gastronomie

Für den eingangs erwähnten ÖHV-Präsidenten Walter Veit ist die gefundene Lösung Grund für Freude: „Sie ist so unbürokratisch und weniger föderalistisch. Und am allerbesten: Sie gibt Rechtssicherheit für Unternehmen.“ Auch Staatssekretär Sepp Schellhorn ist zufrieden: „Die neue Regelung hat das Zeug zum Vorbild für Entbürokratisierung in vielen Bereichen! So stelle ich mir eine moderne österreichische Verwaltung im 21. Jahrhundert vor.“

Vom Zeitplan her (da die Trinkgeldregelung im gestrigen Sommerministerrat nicht auf der Tagesordnung stand) hat sich nichts bzw. kaum etwas geändert. Derzeit sind die Koalitionspartner dabei, die Verhandlungstexte endzuredigieren. Die Lösung gilt ab 2026 und wird im Herbst 2025 formal beschlossen.

Interessant sind ergänzend dazu folgende weiterführende Berichte:
ÖHV (Österreichische Hotelvereinigung)

„Uns geht die Luft aus!“ Drei Punkte, die gelöst werden müssen

16. Mai 2025 | Hotellerie

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