Trinkgelder in Tourismus

Petition an die Bundesregierung! Karten liegen nun beim Staatssekretär für Deregulierung

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Auch und vor allem im Tourismus ist Glaubwürdigkeit eine heikle Angelegenheit. Da tut es gut, einen Ansprechpartner zu haben, der Glaubwürdigkeit lebt wie kaum ein anderer Politiker: Staatssekretär Sepp Schellhorn. Soeben stellte er sie auf seinem Youtube- (168.000 Follower) und Instagram-Account (496.000 Follower) mit der Kochshow „Sepp, was machst du?“ unter Beweis. Denn Sepp Schellhorn postete Dienstag dieser Woche ein Gericht, dessen Zubereitung ihm nicht gelang. Die Reaktionen ließen nicht lange auf sich warten. Sie reichten von „Es spricht für dich, dass du uns auch beim Scheitern zusehen lässt“ über „Das zeugt von wahrer Größe“ und „Sehr sympathisch, es trotzdem zu posten“ bis „Ich finde es klasse, dass du deinen Misserfolg mit uns teilst!“

Soviel vorweg, denn der Hotelier, Gastronom und Politiker Sepp Schellhorn fungiert seit rund einem Monat als Staatssekretär für Deregulierung im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten. „Wir haben ihm eine Resolution zur rechtssicheren und praxisgerechten Behandlung von Trinkgeldern im österreichischen Tourismus übergeben“, wie Thomas Reisenzahn, Geschäftsführer und Gesellschafter der Prodinger Tourismusberatung, Anfang April 2025 mitteilte.

Große Verunsicherung

Zur Thematik: Trinkgelder gelten als zentraler Bestandteil des Entgeltsystems in der österreichischen Tourismuswirtschaft, insbesondere im Hotel- und Gastgewerbe. Aktuell herrscht große Unsicherheit über deren abgaben- und steuerrechtliche Behandlung. Thomas Reisenzahn: „Diese Unsicherheit betrifft insbesondere Kartenzahlungen, Pauschalierungen und Prüfverfahren der ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse).“

Die österreichische Bundesregierung wird deshalb in der Resolution aufgefordert, umgehend Reformmaßnahmen umzusetzen und zwar im Dialog mit allen relevanten Stakeholdern. Dabei geht es um folgende Punkte:

  1. Trinkgelder sind steuer- und beitragsfrei zu stellen und zwar unabhängig davon, ob sie bar oder unbar (z. B. per Kreditkarte) geleistet werden;
  2. Rechtssicherheit und Vereinheitlichung bei der Pauschalierung schaffen (derzeit gelten teils sehr unterschiedliche Trinkgeldpauschalen je nach Bundesland und Tätigkeit);
  3. Definition der Ortsüblichkeit überarbeiten (die jüngste Entscheidung des Bundesfinanzgerichts, wonach Trinkgelder über 25 % des Bruttolohnes nicht mehr als „ortsüblich“ gelten, steht im Widerspruch zur Praxis in vielen Betrieben in der gehobenen Hotellerie, im Eventcatering oder bei internationalen Gästen);
  4. Kartentrinkgelder klarstellen (sie müssen automatisch als steuer- und beitragsfrei anerkannt werden; dazu braucht es eine Anpassung der Rechtsgrundlagen im Einkommensteuer- und Sozialversicherungsrecht);
  5. Einführung eines optionalen TRONC-Systems prüfen (dies wurde im Regierungsprogramm angekündigt; eine solche Regelung muss jedoch freiwillig und branchenangepasst erfolgen).

„Trinkgelder wie ein Geschenk behandeln“

Thomas Reisenzahn appelliert nun an die Bundesregierung, gemeinsam mit der Bundessparte Tourismus in der WKÖ (Wirtschaftskammer Österreich), der ÖGK, dem Finanzministerium und weiteren Stakeholdern bis spätestens Sommer 2025 eine gesetzliche Neuregelung der Trinkgeldregelungen zu erarbeiten und umzusetzen.

Als Staatssekretär für Deregulierung, der noch dazu aus eigener Erfahrung die Trinkgeldthematik kennt wie niemand anderer in der Regierung, ist Sepp Schellhorn dafür der richtige Ansprechpartner. Erst vor wenigen Tagen betonte Sepp Schellhorn gegenüber Medien, dass „die Unsicherheit für die Branche weg“ müsse und Trinkgeld künftig „wie ein Geschenk zu behandeln“ sei.

Ankündigen und versprechen kann man viel. Letztendlich geht es aber um Glaubwürdigkeit. Und hier hat Sepp Schellhorn spätestens mit seinem Video „Sepp, was machst du?“ über das verunglückte Gericht bewiesen, dass er es absolut ernst meint.

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