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Neuer Hotel-KV

Flexibler für Arbeitgeber, mehr Geld für Beschäftigte! Neuer Hotel- und Gastro-KV ab Mai 2024

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Unter dem Motto „Zukunftsbranche Hotel- und Gastgewerbe“ präsentierten sich Ende April im Ringstraßen-Hotel Grand Ferdinand Wien die Obmänner der WKÖ-Fachverbände Gastronomie, Mario Pulker (r.), und Hotellerie, Johann Spreitzhofer (Mi.), gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Fachbereichs der Gewerkschaft vida, Berend Tusch (l.). Aktueller Anlass: der neue Lohnabschluss sowie der neue Rahmenkollektivvertrag für die Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe.

Erstmals war auch die ÖHV mit eingebunden

Was nicht gesagt wurde, aber ebenfalls eine – und zwar sensationelle – Premiere darstellte: Erstmals in der Geschichte war die ÖHV (Österreichische Hoteliervereinigung) mit in die Erstellung des KV eingebunden. „Der jetzt noch geltende Kollektivvertrag für die Hotellerie liegt in seinen letzten Zügen. Er wird ab November von einem KV der neuen Generation abgelöst“, freut sich ÖHV-Präsident Walter Veit in einer Aussendung über den neuen Hotellerie-KV.

Bereits im Vorjahr hatte die ÖHV mit vida und der JUFA-Hotelgruppe für alle JUFA-Beschäftigten erstmals einen KV vereinbart. Der neue KV für die gesamte Branche ist „nach zwölf Monaten intensivster Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft und den Fachverbänden“ zustande gekommen, so Veit, der sich bei den „Partnern in der Gewerkschaft vida und GPA ausdrücklich für das Vertrauen und den gemeinsam beschrittenen Weg zur partnerschaftlichen Weiterentwicklung der Branche“ bedankt.

Längerer Gültigkeitszeitraum

Konkret erhalten Beschäftigte im Hotel- und Gastgewerbe ab Mai 2024 im Schnitt um 6 % mehr Geld und ab November 2024 weitere 2 %. Darüber hinaus wurde bereits eine Lohnerhöhung für 2025 vereinbart, die ab Mai 2025 die Jahresinflation von 2024 plus 1 % beträgt. Der Mindestlohn ab 1. Mai 2025 beträgt dann 2.000 Euro brutto.

Neuerungen gibt es auch beim Rahmenkollektivvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe. So haben Arbeitnehmer:innen zumindest 12 Sonntage pro Jahr frei. Der Nachtarbeitszuschlag gilt künftig für alle Beschäftigten, die ab Mitternacht noch arbeiten.

Ebenso wurde das Urlaubs- und Weihnachtsgeld für alle Bundesländer einheitlich geregelt. Die Wartefrist für den Anspruch darauf verkürzt sich zudem auf einen Monat (bisher zwei Monate). Das Jubiläumsgeld kann künftig wahlweise auch in Freizeit konsumiert werden.

Verbesserungen für Arbeitgeber

Zu den Verbesserungen aus Sicht der Wirte gehört die Verlängerung des Durchrechnungszeitraums für Teilzeitbeschäftigte, was den Ausgleich für Überstunden ohne Zuschläge erleichtern soll. Mit Teilzeitbeschäftigten wiederum kann nun ein Durchrechnungszeitraum von bis zu 26 Wochen vereinbart werden, bei Mitarbeiter:innen mit befristeten Verträgen von bis zu 9 Monaten.

Ebenso kommt es zu einer flexibleren Lösung rund um die Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen. Diese können einmalig um bis zu vier Wochen und ohne Unterbrechung des Durchrechnungszeitraums bis zu einem Zeitraum von maximal 9 Monaten verlängert werden. Der erste Monat des Arbeitsverhältnisses gilt künftig für alle Arbeitnehmer:innen als Probemonat, eine einzelvertragliche Vereinbarung ist nicht mehr notwendig.

Mehr Mitarbeiter:innen begeistern

Mario Pulker („Wir ermöglichen den Betrieben nun mehr Flexibilität“) und Johann Spreitzhofer („Mitarbeiter:innen sind das Fundament unserer Dienstleistungsbranche“) sehen in dem neuen Lohnabkommen ein Signal, „mehr Menschen für die Branche zu begeistern“.

Der neue Rahmen-KV und der KV-Abschluss gelten für rund 76.000 Betriebe (carunter um die 20.600 aus dem Beherbergungsbereich) und ca. 240.000 Beschäftigte.

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