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Lange erwartet, eine „Drillingsgeburt mit Spitalsaufenthalt“ später (O-Ton eines Insiders) und mit finaler Unterschrift von Minister Martin Kocher unter die Richtlinie zehn Minuten vor Beginn des Pressegespräches, ist sie nun fix: Die Neuausrichtung von Österreichs gewerblicher Tourismusförderung für KMU (kleine und mittelgroße Unternehmen) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. „Es ist weniger eine Pressekonferenz als mehr ein Pressegespräch, um tiefer in die Materie reinzugehen“, begrüßte Tourismusstaatssekretärin Susanne Kraus-Winkler die Top-Medienvertreter:innen. Mit auf dem Podium war der Geschäftsführer der ÖHT (Österreichische Hotel- und Tourismusbank) Matthias Matzer.
Ebenso bei der Präsentation mit dabei waren von Seiten des Ministeriums Sektionschefin u.a. Ulrike Rauch-Keschmann und Martina Titlbach-Supper (Leiterin der Abteilung Tourismus-Förderungen) – an beide richtete die Tourismusstaatssekretärin ihren besonderen Dank – sowie von der ÖHT deren zweiter Geschäftsführer Martin Hofstetter und Prokurist Florian Zellmann.
Erfreulich ist, dass aus der europaweiten Ausschreibung für die Abwicklung die ÖHT als Bestbieter den Zuschlag erhalten hat (die Anzahl der Mitbieter ist ein gut gehütetes Geheimnis, es dürften aber doch einige gewesen sein). Insgesamt sieben Ausschreibungsrunden waren zu absolvieren.
Siebenfache Hebelwirkung
In ihrem Eingangsstatement betonte Susanne Kraus-Winkler das Ziel der touristischen KMU-Förderung durch den Bund. Es gehe darum, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und den Standort zu sichern, denn seit der Pandemie haben sich „der internationale Standortwettbewerb verstärkt und wir sind mitten in einer intensiven Transformationsphase. Veränderung ist die neue Normalität.“
Das Förderprogramm sei in diesem Zusammenhang „eines der wichtigsten Steuerelemente des Bundes, um für die Tourismusentwicklung Impulse setzen zu können.“ Rund 24,5 Mio. Euro stehen dafür heuer (ebenso wie in den Vorjahren) zur Verfügung (ca. 6 Mio. Euro für Zuschüsse, rund 18,5 Mio. Euro für geförderte Kredite; die Haftungen sind extra). Damit wird nach Schätzung von Susanne Kraus-Winkler ein jährliches Kreditvolumen von rund 175 Mio. Euro gefördert, zusammen mit Haftungen und Zuschüssen kann von rund 550 Mio. Euro ausgegangen werden.
Ausrichtung auf Nachhaltigkeit
Die nunmehr finalisierte Förderrichtlinie gilt bis 2028 und wird gegen Ende ihrer Laufzeit dahingehend evaluiert, ob die gesteckten Ziele erreicht wurden. Sie wurde gegenüber der bisher geltenden laut Susanne Kraus-Winkler „grundlegend überarbeitet und neu ausgerichtet.“ Ab 2019 wurde daran gearbeitet, wobei ein Stakeholder-Prozess am Beginn stand. Covid sorgte dann für eine rund zweijährige Unterbrechung. Seit dem Vorjahr wurde intensiv weitergearbeitet. „Es war mit sehr wichtig, diesen Prozess rasch abzuschließen und auch an den ‚Plan T – Masterplan für Tourismus‘ auszurichten. Österreich soll dadurch zu einer der nachhaltigsten Tourismusdestinationen der Welt gehören.“
Herzstück der neuen Förderung ist nicht zuletzt deshalb der neugestaltete Zuschuss in Form eines Nachhaltigkeitsbonus, der künftig mit dem geförderten Kredit kombiniert wird. Er beträgt bis zu 7% des nachhaltigkeitsrelevanten Anteils einer Investition (statt bisher 5%) und wird „ausschließlich für nachhaltige Investitionen in den Bereichen Ökologie, Soziales sowie Ökonomie vergeben.“
Drei Förderungs-Dimensionen
Womit die drei Dimensionen der neuen Förderrichtlinie genannt sind.
Als neues Thema, aber in den Bereich Haftungen gehörend, wurde unter dem Begriff „Equity Growth“ ein Modell zur Eigenkapitalstärkung geschaffen.
Projekte für die neuen Förderungen können ab Montag, dem 3. April 2023, unter www.oeht.at eingereicht werden. Die Abwicklung erfolgt komplett ohne Papier, inklusive digitaler Signatur. Matzer: „Wir freuen uns so, einen Beitrag zur Digitalisierung leisten zu können.“
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Erstellt am: 30. März 2023
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