ANA
Tourismusförderung „neu“

Drei Dimensionen und ein Bonus! Nachhaltigkeit besonders belohnt

Print-Ausgabe 14. April 2023

Die beiden Geschäftsführer der ÖHT, Martin Hofstetter und Matthias Matzer


 

Die heuer rund 24,5 Mio. Euro vom Bund zur Verfügung gestellten Fördermittel werden seit Anfang April in bewährter Methode, aber nach neuen Richtlinien gewährt

Über die Neuausrichtung der gewerblichen Tourismusförderung informierte T.A.I. Ende März im Artikel "Drillingsgeburt" mit Nachhaltigkeitsfaktor! Bund präsentiert neue Förderrichtline, ÖHT ist Abwickler. Das Portfolio umfasst dabei weiterhin Zuschüsse, geförderte Kredite und Haftungen. Wie Tourismus-Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler und die beiden Geschäftsführer der ÖHT (Österreichische Hotel- und Tourismusbank), Matthias Matzer und Martin Hofstetter, betonten, bestehen die dabei gesetzten Förderschwerpunkte aus Qualitätsverbesserungen, Betriebsgrößenoptimierungen sowie Betriebsübergaben, wobei in Form eines „Nachhaltigkeitsbonus“ stets ein starker Fokus auf Nachhaltigkeit und Resilienz gelegt wird.

Dieser „Nachhaltigkeitsbonus“ wird jeweils mit dem geförderten Kredit kombiniert und kann bis zu 7% des nachhaltigkeitsrelevanten Anteils einer Investition betragen (statt bisher 5%), wobei er ausschließlich für nachhaltige Investitionen in den Bereichen „Ökologie“, „Soziales“ sowie „Ökonomie“ vergeben wird.

Dimension „Ökologie“

Wie dies vor sich geht, zeigen drei Fallbeispiele. Ein 4-Sterne-Hotel plant die qualitative Aufwertung bestehender Zimmer mit Investitionskosten in Höhe von 500.000 Euro. Davon entfallen 100.000 Euro unter dem Motto „Umwelt- und Ressourcenschonung“ auf wassersparende Armaturen, effiziente Beleuchtungen sowie moderne Fenster. Für die gesamte Investition erhält das Hotel einen Investitionskredit in Höhe von 350.000 Euro, der durch einen 10 Jahre laufenden Zinsenzuschuss von max. 2 % gefördert wird (also insgesamt rund 40.000 Euro). Für die nachhaltigkeitsrelevante Teil­investition in Höhe von 100.000 Euro kann jedoch zusätzlich der „Nachhaltigkeitsbonus“ von rund 7.000 Euro gewährt werden.

Dimension „Soziales“

Auch im Bereich „Mitarbeiter:innen und Regionen“ wird ein „Nachhaltigkeitsbonus“ gewährt. Ein Beispiel dazu: Zwei benachbarte Beherbergungsbetriebe mit gemeinsam über 70 Beschäftigten, die jedes für sich in ihrer Gemeinde bislang mehrere Wohnungen anmieteten, um Mitarbeiter:innen unterzubringen, schließen sich zu einer Kooperation zusammen und kaufen ein seit mehreren Jahren leerstehendes Hotel, um es in ein modernes Mitarbeiterhaus umzuwandeln. Für den Umbau werden 1,2 Mio. Euro benötigt, wofür ein geförderter Investitionskredit in Höhe von 840.000 Euro aufgenommen wird. Die Förderung dafür beläuft sich – wie oben – auf 10 Jahre mit max. 2 % Zinsenzuschuss, in Summe rund 96.000 Euro. Da die Maßnahme den Arbeitskräftebedarf adressiert und Leerstand aktiviert, kann für das gesamte Projekt zusätzlich ein „Nachhaltigkeitsbonus“ in Höhe von rund 84.000 Euro gewährt werden.

Dimension „Ökonomie“

Das dritte Beispiel betrifft die Dimension „Ökonomie“, die unter den Schlagwörtern „Wirtschaft und Digitalisierung“ erfolgt. So plant ein traditionsreiches Konferenzhotel die Sanierung aller 60 Zimmer, die Dämmung der Gebäudehülle sowie die Erneuerung der gesamten Netzinfrastruktur sowie des WLAN. Für das Projekt werden Kosten in Höhe von 2 Mio. Euro veranschlagt, für die ein geförderter Investitionskredit in Höhe von 1,4 Mio. Euro gewährt werden kann. Durch den bundesseitigen Zinsenzuschuss in Höhe von max. 2 % (Laufzeit zehn Jahre) werden Zinskosten von rund 161.000 Euro eingespart. Die nachhaltigkeitsrelevanten Teilinvestitionen des Vorhabens belaufen sich auf insgesamt 800.000 Euro, für die zusätzlich ein „Nachhaltigkeitsbonus“ von rund 56.000 Euro gewährt werden kann.

Die gewerbliche Tourismusförderung sieht Tourismus-Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler als eines der „bedeutendsten Steuerungsinstrumente für die Tourismuspolitik des Bundes“ an. (Foto: © Nadine Studeny)


 

Thema „Betriebsübergaben“

Zum Thema „Betriebsübergaben“ führten Susanne Kraus-Winkler und Matthias Matzer ein weiteres, interessantes Fallbeispiel an. Dabei ging es um ein familiengeführtes Landgasthaus, das vor einem halben Jahr an die Tochter des aktuell betriebsführenden Ehepaares übergeben wurde. In diesem Zusammenhang soll nun die Küche erneuert und mit modernen Geräten ausgestattet werden. Zudem soll die Betriebs- und Geschäftsausstattung in den Gasträumen weitestgehend ausgetauscht werden. Insgesamt rechnet die Jungunternehmerin mit förderbaren Investitionskosten von rund 400.000 Euro. Da das betreffende Bundesland eine Kofinanzierung mit dem Bund geschlossen hat, kann sie eine Jungunternehmerförderung beantragen. Diese sieht für Kleinunternehmen einen bundesseitigen Zuschuss im Ausmaß von 7,5 % (in besagtem Fall also 30.000 Euro) vor, der durch das Bundesland in selber Höhe verstärkt wird. Insgesamt wird also eine Unterstützung in Höhe von 60.000 Euro gewährt.

Nachhaltigkeit & Resilienz

Die gewerbliche Tourismusförderung sieht Tourismus-Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler als eines der „bedeutendsten Steuerungsinstrumente für die Tourismuspolitik des Bundes“ an. Durch die nunmehrige Neuausrichtung samt noch stärkerem Fokus auf Nachhaltigkeit und Resilienz sollen „die Betriebe bestmöglich auf ihrem Weg in eine nachhaltige Tourismuszukunft begleitet werden.“ Ziel sei es, „dass die Branche die rezenten multiplen Krisen bestmöglich meistert und gestärkt in die Zukunft geht.“

Während ÖHT-Geschäftsführer Matthias Matzer bei der Neuausrichtung die „neuen Instrumente zur Realisierung von Investitionsvorhaben“ sowie der „Unterstützung von Jungunternehmer:innen wie z.B. im Rahmen von Betriebsübernahmen“ begrüßt, sieht Martin Hofstetter das bewährte Haftungsinstrument als bedeutende Hilfestellung an, mit dem „vorrangig Investitionskredite behaftet werden, bei denen die Kommerzbanken das Risiko nicht zur Gänze übernehmen wollen.“ Dabei geht es einerseits um finanzielle Unternehmensstabilisierung sowie anderseits um Stärkung des Eigenkapitals („Equity Growth“).

Eingereicht werden können alle neuen Projekte seit dem 3. April 2023 unter www.oeht.at. Heuer stehen dafür rund 24,5 Mio. Euro an Fördermitteln zur Verfügung (ca. 6 Mio. Euro für Zuschüsse, rund 18,5 Mio. Euro für geförderte Kredite). Die Haftungen sind in dieser Summe noch nicht enthalten.

Interessant sind ergänzend dazu folgende weiterführende Berichte:

Tourismusförderung - "Drillingsgeburt" mit Nachhaltigkeitsfaktor! Bund präsentiert neue Förderrichtline, ÖHT ist Abwickler >>>

ÖHT (Österreichische Hotel- und Tourismusbank) - 30 Mio. Euro für grüne Projekte! Ein Team in der ÖHT überwacht deren Korrektheit >>>

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