Print-Ausgabe 23. Oktober 2015
Im Eingangsbereich des Thermenhotels PuchasPLUS in Stegersbach befindet sich nach der Haupteingangstür eine elektrische Schiebetüre – wie sie auch tausendfach in öffentlichen Gebäuden, Einkaufszentren, Handelsbetrieben zu finden ist. Im Falle eines Stromausfalls stellt der eingebaute Akku das ordnungsgemäße Öffnen der Tür sicher. Im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle durch die Behörde wurde dies mittels ausgeschaltetem FI auch demonstriert. Die Tür öffnete sich trotz Stromausfall. Die Behörde besteht jedoch auf die gesonderte Anbringung eines deutlich gekennzeichneten Nottasters, weil die Betriebsartenschaltersteuerung ein Versperren nicht ausschließt.
Dieses Beispiel und noch andere Auflagen sind dafür verantwortlich, dass das Genehmigungsverfahren nach sieben Jahren und einer halben Million Euro Mehrkosten noch immer nicht abgeschlossen ist. Zahlreiche Sachverständige sind bisher gescheitert, das Thermenhotel PuchasPLUS ist nach sieben Jahren seit Eröffnung noch immer nicht fertig bewilligt.
§ Als gesetzliche Grundlage dienen die Schutzinteressen gem. § 74 Abs. 2 GewO, OIB-RL 4, ÖNORMEN EN 179 und EN 1125
Erstellt am: 23. Oktober 2015
Bitte die Netiquette einhalten. * Pflichtfelder