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ÖHV Polit-Tagebuch

Kafkaeske Nr. 4: „Notrufszwang gegen Toilettenpause“

Print-Ausgabe 11. September 2015

Viel Ärger mit Aufzügen erlebt Alexander Ipp dieser Tage. Und das obwohl in den letzten 18 Jahren kein einziger Störfall in seinen fünf Liftanlagen zu verzeichnen war. Sollte es doch einmal dazu kommen, dass jemand im Lift stecken bleibt, ist die Rezeption im Hotel Althof 24/7 besetzt und kann in kürzester Zeit eingreifen. Kein Problem also, möchte man meinen. Im Zuge von Wartungarbeiten hat nun der Liftbetreiber den Hotelier darauf aufmerksam gemacht, dass dieser gesetzlich verpflichtet ist, in ein Fernnotrufsystem zu investieren.

Warum das nötig ist, bei einer durchgehend besetzten Rezeption will Ipp nicht einleuchten. Die Begründung: Es müsse eine zweite Person eingreifen können, „für den Fall, dass die Nachtbereitschaft nicht verfügbar ist“ – etwa im Fall einer Toilettenpause. 2.500 Euro pro Jahr kommen nun auf Ipp zu. Hochgerechnet auf die letzten 18 störfreien Jahre ergibt das eine Summe von 45.000 Euro. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich diese Zwangs-Investition lohnt „geht gegen Null“, so Ipp.

§ Als Rechtsgrundlage dient das Wiener Aufzugsgesetz § 15. (1)

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