Print-Ausgabe 28. August 2015
Behördenmäßig hat Hotelier und Gastronom Sepp Schellhorn „als Politiker und Betroffener“ viele Dinge auf Lager, die man sich „auf der Zunge zergehen lassen“ kann. So wurden Anfang Dezember, einige Tage VOR Inkrafttreten der Allergen-Verordnung, Schellhorns MitarbeiterInnen dahingehend überprüft, ob sie einen Nachweis über eine Allergen-Schulung erbringen können. Schellhorn nahm zu diesem Zeitpunkt an einer Nationalratssitzung teil.
Kurios aber jener Bescheid von Ende Juli dieses Jahres, der für die klimatisierte Küche des Hotels „Der Seehof“ die Anbringung von Fliegengittern an den (wegen der Klimaanlage niemals geöffneten) Fernstern vorschreibt. „Ist aber die Möglichkeit gegeben, die Fenster zu öffnen“, meinte der zuständige Beamte bei der Begehung.„Wir haben in der Küche Fliegenfallen etc., alles wie vorgeschrieben“, wundert sich Schellhorn über den Bescheid, wobei er sich auch über die Ungleichbehandlung ärgert: „Der Hendlbrater vor dem Supermarkt braucht kein Fliegengitter.“ Und auch bei benachbarten Hotels sowie Betrieben, die er heuer im Sommer in anderen EU-Ländern besucht hatte, gebe es keine Fliegengitter, obwohl dort die Fenster dauernd offen sind – offensichtlich stellt dies dort kein Problem dar.
§ Als Rechtsgrundlagen für die gegen den Seehof ausgestellten Bescheide werden § 39 Abs. 1 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz – LMSVG sowie die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene angeführt.
Erstellt am: 14. August 2015
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