Print-Ausgabe 13. Dezember 2024
„Es geht um immense Rückzahlungen, die den Betrieben drohen“, erklärt ÖHV-Generalsekretär Markus Gratzer (Bild: © Bernhard Raab)
Österreichs Hotellerie droht immenser finanzieller Schaden, der in manchen Fällen im Konkurs enden kann – ein überraschendes Urteil des VfGH lässt die Wogen hochgehen
Unter „Long Covid“ werden allgemein gesundheitliche Folgen einer Covid-19-Ansteckung verstanden. Doch auch Österreichs Hotellerie hat unter „Long Covid“ zu leiden, wenn auch auf andere Art. Der Grund: Sie hat mit Rückzahlungsforderungen des Bundes bzw. der Finanzbehörden zu kämpfen, denn die seinerzeit gewährten Fixkostenzuschüsse (bzw. der Verlustersatz) zur Pacht werden nun doch anders bewertet als ursprünglich beschieden. Gewährt wurden die Fixkostenzuschüsse und der Verlustersatz von der heuer im Sommer aufgelösten COFAG (Covid-19 Finanzierungsagentur des Bundes).
Doch laut jüngstem Spruch des VfGH (Verfassungsgerichtshof) von Oktober 2024 steht Hotelbetreiber:innen trotz Hotelschließung während des Lockdowns von November 2020 bis Mitte Mai 2021 nun kein Verlustersatz zu. Dies aus dem Grund, da der VfGH überraschend entschied, dass Miete und Pacht gleich zu behandeln sind. Überraschend deshalb, da er noch in einem Urteil im Sommer 2022 davon ausgegangen war, dass „die Differenzierung zwischen Miete und Pacht im Grundsatz sachlich gerechtfertigt“ ist. Davon ist nun nicht mehr die Rede. „Es ist ein sehr komplexes Thema“, betonte diesbezüglich Markus Gratzer, Generalsekretär der ÖHV (Österreichische Hoteliervereinigung), auf Anfrage der T.A.I. Und: „Das VfGH-Urteil ist für uns nicht nachvollziehbar.“ Bislang war man von Seiten der Hotellerie davon ausgegangen, dass Miete und Pacht unterschiedlich zu behandeln wären. Von zahlreichen Betrieben wurde zudem kritisiert, dass es zwischenzeitig zu einer willkürlichen Änderung der Berechnungsmethode kam und die COFAG zu all diesen Vorfällen schwieg.
Jetzt bangen viele Hoteliers um Millionen an Corona-Hilfen. Denn besagtes Urteil stellt keinen Einzelfall dar, die Rückforderung von Covid-Hilfen – es besteht ein öffentlich-rechtlicher Rückerstattungsanspruch – beschäftigt aktuell viele Gerichte und der Tourismus, im Speziellen die Hotellerie, war eine der meistbetroffenen Sektoren während der Pandemie.
Ob es sich in Summe um Rückzahlungen in Höhe von 200 Mio. Euro handelt, wie aus einer seinerzeitigen parlamentarischen Anfrage der NEOS hervorging, kann jedenfalls nicht verifiziert werden. Markus Gratzer: „Es geht aber um immense Rückzahlungen, die den Betrieben drohen.“
Erstellt am: 13. Dezember 2024
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