ANA
Durchgeblickt

100 Millionen-Jackpot auf Eis gelegt

Print-Ausgabe 2. Dezember 2016

Eigentlich hatten Optimisten erwartet, dass demnächst ein Geldregen auf die Hotellerie herunterprasselt: Der Europäische Gerichtshof hat bestätigt, dass der Ausschluss der Dienstleistungsunternehmen von der „Energieabgabenrückvergütung“ EU-rechtswidrig sei, woraus abgeleitet werden kann, dass die seit fünf Jahren vorenthaltenen Rückvergütungen nachbezahlt werden müssten. Was zu erwarten war, ist allerdings eingetreten: Die Finanz beantragte eine Revision, mit der die Causa mit anderer Fragestellung erneut beim Verwaltungsgerichtshof landete. Damit liegt der 100 Millionen-Jackpot für die nächsten Jahre auf Eis. Die „Energieabgabenvergütung“ wurde 2002 mit dem Ziel eingeführt, die internationale Konkurrenzfähigkeit von Unternehmen mit besonders hoher Energiekostenbelastung zu stärken. Rund 500 Fördermillionen jährlich wurden eingesetzt, davon 100 Mio. Euro für den Dienstleistungsbereich, zu dem auch die Hotelbetriebe mit rund 20 Mio. Euro gehören. Oder besser gehörten, denn mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 wurde den Dienstleistungsbetrieben die Förderung gestrichen. Die Sparmaßnahme wurde mit der Begründung getroffen, dass dieser Bereich keiner so intensiven internationalen Konkurrenz ausgesetzt sei wie die Güterproduktion.

Bei Höchstgerichten abgeblitzt

Vor allem die ÖHV wollte sich mit dieser Erpressbarkeit nicht abfinden, schließlich waren ihre Mitgliedsbetriebe betroffen: Bei 4- und 5-Sterne-Hotels beträgt der Ausfall von Vergütungsansprüchen durchschnittlich 10.000 Euro jährlich, bei Wellness-Hotels mit ausgedehnten Badeeinrichtungen 23.000 Euro und bei Thermenhotels 70.000 Euro. Horst Dilly, dessen Präzedenzfall letztlich zur ausschlaggebenden EuGH-Entscheidung führte, beziffert für sein Wellnesshotel den jährlichen Ausfall mit 20.000 Euro – eine Summe, die über Gewinn oder Verlust entscheiden kann. Die Prodinger-Beratungsgruppe brachte Beschwerden beim Verfassungs- und beim Verwaltungsgerichtshof ein. Deren Entscheidungen waren für die Hotellerie frustrierend: Der VfGH erkannte in der Streichung der Förderung keine Diskriminierung der Dienstleistungsbetriebe, auf Grund der „unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen“ sei der Gesetzgeber zu einer differenzierten Behandlung berechtigt. Der VwGH sah auch keinen Verstoß gegen das Europarecht. Das wäre das Ende des Rechtsweges gewesen, hätten die Vertreter der Hotellerie nicht für den „Steuerzahler“ Dilly noch eine „Berufungsergänzung“ beim Bundesfinanzgericht Linz beantragt. Dieses hatte doch europarechtliche Bedenken, beantragte beim EuGH eine „Vorabentscheidung“ und löste damit eine Sensation aus, die – wie es die ÖHV ausdrückt – „für die Politik zum Desaster zu werden droht“: Das im Unionsrecht entscheidende Diskriminierungsverbot war dem EuGH offenbar auch kein Anliegen, er ortete aber einen Formfehler, der den Staat 100 Mio. Euro kosten könnte. Er stellte fest, dass die Energieabgabenvergütung den Charakter einer staatlichen „Beihilfe“ hat, die bei der EU-Kommission nicht nur anzumelden, sondern von dieser per Bescheid zu genehmigen ist. Diesen Bescheid gibt es nicht, weil Österreich versäumt hat, überhaupt darum anzusuchen. Damit ist der gesamte Vorgang EU-rechtswidrig.

Genug Zeit zum Hoffen

Der Forderung der ÖHV, der Staat sollte der Hotellerie die in den letzten fünf Jahren mit je 20 Mio. vorenthaltene Förderung nachzahlen, um dem Steuerzahler wenigstens die Verzinsung dieser Beträge (üblicherweise vier Prozent jährlich) nicht auch noch aufzuhalsen, wurde nicht erfüllt: Jetzt ist rechtlich zu klären, ob nur der Ausschluss der Dienstleister unwirksam ist, dann müssten diese die Nachzahlung erhalten. Oder ob das ganze Gesetz rechtswidrig ist, dann müssten die Produktionsbetriebe ihre Förderungen der letzten fünf Jahre zurückzahlen. Oder ob trotz des Verstoßes gegen das EU-Recht der Ausschluss der Dienstleister in Österreich wirksam bleibt. Die Finanz hat beim VwGH ein Rekursverfahren eingeleitet. Stefan Rohrmoser von Prodinger ist optimistisch, dass es wieder zu Gunsten der Hotellerie ausgeht, wissen wird man das aber vermutlich erst in zwei Jahren. Und dann könnte die Causa wieder beim EuGH landen. Die ÖHV und der Fachverband Hotellerie empfehlen, die Förderung zu beantragen, da der Anspruch nach fünf Jahren verjährt. Es gibt keinen Präzedenzfall, dass der Staat für eine Fehlleistung in vergleichbarem Ausmaß gerade gestanden wäre. Aber die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.

Günther Greul

Ähnliche Artikel

Durchgeblickt

Zwischen „großem Wurf“ und „Entsetzen“

18. November 2016 | Durchgeblickt
Durchgeblickt

Mehr Trinkgeld für den Staat?

04. November 2016 | Durchgeblickt
Durchgeblickt

Arbeitsklimaindex ist vor allem ein Ärgernis

21. Oktober 2016 | Durchgeblickt

Kommentar schreiben

Bitte die Netiquette einhalten. * Pflichtfelder

Nach oben