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Ab nächstem Jahr fällt kein steuerpflichtiger Sachbezug mehr an, wenn Arbeitgeber:innen ihren Beschäftigten eine arbeitsplatznahe Dienstwohnung mit einer Größe von bis zu 35 m² zur Verfügung stellen (der bisherige Grenzwert lag bei 30 m²). Außerdem kommt es durch eine neue Methode bei der Berechnung der Grenzwerte auch bei größeren Unterkünften zu Steuerentlastungen, wenn diese von mehreren Beschäftigten in Form einer Wohngemeinschaft genutzt werden.
„Die enorme Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Tourismus schafft ein unvergessliches Gästeerlebnis, sowie Wertschöpfung und Wohlstand in Österreich. Das gilt ganz besonders für Saisonkräfte und jene Tourismus-Beschäftigte, die Spätdienste übernehmen. Für sie ist oftmals wichtig, dass ihnen eine arbeitsplatznahe Dienstwohnung zur Verfügung steht. Die Neuregelung des Sachbezugs bedeutet deshalb gerade für die Beschäftigten im Tourismus mehr Netto vom Brutto“, zeigt sich Tourismus-Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler erfreut.
Darüber hinaus enthält das Entlastungspaket weitere Maßnahmen, die der Tourismusbranche zu Gute kommen: So sind unter anderem die Erhöhung der Kleinunternehmergrenze auf 55.000 Euro, eine zusätzliche Anpassung der niedrigen Tarifstufen sowie einer Attraktivierung des Kilometergelds vorgesehen.
„Mit der Abschaffung der Kalten Progression ist der Bundesregierung ein Meilenstein gelungen. Zusätzlich zu den wiederholten Anpassungen der steuerlichen Tarifgrenzen, werden jene Menschen nachhaltig entlastet, die durch ihre Arbeit einen wichtigen Beitrag für unser Land leisten“, so Susanne Kraus-Winkler.
Erstellt am: 04. Juli 2024
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