Print-Ausgabe 20. November 2015
Seit Anfang Februar dieses Jahres leitet Gerald Haberhauer das VI Hotel Loipersdorf Spa & Conference. Der frühere Kempinski-Mann kann dort sein ganzes Know How u. a. auch im Kongress-Bereich ausspielen, oder besser gesagt könnte: „Wir haben bei Kongressen kurzfristig für einige Tage immer wieder einen hohen Bedarf von Aushilfen.“
Derartige Kurzzeit-Jobs würden in der Region mit hoher Arbeitslosigkeit eine Chance darstellen, doch dem stehen die Zuverdienstmöglichkeiten entgegen: 31,17 Euro pro Tag sind die Obergrenze und es darf keine Regelmäßigkeit gegeben sein. „Wir brauchen die Aushilfen aber für 5 bis 7 Stunden am Tag, und das mehrere Tage hindurch“, sagt Haberhauer. Doch alles, was über die 31,17 Euro hinausgeht, verlangt das AMS zurück und so finden sich keine Aushilfen mehr.
Und weil die Alternative, den zusätzlichen Personalbedarf an Aushilfen durch Leiharbeitsfirmen aus Graz zu decken viel zu teuer ist (25 Euro pro Stunde, Sonn- und Feiertage das Doppelte, zzgl. Anfahrt aus Graz), gehen der Region viele Kongresse verloren.
§ Die Geringfügigkeitsgrenzen sind im § 5 Absatz 2 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) geregelt.
Erstellt am: 20. November 2015
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