T.A.I. 24 TOP News
„Es wird alles verkompliziert, damit wir kein Geld erhalten.“ Diese Vermutung stellte vor wenigen Tagen Walter Veit, 4-Sterne superior Hotel Enzian in Obertauern, in einem Gespräch mit T.A.I. an („Balance-Akt der Ferienhotellerie zwischen Lockdown und Affenzirkus“). Der Grund für Veits Einschätzung: die Hotel- und Seilbahnunternehmen in den vier Bundesländern Tirol, Vorarlberg, Kärnten und Salzburg warten nach wie vor auf die Entschädigungszahlungen gemäß Epidemiegesetz (EpG 1950), die ihnen aufgrund der behördlich angeordneten Schließungen (1. Lockdown) für die zweite Märzhälfte 2020 zustehen.
Die Situation rund um die nicht erfolgten Entschädigungszahlungen hat sich mittlerweile zugespitzt. „Kein einziger Betrieb hat bisher eine Epidemiegesetz-Entschädigung bekommen“, so Walter Veit. Einer Umfrage der ÖHV (Österreichische Hoteliervereinigung) zufolge erreicht die Entschädigung im Durchschnitt 220.000 Euro pro Betrieb. Bei den ebenfalls nach dem EpG zu entschädigenden Seilbahnen ist es erheblich mehr (ca. 12% von deren Winterumsatz entfallen auf diese Periode).
Der Entschädigungs-Krimi
Die bisherige Entschädigungs-Story, die Walter Veit T.A.I. gegenüber erzählte, liest sich wie ein Krimi:
Überforderte Bezirkshauptmannschaften
Das ist der „status quo“. Walter Veits Eindruck: „Die Bezirkshauptmannschaften sind derzeit personell komplett überfordert, weil sie aufgrund des Kontakt-Tracings etc. keine Zeit (für sonstige Tätigkeiten) haben.“ Damit nicht genug, seien „die BHs der falsche Ansprechpartner für die Entschädigungen (nach dem EpG). Richtig wäre das Finanzamt bzw. wären die Finanzbehörden.“
Details am Rande: die Entschädigungen müssen zunächst von den Bundesländern an die Betriebe bezahlt werden. Erst in weiterer Folge bekommen dann die Länder die Gelder vom Bund refundiert.
Problematischer Vergleich mit dem Vorjahr
Eine weitere Hürde für viele Betriebe – so auch jenem von Walter Veit - stellt der vom Gesundheitsministerium im „Berechnungs-Erlass“ vom 20. Juli 2020 festgelegte Vergleich mit dem Vorjahr dar, der nicht nur den Verdienstentgang im März berücksichtigt, sondern auch die beiden vorangehenden Monate heranzieht, um „saisonale Effekte“ zu berücksichtigen.
Walter Veit: „Wenn man im Jänner und Februar 2020 ein Umsatz-Plus von mehr als 10% hatte, dann muss man begründen, weshalb einem die Entschädigung zusteht.“
Im Falle von Obertauern bzw. dem Hotel Enzian erreichte das Umsatzplus in besagten Monaten heuer deutlich mehr, denn 2019 gab es aufgrund der außergewöhnlich die Schneemassen von 1. bis 9. Jänner (betroffen waren die Regionen vom Tiroler Unterland über Salzburg bis hin zur Dachstein- und Hochkar) laut Walter Veit mehrere Wochen hindurch „kein Geschäft.“
"Lassen nicht locker"
Jetzt ist Walter Veit ebenso wie viele seiner Hoteliers-KollegInnen und Seilbahnunternehmen „gespannt, wie’s weiter geht.“ Sein Versprechen: „Wir lassen nicht locker.“
Erstellt am: 09. November 2020
Bitte die Netiquette einhalten. * Pflichtfelder