Print-Ausgabe 7. Oktober 2016
Durch Klarstellungen zur Meldepflicht soll der Grauzonen-Bereich in den Griff bekommen werden – Aus für Vergnügungssteuer, Schanigärten bleiben im Winter noch zu
Ende September wurde im Wiener Landtag die Novelle des Wiener Tourismusförderungsgesetzes (WTFG) beschlossene. Sie schreibt – als wichtigste Änderung – eine Meldepflicht für all jene fest, die Zimmer oder Apartments an Gäste vermieten, egal ob sie dies gewerblich oder privat tun. Die Zielrichtung ist klar: damit soll auch die Sharing Economy – allen voran die Plattform Airbnb – mit in die Verantwortung genommen werden (siehe auch Kommentar „Durchgeblickt“). Wiens Tourismusdirektor Norbert Kettner im Gespräch gegenüber T.A.I. dazu: „Es geht nicht um‘s Verhindern, sondern darum, faire Rahmenbedingungen zu schaffen.“
Bekanntlich besteht seit dem Jahr 2013 in Wien die Ortstaxenpflicht für sämtliche Aufenthalte, die in der Bundeshauptstadt gegen Entgelt stattfinden. Sie gilt auch für die private Vermietung von Zimmern und Apartments. Letztere haben dies aber, – beflügelt durch Portale wie Airbnb, die in Wien von rund 5.000 AnbieterInnen genutzt wird –, in vielen Fällen (oft auch aus Unwissenheit) recht locker genommen.
Die Stadt geht davon aus, dass ihr durch nicht entrichtete Ortstaxen hundertausende Euro an Einnahmen entgehen. Sie wollte deshalb nicht zuletzt die Portale verstärkt in die Pflicht nehmen.Durch die Novelle des WTFG trifft die Meldepflicht nicht mehr nur die Unterkunft-Anbieter, sondern auch die Plattformen, über die die Vermietung an Gäste zustande kommt.
Auch höhere Strafen (2.100 Euro, wenn Vermieter ihrer Meldepflicht nicht nachkommen) und mehr Kontrollen wird es geben. „Internationale Plattformen können sich diesen Verpflichtungen nicht entziehen und dürfen nicht glauben, dass Regelungen, die für österreichische Hotels gelten, für sie nicht gelten“, erklärt Wiens Finanzstadträtin Renate Brauner.
Ob die geänderte Meldepflicht die erwünschte Wirkung hat, wird sich noch weisen. Airbnb hat bereits durchblicken lassen, die geforderten Daten nicht an die Stadt weiterleiten zu wollen. Norbert Kettner: „Wir werden einen Weg finden müssen. Entweder über eine Einigung oder über Gericht“, wobei der Tourismusdirektor zuversichtlich ist, mit Airbnb zu einer Vertragslösung zu kommen.
Eine Regelung, wie beispielsweise in Amsterdam, hält Norbert Kettner nicht für ausreichend. In der niederländischen Hauptstadt führt Airbnb einen bestimmten Betrag ab, die Stadt erfährt aber nicht, welcher Vermieter wieviel bezahlt. Die viel kritisierte Grauzone bleibt damit weiterhin grau. Wien rückt deshalb von der Forderung nach Vermieter-relevanten Daten nicht ab. Kettner: „Unser Modell kann dadurch zu einem Vorbild für eine internationale Lösung sein.“
In der Diskussion rund um die Sharing Ecomony-Meldepflicht fast untergegangen ist die Abschaffung der Vergnügungssteuer mit 1. Jänner 2017. „Wien ist das einzige Bundesland, das das macht“, betont Norbert Kettner, der allerdings einräumt, dass diese Abgabe durch den Wegfall des „kleinen Glücksspiels“ mit Anfang 2015 zu einer Bagatellsteuer geworden ist (15 Prozent oder zumindest 0,10 Euro je Eintrittskarte). Was nichts daran ändert, dass es „nicht mehr für zeitgemäß ist, zu prüfen, ob jemand auf einer Veranstaltung tanzt oder nicht.“ Vor allem Ballveranstalter wird dies freuen.
Einen Rückschlag gab es hingegen bei der geplanten Winteröffnung für Schanigärten: Diese hätte bereits heuer in Kraft treten können, wurde aber in erster Lesung von ÖVP und FPÖ abgelehnt. Kritisiert wurde die generelle Erhöhung (also auch im Sommer) der dafür angesetzten Tarife. In Zone eins – hochfrequentierte Areale und touristische Hotspots – sollen künftig 20 Euro pro Quadratmeter und Monat eingehoben werden. Bisher waren es in Top-Lagen 7,50 Euro.
Kettner kann das „Njet“ der beiden Oppositionsparteien nicht nachvollziehen: Wien verlangt als einziges Bundesland keine Tourismusabgabe, die Gastronomie – welche letztendlich vom Tourismus stark profitiert – würde durch den erhöhten Schanigarten-Obolus ihren fairen Beitrag leisten.
Unterkunft-Anbieter sind durch das Wiener Tourismusförderungsgesetz (WTFG) künftig verpflichtet, jede einzelne Unterkunftseinheit zu melden. Web-Plattformen wiederum müssen sowohl Kontaktdaten der Anbieter als auch Adressen sämtlicher vermieteter Einheiten an die Stadt melden. Das Gesetz trat mit Ende September in Kraft und wird in einem halben Jahr Wirkung erlangen.
Die Ortstaxe macht in Wien 3,2 Prozent des Netto-Umsatzes für die Nächtigung aus (ohne Frühstück und Umsatzsteuer – abzüglich 11 Prozent Internationalisierungspauschale). Sie wird vom Gast bezahlt, vom Unterkunftgeber abgeführt und gilt für sämtliche Arten der Unterbringung. Die Einnahmen kommen zu 100 Prozent dem Destinationsmarketing zugute und stellen somit die wichtigste Finanzierungsgrundlage des WienTourismus dar.
Erstellt am: 07. Oktober 2016
Norbert Kettner, Direktor Wien Tourismus
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