ANA
Bestpreisklausel bleibt

ÖHV, hogast & Fachverband planen Klage

TAI24TOPNews 31. März 2016

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat Ende März mitgeteilt, dass sie das seit 2012 laufende Verfahren gegen Online-Portale wie Booking.com, Expedia & Co. eingestellt hat. Die Änderungen ihrer Geschäftsbedingungen aus dem Jahr 2015 und die übermittelte Verpflichtungserklärung sind für die BWB ausreichend. Deren Generaldirektor Theodor Thanner hatte bereits vor einem dreiviertel Jahr durchblicken lassen, er die geänderten AGBs von Booking als „Schritt in die richtige Richtung“ bezeichnet.

Damit kommt Österreichs Wettbewerbsbehörde zu einem anderen Schluss, als das Kartellamt in Deutschland. Dort hatte Ende 2015 das Bundeskartellamt die weitere Verwendung der Bestpreisklauseln von Booking.com untersagt. Bis 31. Jänner 2016 musste Booking die Klausel vollständig aus den Verträgen und AGBs entfernen, soweit sie Hotels in Deutschland betreffen.

In Frankreich hatte bereits im Juli 2015 die Nationalversammlung die von Online-Portalen verlangte Ratenparität (Verbot, auf der Hotel-Website günstigere Preise zu publizieren, als auf den Portalen) verboten.

„Nur bei uns geht man wieder den österreichischen Weg“, kritisiert der Generalsekretär der ÖHV (Österreichische Hoteliervereinigung), Markus Gratzer, die BWB-Entscheidung. Gemeinsam mit der hogast und dem Fachverband Hotellerie der Wirtschaftskammer Österreich prüfen die ÖHV jetzt alle rechtlichen Schritte, um in den nächsten Wochen selbst eine Klage beim Kartellgericht einzubringen. T.A.I. wird über die weitere Entwicklung berichten.

Kommentar schreiben

Bitte die Netiquette einhalten. * Pflichtfelder

Nach oben