Print-Ausgabe 12. Dezember 2025

Gregor Kadanka (l.) und Albin Loidl (r.) begrüßen die Entschärfung von wesentlichen Problemstellen
Die Überarbeitung der EU-Richtlinie konnte in wesentlichen Punkten entschärft werden – vor allem für kleinere Betriebe bringt sie aber bürokratischen Mehraufwand
In Sachen Überarbeitung der EU-Pauschalreiserichtlinie wurde im Rahmen von „Trilog“-Verfahren Mitte vergangener Woche eine Einigung erzielt. Involviert waren neben der Europäischen Kommission — sie hatte den ursprünglichen Überarbeitungsvorschlag für die Richtlinie gemacht –, der Rat der Europäischen Union, also die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten, und das Europäische Parlament. Laut Gregor Kadanka, Obmann des Fachverbandes der Reisebüros in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), wurden nun „die wesentlichsten Problemstellen entschärft“, wobei laut des Präsidenten des Deutschen Reiseverbandes (DRV) „zur genaueren Bewertung der Folgen der Wortlaut der Richtlinie abzuwarten“ ist. Der liegt nämlich noch nicht vor. Ebenso ist die Annahme durch Rat und EU-Parlament noch nicht erfolgt.
Bis die Änderungen umgesetzt werden, dürfte es noch dauern, denn die Regierungen der EU-Länder haben 28 Monate Zeit, die überarbeitete Pauschalreiserichtlinie in nationales Recht zu überführen. Zudem gilt eine sechsmonatige Übergangsfrist, bevor die neuen Regelungen angewendet werden müssen.
Aus Sicht der Reiseverbände als positiv zu werten ist der Umstand, dass es gegenüber dem ursprünglichen Kommissionsentwurf sowohl Verbesserungen als auch Klarstellungen gibt. „Zahlreiche Vorschläge, die in der Praxis zu erheblichen Unsicherheiten und Schwierigkeiten geführt hätten, wurden nicht übernommen“, freut sich Gregor Kadanka.
Läut DRV-Präsident Albin Loidl werden die „Verbundenen Reiseleistungen“ künftig gestrichen. Dafür wird es eine klare Unterscheidung geben, wann eine Pauschalreise vorliegt und wann der Kunde Einzelleistungen bucht. „Die Vermittlung mehrerer Einzelleistungen bleibt künftig möglich – das ist für die Reisemittler ein positives Signal“, betont DRV-Präsident Loidl.
Kritik üben Kadanka und Loidl an den „zusätzlichen und teilweise redundanten Informationspflichten, die vor allem für kleinere Betriebe erheblichen bürokratischen Mehraufwand bedeuten – ohne erkennbaren Vorteil für die Kund:innen.“ Auch müssen laut DRV Reisepreiserstattungen „nach wie vor innerhalb von 14 Tagen erfolgen.“
Erstellt am: 12. Dezember 2025
Bitte die Netiquette einhalten. * Pflichtfelder