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Der mit enormer Verzögerung kurz vor Inkrafttreten des Pauschalreisegesetzes (1. Juli) veröffentlichte Entwurf zur Pauschalreiseverordnung PRV (früher Reisebürosicherungsverordnung RSV) sorgt in der Reisebüro-Branche für Entsetzen. Grund ist die Erhöhung der vom Gesetzgeber geforderten Absicherungssummen um zwei Drittel (!) von 12% auf 20 %.
Felix König (r.), Obmann des Fachverbandes der Reisebüros, spricht von einer „nachhaltigen Schädigung der Reisebürowirtschaft.“ Denn die Erhöhung der Absicherungssumme führt zu einer massiven Erhöhung bei den Versicherungsprämien bzw. Kosten für Bankgarantien.
Ursprünglich war vom Gesetzgeber sogar eine Erhöhung der Absicherungssummen auf 30% vom abzusichernden Umsatz vorgesehen. Für den Fachverband, der gemeinsam mit den Branchenverbänden ÖRV und ÖVT geschlossen dagegen aufgetreten ist, wäre eine Erhöhung auf maximal 14% zu vertreten. Dies auch deshalb, weil im Verordnungs-Entwurf zusätzlich ohnehin bereits eine Sonderregelung für die Absicherung von Spitzenmonaten vorgesehen ist.
König: „Für viele Unternehmen wird das betriebswirtschaftlich eine Spirale nach unten bedeuten.“ Der Obmann des ÖVT (Österreichischer Verein für Touristik), Helmut Hirner (l.), sieht durch diese Verordnung „viele unserer Mitglieder in ihrer Existenz bedroht.“ Der ÖRV wiederum spricht von "unnötigen doppelten Absicherungen, Steigerungsraten bei der Festlegung der neuen Mindestabsicherungssumme von 30% und Steigerungen bei Überschreiten des Umsatzes von 65.000 Euro bis zu 67%". Für ÖRV-Generalsekretär wurde "hier jedes Maß und Ziel verloren." Reiseveranstalter und Reisebüros werden "massiv wirtschaftlich gefährdet."
Fachverband, ÖRV und ÖVT fordern jetzt vom Gesetzgeber dringend Nachbesserungen. Derzeit befindet sich der Entwurf der Pauschalreiseverordnung (PRV) in Begutachtung. Die Frist dazu endet am 6. Juli. Der Link zum Entwurf befindet sich > hier.
Erstellt am: 28. Juni 2018
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