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Veranstalter-Pleite mit Folgen! Arrestbefehl gegen Vural Öger

TAI24TOPNews 7. Juni 2016

Eines gleich vorweg: Arrestbefehl ist kein Haftbefehl, sondern die gerichtlich verfügte Einschränkung über das persönliche Vermögen einer Person. Damit soll für Gläubiger der Zugriff auf Werte sichergestellt werden, die ihnen zustehen. In diesem Fall handelt es sich um SunExpress, die vor dem Landesgericht Frankfurt am Main Anfang Mai einen derartigen Arrestbefehl gegen den Touristik-Unternehmer Vural Öger erwirkt hat.

Öger war wie berichtet Ende 2015/Anfang 2016 mit dem Reiseveranstalter V.Ö. Travel und der Flugticketagentur Öger Türk Tur in die Insolvenz geschlittert. Hauptleidtragende im Falle von Öger Türk Tur ist das Lufthansa-Turkish Airlines Joint Venture SunExpress, bei dem seit einem Jahr der ehemalige Austrian Airlines-CEO Jaan Albrecht an der Spitze steht.

Öger Türk Tur war zuletzt vorwiegend auf den Vertrieb von SunExpress-Tickets im Bereich des ethnischen Verkehrs zwischen Deutschland und der Türkei spezialisiert. Die Zahlungsmodalitäten sahen vor, dass die Ticketumsätze abzüglich Provision erst nach erfolgtem Abflug der Passagiere an SunExpress gezahlt werden mussten, zum Teil also mehrere Monate nach dem Ticket-Kauf.

Dies ging solange gut, bis Öger Türk Tur mehr und mehr mit den Zahlungen in Rückstand geriet. Im September 2015 sollen sich die Verbindlichkeiten auf bereits rund 17 Mio. Euro angehäuft haben. SunExpress einigte sich mit Öger auf Ratenzahlung über 30 Monate und sicherte sich den offenen Betrag mittels persönlicher Bürgschaft von Vural Öger ab. Seither haftete Öger mit seinem Privatvermögen.

Doch bereits die zweite, Ende November fällige Rate blieb Öger schuldig. Der hatte mittlerweile, – wie das Magazin „Der Spiegel“ jetzt schreibt -, damit begonnen, sein Vermögen in Deutschland und der Türkei – angeblich stark unterpreisig – an seine Kinder sowie ihm nahestehende Personen zu veräußern. Der von SunExpress erhobene Vorwurf lautet deshalb auf kurzfristige Vermögensverschiebung.

Aufgrund der vorliegenden Unterlagen sieht dies das Gericht als hinreichend belegt an. Ob das tatsächlich der Fall war, wird der weitere Prozessverlauf ergeben. Sollte der Rechtsstreit zuungunsten von Öger ausgehen, müssten die Verkäufe der Vermögenswerte rückabgewickelt werden, damit die Forderungen der Gläubiger, allen voran Sunexpress, befriedigt werden können.

Öger Türk Tur bereits 2013 überschuldet

Laut dem letzten veröffentlichten Geschäftsbericht (er galt für das Jahr 2013, publiziert im Jänner 2015) erlitt Öger Türk Tur bei einem Jahresumsatz von 160 Mio. Euro einen Verlust von 3,97 Mio. Euro. Das bereits zuvor negative Eigenkapital erhöhte sich dadurch auf -7,88 Mio. Euro. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen waren um zwei Drittel auf 14,5 Mio. Euro angestiegen. Dazu kamen Bankschulden in Höhe von 3,6 Mio. Euro und erhaltene Anzahlungen von 6,2 Mio. Euro.
Öger Türk Tur war damit bereits zwei Jahre vor der Pleite bilanziell überschuldet. Es lag aber eine von Vural Öger abgegebene Patronatserklärung vor. Der weitere Geschäftsausblick sprach von einem „schwierigen Wettbewerbsumfeld, steigenden Einkaufspreisen und stagnierendem Preisniveau.“

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Erstellt am: 07. Juni 2016

Foto: Vural Öger (3.von rechts) mit seinen Töchtern und dem Filmproduzenten Yusuf Fersat (2. von links), 2006

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