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Pauschalreiseverordnung (PRV)

Trotz Sommerpause einiges in Bewegung, Finale im September

Print-Ausgabe 24. August 2018

Die Finalisierung der österreichischen Pauschalreiseverordnung (PRV) nähert sich ihrer Zielgerade. Seit Ende Juni vom Wirtschafts- und Digitalisierungsministerium (BMDW) der Entwurf zur Begutachtung verschickt wurde – er stieß wie berichtet auf massive Kritik – ist trotz Sommerpause einiges in Bewegung gekommen. „Wir waren immer in Kontakt mit dem Ministerium, es gab mehrere Telefonate und zahlreiche E-Mails, bei denen es um den Austausch der Standpunkte ging“, betonte Felix König, Obmann des Fachverbands der Reisebüros und Geschäftsführer der Reisewelt-Gruppe (österreichweit 30 Filialen), Anfang dieser Woche gegenüber T.A.I.

Ursprünglich hätte die PRV zeitgleich mit dem Pauschalreisegesetz (PRG) Anfang Juli in Kraft treten sollen. Dass dies nicht der Fall war, ist als ein erster Teilerfolg zu werten, den Felix König „auf den nachhaltigen Widerstand“ der BranchenvertreterInnen zurückführt. Neben „umfangreichen politischen Interventionen“ seitens des Fachverbandes kam es auch zu einem Protestschreiben des ÖRV (Österreichischer Reiseverband), einer Petition durch den ÖVT (Österreichischer Verein für Touristik) sowie zu zahlreichen an das Ministerium und an Bundesministerin Margarete Schramböck
gerichtete E-Mails von betroffenen UnternehmerInnen.

Einiges hat sich seither getan. So ist das Ministerium von seiner im Entwurf ursprünglich vorgesehenen Erfassung des gesamten Jahresumsatzes des Reisebüros als Bemessungsgrundlage abgerückt. König: „Maßgebend ist jetzt der Umsatz aus der Veranstaltung von Pauschalreisen und der Vermittlung verbundener Reiseleistungen.“

Doch dies ist laut König nur als ein erster Schritt in die richtige Richtung zu werten. Der Fachverband möchte noch erwirken, dass aus diesen abzusichernden Umsätzen jene Zahlungen herausgerechnet werden, welche ein Reisebüro „schuldbefreiend an Leistungsträger“ getätigt hat (hier geht es vor allem um Flugtickets, also um Zahlungen an Airlines bzw. um Vorauszahlungen von Vermittlern verbundener Reiseleistungen an Airlines, Veranstalter etc.). Die Begründung ist logisch: „Sonst wären diese Beträge ja doppelt abgesichert“, sagt König unter Hinweis auf die Verpflichtung der Airlines zur Leistungserbringung nach erfolgter Zahlung bzw. der Insolvenzabsicherung der Veranstalter.

Hier spielt auch das Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) mit hinein. Dieses entschied, dass Veranstalter in jenen Fällen mehr als 20 Prozent Anzahlung verlangen dürfen (im konkreten Fall ging es um 40 Prozent Anzahlung, die TUI eingefordert hatte), wenn sie nachweisbar bereits bei Vertragsschluss entsprechend hoch in Vorleistung treten müssen (z.B. bei Airlines). Das Wirtschaftsministerium legt sich allerdings noch quer, dieser Argumentation zu folgen. König spricht von einer „nach wie vor deutlichen Ablehnung.“

Einige Schritte entgegengekommen ist man den Reisebüros von Seiten des Ministeriums bezüglich der durch die PRV geforderten Absicherungshöhe. Ursprünglich war die Absicherung von 30 Prozent des Umsatzes vorgesehen, die später auf 20 Prozent reduziert wurden. Aktuell sind 18 Prozent in Aussicht gestellt. Doch auch die sind laut Felix König zu hoch angesetzt: „Unser Ziel sind 14 Prozent. Das kling im ersten Moment nicht nach viel, entspricht aber gegenüber den bisherigen 12 Prozent einer Erhöhung um fast 17 Prozent bzw. einem Sechstel.“

Bezüglich des Prozentsatzes spießt es sich aber noch gewaltig. König: „Eine weitere Reduktion stößt im Ministerium unverständlicherweise auf Ablehnung.“

Anders verhält es sich hinsichtlich der Spitzenmonate. Die Regelung der PRV sieht vor, dass 50 Prozent des Umsatzes jenes Monats im Kalenderjahr abzusichern sind, in dem der höchste Umsatz erzielt wurde. Dies träfe vor allem Veranstalter von Flusskreuzfahrten oder Maturareisen besonders hart. Hier zeigte sich das Ministerium einsichtig. König: „Geplant ist nun, dass Veranstalter in die allgemein gültige, prozentuell niedrigere Absicherung wechseln können.“ Konkret bedeutet dies, dass in diesem Fall als Bemessungsgrundlage der Jahresumsatz herangezogen wird (von dem nach derzeitigem Stand der Dinge 18 Prozent abzusichern sind) und nicht mehr 50 Prozent des Umsatzes im Spitzenmonat.

Ein weiterer Verhandlungserfolg des Fachverbandes betrifft die Übergangsfrist für noch nicht im Veranstalterverzeichnis eingetragene Unternehmen. Für sie war keine Übergangsfrist vorgesehen. Jetzt sollen sie eine einmonatige Übergangsfrist ab Kundmachung der Verordnung erhalten.

In den kommenden Wochen wird der Fachverband alles daran legen, um die kritischen Punkte (Herausrechnen bereits bezahlter beziehungsweise für den Leistungsträger vereinnahmter Zahlungen sowie die Senkung des Absicherungsprozentsatzes) einer praxiskonformen Lösung zuführen zu können. Die nächste Verhandlungsrunde mit dem Ministerium dürfte Mitte September erfolgen. Mit einer Einigung rechnet Felix König bis Ende September. T.A.I. wird berichten. 

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Erstellt am: 24. August 2018

Fachverband-Obmann Felix König erwartet eine Einigung mit dem Ministerium Ende September

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