Masterstudium „Tourismus und Recht“

Top Weiterbildung über „Tourismus und Recht“ an Top Rechts-Fakultät

Print-Ausgabe 17. Mai 2024

Lehrgangsleiter und Vortragender Prof. Dr. Helmut Ofner (Foto: © Livia Ofner)

Im Oktober 2024 beginnt bereits der 3. Jahrgang des Masterprogramms „Tourismus und Recht – LL.M“ an der Universität Wien. Zudem wird ein Zertifikatsprogramm „Tourismusrechtsexpert*in“ angeboten. Die Weiterbildungsprogramme bieten einen praxisorientierten Überblick über alle für den Tourismus relevanten Rechtsbereiche.

Das postgraduale Masterprogramm „Tourismus und Recht – LL.M“ beginnt programmgemäß im Oktober 2024. Bereits die ersten beiden Jahrgänge waren ein großer Erfolg, freut sich Lehrgangsleiter Univ.-Prof. Dr. Helmut Ofner, LL.M. über die große Akzeptanz des Programms in der Tourismuswirtschaft. Ergänzend zum Masterprogramm wurde auch ein Zertifikatsprogramm aus der Taufe gehoben, bei dem an sieben Wochenenden die wichtigsten Grundlagen des Tourismusrechts vermittelt werden.

Top Rechtsfakultät – hohe internationale Reputation

Besonders stolz ist Ofner auf die weltweit hohe Reputation seiner Fakultät. So wurde die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien im „Times Higher Education Ranking 2024“ weltweit auf Platz 41 aller Universitäten gereiht. Im Kreis der EU-Rechtsfakultäten bedeutet das Platz 9 im Ranking. Im Bereich der Forschung liegt die Rechtswissenschaftliche Fakultät sogar auf Rang 13 weltweit.

Vom Hoteliers-, Reise- bis zum Steuer- und Arbeitsrecht

Das Masterprogramm bietet eine praxisorientierte und wissenschaftlich fundierte Weiterbildung in allen Bereichen des Tourismusrechts. Die Bandbreite reicht vom Hotel- und Gastwirterecht über das Reise- und Luftverkehrsrecht, das Arbeitsrecht bis hin zum Steuer- und Gebührenrecht. Umfasst sind weiters Gewährleistung und Schadenersatz, Pacht-, Miet- und Managementverträge, Gewerbe- und Wettbewerbsrecht, sowie Veranstaltungs- und Messerecht. Ergänzend sind auch betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungen sowie Tourismusmarketing Gegenstand des Lehrgangs. Für Nichtjurist:innen wird am Beginn des Studiums eine Einführung in die Rechtswissenschaften angeboten, wodurch die Teilnahme an den rechtswissenschaftlichen Kursen problemlos möglich ist.

Executive Lectures mit CEOs aus der Tourismuswirtschaft

Eine weitere wichtige Aufgabe des Programms ist es, den Teilnehmer:innen zu ermöglichen, Netzwerke zu bilden und zu erweitern. Zudem werden „Executive Lectures“ über aktuelle Themen und „Corporate Days“ mit CEOs aus der Tourismuswirtschaft veranstaltet.

Abschluss des Studiums nach einem Jahr möglich

Das Masterprogramm beinhaltet 22 Wochenend-Einheiten, die am Freitagnachmittag und Samstag ganztägig stattfinden. Sonntage, Feier­tage, Fenstertage und Schulferien sind ausgenommen. Das Programm wird in jedem akademischen Jahr komplett gelesen. Es besteht daher die Möglichkeit, das Studium nach einem Jahr abzuschließen.

… auch digital absolvierbar

Die Lehrveranstaltungen werden nicht nur in Präsenz, sondern auch in Form von Videostreams angeboten, wodurch eine digitale Teilnahme zu 100 % möglich ist. Das Studium ist nicht nur für Jurist:innen, sondern auch für Absolvent:innen wirtschaftlicher, technischer oder anderer geeigneter Universitäts- oder Fachhochschulstudien offen.

Mit erfolgreicher Beendigung des Studiums erhalten die Absolvent:innen den akademischen Grad eines „Master of Laws“ (LL.M.) verliehen.

Neu: Zertifikatsprogramm „Tourismusrechtsexpert:in“

Ab Oktober 2024 besteht auch die Möglichkeit, einen Zertifikatskurs zum Reiserecht zu absolvieren. Umfasst sind Lehrveranstaltungen zum Pauschalreisegesetz, Beförderungsvertragsrecht, Reisevermittlungsrecht, Luftverkehrs- und Fluggastrecht sowie Verträge mit Buchungsplattformen oder Internationales Privatrecht. Das Zertifikat beinhaltet sieben Wochenend-­Einheiten, die im Regelfall am Freitag nachmittags und am Samstag ganztägig stattfinden.

Das postgraduale Masterprogramm „Tourismus und Recht“ an der Universität Wien bietet eine Top-Ausbildung zu allen tourismusrechtlichen Fragestellungen.

Mag. Susanne Kraus-Winkler,
Staatssekretärin im Bundesministerium
für Arbeit und Wirtschaft

Short Facts zum Masterstudium

Abschluss: „Master of Laws – LL.M“ Tourismus und Recht

Voraussetzungen: Abschluss eines juristischen, wirtschaftlichen, technischen oder anderen geeigneten Bachelor-, Diplom- oder Masterstudiums an einer Universität oder Fachhochschule

Dauer: 2 Semester (Vollzeit) oder 4 Semester (berufsbegleitend)

Umfang: 22 Wochenend-Einheiten (Freitag nachmittags/Samstag ganztägig) – 60 ECTS Credits

Vortrag: Präsenz, aber auch zu 100 % online absolvierbar

Kosten: € 12.200,-

Start: jährlich im März und Oktober

Zertifikatsprogramm „Tourismusrechtsexperte“

Voraussetzungen: Matura oder abgeschlossene Lehre & mehrjährige einschlägige Berufserfahrung oder Studien­abschluss

Dauer: 1 Semester

Umfang: 7 Wochenend-Einheiten (Freitag nachmittags/Samstag ganztägig) – 14 ECTS Credits

Vortrag: Präsenz, aber auch zu 100 % online absolvierbar

Kosten: € 4.000,-

Erstmaliger Start: Wintersemester 2023/24

Kommentar schreiben

Bitte die Netiquette einhalten. * Pflichtfelder

Nach oben