Print-Ausgabe 12. Juli 2024
Fachverbands-Obmann Gregor Kadanka und ÖVT-Präsidentin Phillies Ramberger stehen der Novelle kritisch gegenüber (Bild Kadanka: © Raimo Rudi Rumpler)
Das sieht der neue Vorschlag des ÖVT vor – er soll mit Fachverband und ÖRV diskutiert und als rot-weiß-roter Vorschlag der EU unterbreitet werden
Die Diskussion über die Absicherung von Reise-Einzelleistungen geht weiter. Anlass ist die geplante Novelle der seit Juli 2018 in Österreich geltenden EU-Pauschalreise-Richtlinie von 2015. Der Novellen-Vorschlag wurde Ende November 2023 von der EU-Kommission vorgelegt, seither wird er in den Mitgliedsländern debattiert. Konkret geht es um 108 Klarstellungen sowie neue Bestimmungen zu Insolvenzabsicherung.
Ein Teil des Richtlinienentwurfes sieht die Ausdehnung des Pauschalreisebegriffes vor, ebenso ein ausgeweitetes kostenfreies Rücktrittsrecht der Reisenden. Entsprechend ablehnend sind die Reaktionen der Reiseverbände, auch jener in Österreich. „Die angedachten Änderungen würden zu spürbaren Preissteigerungen bei Pauschalreisen führen“, kritisiert der Fachverband der Reisebüros unter Führung von Obmann Gregor Kadanka. Preissensible Kunden würden in weiterer Folge – so die Befürchtungen – auf weniger geschützte, selbst zusammengestellte Einzelleistungen umsteigen.
Zuletzt hat sich der ÖVT (Österreichischer Verein für Touristik) zu Wort gemeldet. Präsidentin Phillies Ramberger: „Selbst wenn mit der Novelle für klassische Reiseanbieter, OTAs und Portale die Absicherung für Einzelleistungen gesetzlich geregelt wäre, kann dies nur innerhalb der EU-Grenzen erfolgen.“ Da aber bereits „jedes Hotel in Drittstaaten auf eigenen Websites Buchungsmöglichkeiten anbietet, wo der Konsument die Zahlung direkt im Hotel vornimmt“, wären diese Betriebe keinesfalls der Pauschalreiserichtlinie unterworfen. Man sei „gerne bereit darüber zu diskutieren, aber dieser vereinfachten Form – alle Einzelleistungen abzusichern innerhalb der EU – stehen wir kritisch gegenüber“. Die Preise müssten durch die Insolvenzversicherung für in Österreich ansässige Reiseanbieter teurer werden, während sich bei großen Reiseveranstaltern, die in ihrem Portfolio eigene Hotels besitzen, diese Absicherung kaum preislich niederschlagen würde. Der ÖVT-Vorschlag lautet deshalb, die Novelle der Richtlinie auf nur zwei „Reisearten“ (Pauschalreise und Einzelleistungen) zu reduzieren und verbundene Reiseleistungen zu eliminieren. Bei den Einzelleistungen sollte den Konsument:innen die Wahl gelassen werden, ob eine Absicherung gewünscht ist oder nicht. Der ÖVT will seinen Vorschlag mit dem Fachverband WKO und dem ÖRV (Österreichischer ReiseVerband) diskutieren, um einen einheitlichen Vorschlag der EU zu unterbreiten.
Erstellt am: 12. Juli 2024
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