Reiserecht – Teil I

Nur ein Baustein oder doch mehr? Die Bedeutung von Reisewarnungen

T.A.I. 24 TOP News

Die Situation im Nahen Osten hat sich Anfang Juni 2026 wieder etwas verschärft. Es ist damit genau der richtige Zeitpunkt, um den ersten Artikel – der ab sofort regelmäßig erscheinenden Beiträge – des Rechtanwalts Sebastian Löw zu kommunizieren. Diesmal geht es um die Bedeutung von Reisewarnungen.

Für Sebastian Löw hat „der Ausbruch des Iran-Kriegs Ende Februar gezeigt, welche weitreichenden Folgen Reisewarnungen innerhalb kürzester Zeit für Reisende und die Touristikbranche haben können.“ Denn Reisewarnungen beeinflussen nicht nur künftige Reiseentscheidungen, sondern sie haben auch Auswirkungen auf bereits gebuchte Reisen.

Das vierstufige System des Außenministeriums

Das österreichische Außenministerium verwendet ein vierstufiges System zur Bewertung der Sicherheitslage in Reiseländern:

  • Während Stufe 1 für einen guten Sicherheitsstandard steht und -
  • Stufe 2 auf Risiken hinweist,
  • wird bei Stufe 3 von nicht unbedingt notwendigen Reisen abgeraten.
  • höchste Stufe 4 ist die eigentliche Reisewarnung. Diese wird für ganze Staaten oder einzelne Regionen in besonderen Krisensituationen ausgesprochen, etwa bei Krieg oder schweren Sicherheitskrisen.

Stornos & Versicherungsschutz

Für die Touristik sind diese Einstufungen laut Sebastian Löw deshalb so relevant, weil sie für viele Reisende eine wichtige Orientierungshilfe darstellen: „Kaum ein anderer staatlicher Hinweis wird bei der Reiseplanung ähnlich stark beachtet. Wird für ein Reiseziel eine Reisewarnung ausgesprochen, bleiben nicht nur Neubuchungen aus, sondern steigt auch regelmäßig die Zahl der Stornierungsanfragen.“

Letzteres hängt laut Sebastian Löw auch damit zusammen, dass Reisewarnungen im Pauschalreiserecht als wichtiges Indiz für das Vorliegen sogenannter „unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände“ gelten: „Beeinträchtigen solche Umstände die Durchführung der gebuchten Reise erheblich, können Reisende grundsätzlich kostenfrei zurücktreten.“

Reisewarnungen sind aber auch für den Versicherungsschutz von erheblicher Bedeutung. So sehen Reiseversicherungen oftmals Leistungsausschlüsse für Ereignisse vor, die auf Reisen eintreten, die trotz Reisewarnung unternommen werden oder mit Krieg beziehungsweise kriegsähnlichen Zuständen zusammenhängen. In ähnlichen Fällen (etwa bei Kriegsrisiken) entfällt zumeist auch bei Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherungen der Versicherungsschutz. Sebastian Löw: „Reisewarnungen können daher auch erhebliche versicherungsrechtliche Konsequenzen haben.“

Komplexe Realität

Es darf allerdings nicht der Eindruck entstehen, dass die Sicherheitslage ausschließlich anhand einer Reisewarnung beurteilt werden kann. „Die Realität ist häufig komplexer“, ist Sebastian Löw überzeugt. So kann es vorkommen, dass zwar keine Reisewarnung ausgesprochen wurde, die Situation am Urlaubsort aber dennoch angespannt ist. Sebastian Löw: „Gerade bei geopolitischen Konflikten können sich Entwicklungen innerhalb weniger Stunden verändern.“

Auch ohne formelle Reisewarnung können Umstände wie Luftraum- oder Flughafensperren, behördliche Beschränkungen, militärische Auseinandersetzungen in der Nähe des Zielgebiets oder sonstige erhebliche Sicherheitsrisiken rechtliche Bedeutung erlangen. Ebenso können Medienberichte oder Äußerungen von hochrangigen Politikern eine Rolle spielen.

Ein weiteres Indiz kann sein, dass zahlreiche Fluggesellschaften ihre Flüge in das betroffene Gebiet annullieren oder ihre Flugpläne anpassen. Umgekehrt kann etwa ein weiterhin geöffneter Luftraum oder ein regulärer Flugbetrieb ein Indiz dafür sein, dass die Durchführung der Reise an den Urlaubsort weiterhin unbedenklich möglich ist. Sebastian Löw: „Für die Beurteilung der Sicherheitslage kommt es stets auf die konkrete Situation an.“

Sein Fazit: Reisewarnungen bleiben das wichtigste Instrument zur Einschätzung von Sicherheitsrisiken auf Reisen. Sie sind jedoch nur ein Baustein der Risikobeurteilung. „Entscheidend bleibt die Sicherheitslage vor Ort“, betont Sebastian Löw. Doch eines steht fest: „Gerade in Zeiten geopolitischer Unsicherheiten sind aktuelle Informationen und eine sorgfältige Risikoabwägung für Reisende und Reiseveranstalter gleichermaßen entscheidend.“

Kurzportrait Dr. Sebastian Löw

Sebastian Löw, Jahrgang 1996, wuchs in Mödling bei Wien auf. Seine Eltern waren beide in der Touristik tätig, haben sich als Reiseleiter in Griechenland kennengelernt und sein Vater betreibt seit vielen Jahren ein eigenes Reisebüro (Löw Touristik in Maria Enzersdorf, spezialisiert auf Pilger- und Gruppenreisen). Seine Studien an der WU Wien (Wirtschaftsrecht) und in Innsbruck (Rechtswissenschaften) schloss Sebastian Löw unter der Mindestzeit sowie mit ausgezeichnetem Erfolg ab.

Nach unterschiedlichen Rechtsanwalts-Kanzleien und Ablegung der Anwalts-Prüfung, ist er seit März dieses Jahres für Vogeler Rechtsanwälte in Wien tätig. Sebastian Löw hat dabei das Wiener Büro der Kanzlei aus Hannover eröffnet, die seit vielen Jahren auf die Beratung von Fluggesellschaften, Transportunternehmen und Reiseveranstaltern in Fragen des Flug- und Reiserechts spezialisiert ist.

Sebastian Löw ist Autor (u.a. im MANZ Verlag). Sein Credo: „Reiserecht ist eine Nische, aber eine, in der sich rechtlich ungemein viel tut.“ sebastian.loew@ra-vogeler.atwww.ra-vogeler.at

Interessant ist ergänzend dazu folgender weiterführender Bericht:
Recht – aktuell

EU-Pauschalreiserichtlinie und OGH-Entscheid über Gastgärten

15. Mai 2026 | Reisebüros & Veranstalter

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