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Corona-Krise

Gutschein statt Storno? ÖRV an Regierung: „Rettet die Liquidität im Reisebüro“

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Eine zeitlich befristete Aussetzung der Rückerstattungspflicht bei Reisestornierungen und stattdessen die Ausstellung von Gutscheinen soll den massiven Liquiditäts-Abfluss stoppen, mit dem derzeit Reisebüros und Reiseveranstalter konfrontiert sind (Details siehe untenstehenden Info-Kasten). Ein entsprechendes Schreiben hat der ÖRV (Österreichischer ReiseVerband) bei Bundeskanzler Sebastian Kurz sowie an die MinisterInnen für Soziales, für EU und Verfassung, für Wirtschaft und für Tourismus gerichtet.

In Belgien, Frankreich sowie den Niederlanden und in Italien wurden derartige Schritte bereits gesetzt. T.A.I. berichtete darüber. Deutschland dürfte kommende Woche folgen: „Die geltenden Stornoregelungen im deutschen Reiserecht sind für eine derartige Großkrise nicht geeignet“, begründet DRV-Präsident Norbert Fiebig die Notwendigkeit. Laut ÖRV habe sich auch die EU-Kommission mittlerweile positiv zu diesem Vorschlag geäußert.

Lösung „im Interesse der Verbraucher“

Die Maßnahme „Gutschein statt Storno“ stößt nicht überall auf Verständnis. Rund um den von T.A.I. auch über Social Media-Kanäle geposteten Beitrag ist eine rege Diskussion entstanden. Für Günther Gross, Manager Business Development Austria & Central Europe von AIDA Cruises, wurde dabei von T.A.I. „dieser für Österreichs Touristik gerade jetzt äußerst wichtige und vor allem praktikable Sachverhalt punktgenau thematisiert.“ Engelbert Egger, Geschäftsführer von Best4Travel, geht davon aus, dass dieses Modell nächste Woche auch in Deutschland umgesetzt wird. „Es ist das einzige, was der Branche neben den seitens WKÖ und AMS bereits bewilligten Kurzarbeits-Maßnahmen helfen kann.“

Laut Helmut Gschwentner, geschäftsführender Gesellschafter von Travel Europe, einem der größten und erfolgreichsten Reiseveranstalter Österreichs mit Niederlassungen in 15 Ländern, „sichert diese Variante vielen Reisebüros und Veranstaltern die Liquidität.“ Und Belgiens Wirtschaftsministerin Nathalie Muylle „kann nicht genug betonen, dass diese Maßnahmen auch im Interesse der Verbraucher liegen.“

"Vertrauen der KundInnen gefährdet"

Kritisch sieht die Maßnahme „Gutscheine statt Stornos“ Stephanie Voithofer von der Touralpin Touristik in Maishofen (Mitgesellschafter des neu gegründeten Veranstalters für erdgebundene Reisen „Traveleague“). Ihr zufolge sollten die KundInnen „die Möglichkeit haben, die Reisen kostenlos zu stornieren.“ Es sei „ein Vertrauensbruch gegenüber den Kunden, so (also Gutschein statt Storno) zu handeln.“

Auch Alfred Rohrmoser von flugfieber.com in Leogang findet die Maßnahme „kontraproduktiv. Damit vernichtet man das Vertrauen der Kunden in die Reisebranche.“ Ebenso seien die Reisebüros „treuhändisch für die Kundengelder tätig.“ Dementsprechend sei die Maßnahme „auch rechtlich fraglich.“ Sein Appell: „Hört mit dem Blödsinn auf, sonst verlieren die Kunden auf Jahre Vertrauen in die Branche.“

Branche in extrem schwieriger Lage

Soweit die Fürs und Widers. Der ÖRV hofft jedenfalls, dass „die Rückerstattungspflicht befristet ausgesetzt wird oder diese Entscheidung in den Mitgliedsstaaten von der EU geduldet wird.“ Die Branche befinde sich derzeit in einer extrem schwierigen Lage: „Derzeit gibt es ausschließlich Ausgaben, aber keine Einnahmen.“ Die Situation - keine Neubuchungen, aber Stornierungen von zum Teil bereits im Vorjahr getätigten Buchungen - werde sich „auf unbestimmt fortsetzen.“ Deshalb müsse „der Liquiditätsabfluss gestoppt werden!“

Die Forderung „Gutschein statt Storno“ im Detail

  • Änderung der im Pauschalreisegesetz vorgesehenen Rückzahlungsmodalitäten, in dem das Rückerstattungsrecht durch die Ausgabe von Gutscheinen ersetzt wird (Momentan ist bei der Stornierung einer Reise aufgrund außergewöhnlicher Umstände die Rückerstattung aller geleisteten Zahlungen innerhalb von 14 Tagen vorgesehen).
  • Die Gutscheine sollen eine Gültigkeit von einem Jahr haben und beim selben Reisebüro sowie beim selben Reiseveranstalter einlösbar sein.
  • Zum Schutz des Konsumenten sollen die Gutscheine vom Staat abgesichert werden.
Andreas Gorisek
23. 3. 2020
Hotel-Gutscheine? Österreichische Thermen(Hotel)-Gutscheine?
Bei der ganzen Diskussuion vermisse ich den Bereich von gekauften und im Voraus bezahlten Hotel-Wertgutscheinen (z.B. aus dem Weichnachtsgeschäft). Diese werden nie erwähnt, lediglich Stornos von Flugtickets und Pauschalreisen (Reiseveranstaltern). Wenn die CoV-Krise länger andauert (und leider sieht es ja danach aus) und sich Hotelunternehmen im Rahmen einer Insolvenz für den Neustart entschulden sollten, dann sind diese im Voraus bezahlten Gutscheine wertlos, da diese ja nicht dem PRG/der PRV unterliegen. Nachfolgeunternehmen werden diese nicht annehmen wollen. Bitte daher diesen Bereich nicht vergessen und bei einer Lösung berücksichtigen!
Andreas Schabel
26. 3. 2020
Hoxami-Gutscheine sind alle versichert!
Obwohl wir bei der Auswahl unserer Hotels auf nahezu 18 Jahre Erfahrung und Knowhow zugreifen können, ist natürlich jetzt eine zuverlässige Einschätzung der Krisenfestigkeit einzelner Hotels mehr das Lesen in der Glaskugel, als fundamentiertes Wissen. Insofern wäre es hier auch mehr als nur fair, wenn Gutscheine, die wegen Insolvenz des Betreibers nicht eingelöst werden können, von einem allfälligen Rettungsschirm gedeckt werden würden. Gilt sowohl für geldwerte Gutscheine, als auch für Leistungsgutscheine. Wir bieten übrigens für alle unsere ( Hoxami, da befinden sich die Gutscheine in unserem Eigentum) eine gratis Insolvenz- und Krankheitsversicherung an. Diese Versicherung gibt es natürlich, gegen ein paar Prozent Aufpreis, auch für alle andren Leistungsgutscheine die über uns vermittelt werden. Wer sich das spart, ist hoffentlich anderwärtig versichert….

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