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Corona-Hilfen für Reisebüros

Grünes Licht in Deutschland, Österreichs Ampel weiter auf „gelb“

Print-Ausgabe 17. Juli 2020

DRV-Präsident Norbert Fiebig (l.)und Gregor Kadanka, Vorsteher des Fachverbands Reisebüros in der WKO


 

Die Bundesrepublik hat eine Lösung für entfallene Provis und Stornos auf Schiene gebracht – hierzulande wird noch verhandelt – das deutsche Modell hat aber Tücken

Mitte vorige Woche konnte Norbert Fiebig, Präsident des DRV (Deutscher ReiseVerband), mit einer erfreulichen Mitteilung aufwarten: Die deutsche Bundesregierung weitete den Rahmen ihres „Konjunktur- und Zukunftspakets“ auf Verdienstausfälle von Reisebüros und -veranstaltern durch ausbleibende Provisionen und stornierte Buchungen aus.

Österreichs Touristik muss hingegen noch warten: Eine ähnliche Lösung gab es bis Redaktionsschluss vorliegender T.A.I. noch nicht. „Wir sind in laufenden Gesprächen“, betont Gregor Kadanka, Vorsteher des Fachverbandes der Reisebüros in der WKO. Die jüngste Runde mit VertreterInnen des Finanzministeriums fand diesen Mittwoch am Spätnachmittag statt. Kadanka hofft jetzt auf eine zeitnahe Lösung: „Wir warten schon lange darauf.“

Ein Grund für die Zeitverzögerung ist, dass neben Reisebüros und -veranstaltern – anders als in Deutschland – auch andere Branchen (z. B. Event-Bereich etc.) mitberücksichtigt werden. Kadanka: „Die Materie ist relativ komplex.“

Das deutsche Modell ist aus Sicht von Österreichs Touristik „nicht ideal, aber besser als nichts“, wie Kadanka betont. Denn die Bundesrepublik berücksichtigt den Provisions- und Margenausfall lediglich für einen Zeitraum von drei Monaten. Kadanka: „Das hilft nur jenen, die viel Sommergeschäft machen, dem Rest aber nicht.“

Konkret werden in der Bundesrepublik „nicht eingegangene oder zurückgehaltene Provisionen für Reisebüros wie rückgebuchte Provision behandelt“, erklärt Norbert Fiebig. „Damit können alle entfallenen Provisionen durch Corona-­bedingt stornierte Reisen den Fixkosten zugeschlagen werden und fließen in die Berechnung der staatlichen Beihilfe ein.“

Kleinere Reiseveranstalter mit bis zu 249 Beschäftigten (sie sind anders als die großen nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds antragsberechtigt) können entgangene Margen bei der Berechnung der Beihilfe wie entgangene Provisionen behandeln und diese dadurch ebenfalls zu den Fixkosten hinzurechnen.

Die Laufzeit der deutschen Überbrückungshilfen endet allerdings im August. Fiebig: „Es ist fraglich, ob das Geschäft Ende August wieder soweit Fahrt aufgenommen hat, dass die Reisebüros und Veranstalter ohne staatliche Hilfe über die Runden kommen.“ Er hofft deshalb auf eine Fortschreibung der Hilfen.

Und wie sieht es in Österreich aus? Auch hier hat sich – ebenso wie in Deutschland – das Parlament in die Sommerpause verabschiedet. Laut Gregor Kadanka stellt dies aber kein Problem für die Umsetzung der überfälligen Corona-Hilfe für die Touristik dar: Denn diese könne im Vorordnungsweg erlassen werden, „der Weg durchs Parlament ist nicht mehr notwendig.“ T.A.I. wird weiter berichten. 

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