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IATA Travel Pass und EU „Green Pass“

Ein Ziel, zwei Initiativen als Eintrittskarten in „neue Normalität“

Print-Ausgabe 16. April 2021

IATA-Generaldirektor Willie Walsh (l.) und EU-Kommisions­präsidentin Ursula van der Leyen
Bild Walsh: © IATA, Bild van der Leyen: © European Commission

Während der IATA Air Travel Pass aufs Fliegen fokussiert, bezieht der EU „Green Pass“ auch die Beherbergung mit ein – für die Dokumente zeichnet sich ein Info-Austausch ab

International anerkannte Dokumente über Corona-Impfungen, -Tests und -Immunität aufgrund überstandener Infektionen bilden die Basis für die Rückkehr zur „neuen Normalität“ des Reisens. Zwei Initiativen ragen diesbezüglich besonders heraus: Der Ende des vergangenen Jahres initiierte „Travel Pass“ der IATA (Inter­national Air Transport Association) – kurz „IATA Travel Pass“ – und der nicht zuletzt auch durch das Engagement Österreichs seit Ende Februar diesen Jahres auf EU-Ebene in Umsetzung befindliche „Green Pass“ (bzw. „Green Certificate“). Er soll im Mai für COVID-19-­Tests und Immunitäts-­Informationen verfügbar sein, ab Juni dann auch für erfolgte Impfungen. Da wie dort geht es darum, dass die gelieferten Informationen bezüglich Impfungen, Tests (sowohl PCR- als auch Antigen-­Schnelltests) und Immunität veri­fiziert sind.  

Bei der Entwicklung liegt der „IATA Travel Pass“ ein gutes Stück voran. Testversuche mit grenzüber­schreitenden Flügen starteten bereits Ende vergangenen Jahres. Der erste vollständige Pilot­versuch wurde heuer am 15. März von Singapore Airlines auf der Strecke London-­Singapur durchgeführt.  

Der App-Launch für Smartphones von Apple (iOS) steht Mitte April an, die Versionen für Android-­Endgeräte sollen Ende April folgen. Bereits ab 1. Mai 2021 wird Singapur laut Civil Aviation Authority of Singapore (CAAS) die Ein- und Ausreise von Passagieren zulassen, die den digitalen IATA-Reisepass vorweisen können. 

Der „Green Pass“ wurde Ende Fe­bru­ar diesen Jahres bei einer Videokonferenz zwischen EU-Kommissionspräsidentin UrsulavanderLeyen und den Regierungschefs der EU-Mitgliedsländer beschlossen. Er soll ab Juni komplett einsatzfähig sein. Bereits Ende Jänner hatten sich die Mitgliedsstaaten mit Unterstützung der Kommission darauf geeinigt, welche Art von Daten für einen solchen Impfpass benötigt werden. 

Der „IATA Travel Pass“ 

Hinter dem „IATA Travel Pass“ steht ein globales Register, das notwendige und laufend aktualisierte Informationen zu Ein- und Ausreise-, Test- und Impfungs-­Vorgaben der einzelnen Staaten für grenzüberschreitende Reisen beinhaltet. Ebenso erfasst werden weltweit jene Testzentren und Labore an den Abreiseorten, welche den Standards für Test- und Impfungen des jeweiligen Reiseziels entsprechen. 

Wichtigstes Modul des IATA-­Dokuments ist der „Digitale Reise­pass“, in dem alle Test-, Immunitäts und Impfbescheinigungen erfasst werden. Ebenso fließen schon bisher bestehende Visa- und Impfvorschriften der einzelnen Länder in das Dokument ein, das automatisch überprüft, ob all dies für die gewählte Reiseroute ausreichend ist. In weiterer Folge werden die Angaben mit Fluggesellschaften und Behörden geteilt, um die Aus- und Einreisen zu erleichtern. 

An die 30 Airlines weltweit machen bereits beim „IATA Travel Pass“ mit, darunter Launch-Carrier Singapore Airlines, das Golf-Trio Emirates, Etihad und Qatar, ANA (All Nippon Airways), Thai Airways und die Fluggesellschaften der IAG (International Airlines Group), allen voran British Airways und Iberia. Letztere testete das Prozedere Ende voriger Woche erstmals auf dem Flug Madrid.Montevideo.  

Von der Lufthansa Group bildet Swiss die Speerspitze: Die Fluggesellschaft führt ab Mitte April auf der Strecke Zürich-London Heathrow Testflüge mit dem „IATA Travel Pass“ durch. 

Der „Green Pass“ der EU 

Auf EU-Ebene wird derzeit mit Hochdruck am „Green Pass“ gearbeitet. Er wird nicht nur das grenzüberschreitende Fliegen leichter ermöglichen, sondern laut Österreichs Tourismusministerin ElisabethKöstinger „auf jedem Flughafen und in jedem Hotel in Europa gültig und lesbar“ sein. Seit Mitte März liegt auf EU-Ebene der entsprechende Gesetzes­vorschlag vor. Die Umsetzung begann im April. Ab Mai soll der „Green Pass“ zunächst mit Test- und Immunitäts-­Informationen verfügbar sein, ab Juni dann auch mit Impf-Daten. 

Der „Green Pass“ wird, wie bereits erwähnt, sowohl in digitalem als auch in Papier­format erhältlich und für EU-BürgerInnen komplett kostenlos sein. Sicherheit und Authentizität des Zertifikats sollen mittels QR-Code gewährleistet werden. Die EU-Kommission wird ein europaweites Netz aufbauen, um sicherzustellen, dass alle Zertifikate EU-weit überprüft werden können. Ebenso werden die Mitgliedstaaten bei der technischen Umsetzung der Zertifikate unterstützt.  

Die einzelnen EU-Länder können selbst entscheiden, welche Regeln für die Ein- und Ausreise gelten. Diese müssen jedoch in gleicher Weise auf alle Reisenden angewendet werden, die den „Green Pass“ besitzen. Dasselbe gilt für Impf­stoffe: Zusätzlich zu jenen, die über eine EU-weite Zulassung verfügen, können Mitgliedstaaten individuell festlegen, ob sie auch andere Impfstoffe akzeptieren. Die Zertifikate werden in den Amtssprachen der ausstellenden Mitgliedstaaten sowie auf Englisch verfügbar sein.

Gültig sein wird der „Green Pass“ in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und in der Schweiz. Das Dokument erhalten können EU-­BürgerInnen sowie deren Familienangehörige, ganz unabhängig von ihrer Na­tionalität.  

Gegenseitige Akzeptanz 

ExpertInnen gehen davon aus, dass der „IATA Travel Pass“ und der „Green Pass“ künftig in einer Art Informationsaustausch miteinander stehen und weltweit akzeptiert werden. Darauf lassen Anfang März erfolgte Äußerungen vom damals noch amtierenden IATA-­Generaldirektor AlexandredeJuniac schließen, ebenso wie jene von seinem Nachfolger Ex-IAG-Chef WillieWalsh Anfang April: „Alternativen zum IATA Travel Pass sind willkommen.“  

Ein großer Unterschied besteht aber: Während der „IATA Travel Pass“ rein auf App-Basis funktioniert, soll der „Green Pass“ der EU zusätzlich in Papierform vorliegen, um auch Menschen, die über keine Smartphones verfügen oder mit deren Umgang nicht so geübt sind, das grenzüberschreitende Reisen zu ermöglichen. 

Wichtig ist, dass der „Green Pass“ als vorübergehende Maßnahme angesehen wird: Er wird ausgesetzt, sobald die Weltgesundheitsorganisation (WHO) das Ende des internationalen Gesundheits­notstands COVID-19 erklärt. Es ist anzunehmen, dass dies auch für den „IATA Travel Pass“ gilt.  

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