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Nur wenige Monate, nachdem die Staatsanwaltschaft Wien ihre Ermittlungen gegen den SplashLine-Geschäftsführer Dietmar Tunkel und weitere Beschuldigte wegen „Widerrechtlichen Zugriffs auf ein Computersystem" und „Datenmissbrauch" eingestellt hat, droht dem Event-Maturareisespezialisten doppeltes Ungemach:
Die „Datenaffäre“
Zunächst zur Datenaffäre: die Staatsanwaltschaft Wien hatte die Ermittlungen gegen den SplashLine Geschäftsführer heuer im Frühjahr aus rechtlichen Gründen eingestellt, weil kein tatsächlicher Grund zur Verfolgung von Dietmar Tunkel besteht. T.A.I. berichtete darüber.
DocLX-Gründer Alexander Knechtsberger ließ die Sache nicht auf sich beruhen und brachte – vertreten durch Österreichs größte Anwaltskanzlei, Wolf Theiss (sie hat 192 Juristen) - nun am Landesgericht für Strafsachen Wien Privatanklage wegen Verletzung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, Urheberrechtsverletzung und Kreditschädigung ein.
Die Klage in Höhe von 1,289 Mio. Euro (mit dieser Summe beziffert DocLX den erlittenen Gesamtschaden) richtet sich nicht nur gegen Dietmar Tunkel und einen weiteren ehemaligen Mitarbeiter, sondern auch gegen die SPLASHLINE Travel und Event GmbH selbst. Es gilt der Grundsatz der Unschuldsvermutung.
Der Termin für die Hauptverhandlung wurde für Mitte Oktober fixiert, für alle Beteiligten heißt es „zurück an den Start".
Sandstrand-Streit
DocLX steht auch hinter der Einstweiligen Verfügung, die vom Handelsgericht Wien bezüglich Werbung über das Summer Splash-Resort 2017 in Sizilien erlassen wurde. Das Hotel Citta del Mare befindet sich in der Bucht von Castellammare und wird bis zum Sommer um 8,5 Mio. Euro komplett renoviert, vom 3- auf 4-Stern Niveau angehoben und für die Eventmaturareise adaptiert.
Als Streitpunkt erwies sich dabei der hoteleigene Sandstrand: er ist laut DocLX über 12 Kilometer vom Hotel entfernt und – so die Aussage von Summer Splash - in ca. 15 Minuten per Gratis-Shuttle erreichbar. Das Handelsgericht Wien folgte der Ansicht von DocLX und erließ am 12. September 2016 eine Einstweilige Verfügung, der zu Folge SplashLine untersagt wird, damit zu werben, dass das neue Hotel über einen Sandstrand verfügt.
Erstellt am: 21. September 2016
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