Fehler in der COVID-19-NotMV

Auf Reisebüros vergessen! Keine behördliche Schließung, keine Entschädigung

T.A.I. 24 TOP News

Fassungslos, entsetzt und mehr als verzweifelt – so ist die Reaktion in Österreichs Reisebranche auf einen offensichtlich gravierenden Fehler in der jüngsten COVID-19 Notmaßnahmenverordnung (COVID-19-NotMV): sie wurden nicht – wie alle übrigen „nicht notwendigen“ Dienstleistungsbetriebe - für den zweiten Lockdown behördlich geschlossen und erhalten somit keine Umsatzersatz Entschädigung.

Die drei Interessensvertretungen haben umgehend reagiert. In einem gemeinsamen Appell werden Bundeskanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Werner Kogler, Finanzminister Gernot Blümel und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger aufgefordert, die Gleichstellung der Reisebüros, Reiseveranstalter sowie Incomer mit allen übrigen Tourismusbetrieben, Dienstleistungsunternehmen und dem Handel herzustellen: „Wir erbitten um Gleichstellung den anderen Branchen und um finanzielle Unterstützung durch die November-Umsatzersatz-Regelung zusätzlich zum FKZ (Fixkostenzuschuss) und KUA (Kurzarbeitshilfe).

Detail am Rande: Kongressveranstalter und Reisebus-Unternehmer wurden hingegen schon von der Verordnung berücksichtigt, d.h. sie werden behördlich geschlossen und erhalten somit sehr wohl eine Umsatzersatz-Entschädigung.

Schützenhilfe für Reisebüros von Nationalrat Gerald Hauser

Der Sache bereits angenommen hat sich der Obmann des Tourismusausschusses im Nationalrat, Gerald Hauser. Der Tourismussprecher der FPÖ wird die arbeitsintensive Parlaments-Woche zwischen 16. und 21. November (im Vordergrund steht die Finalisierung des Budgets für 2021) nützen, um eine Gleichstellung der Reisebüros, Reiseveranstalter sowie Incomer mit den übrigen Tourismusbetrieben zu erwirken.

Die beste Möglichkeit dazu besteht am Mittwoch, dem 18. November, wenn im Plenum rund um die Budget-Debatte das Kapitel "Tourismus" auf dem Programm steht. T.A.I. wird berichten.

Keine Kunden, kein Umsatzersatz

Zurück zu dem Brief an die Minister: In dem von Gregor Kadanka (Fachverband der Reisebüros in der WKÖ), Josef Peterleithner (ÖRV – Österreichischer ReiseVerband) und Phillies Rambeger (ÖVT – Österreichischer Verein für Touristik) unterzeichneten Schreiben wird auf das Kuriosum verwiesen, dass durch die offensichtlich fehlerhafte Verordnung Reiseunternehmen beim am 17.11.2020 um 00:00 Uhr in Kraft tretenden zweiten Lockdown offenhalten können, obwohl Reisen zu touristischen Zwecken explizit verboten sind und jeglicher Kontakt mit Menschen vermieden werden sollte.

Es besteht somit für Reisebüros einerseits keinerlei Möglichkeit, Umsätze zu generieren, anderseits gibt es im Gegensatz zu allen anderen Branchen - keine Umsatzersatz-Entschädigung. Diese bewegt sich üblicher Weise zwischen 60% (Handel, Dienstleister) und 80% (Gastronomie, Hotels). Für Fachverband, ÖRV und ÖVT ist es absolut nicht nachvollziehbar, dass „alle Betriebe der Reisebranche ungleich behandelt und im Stich gelassen“ werden.

Über die Reaktion auf das Schreiben und das Aufzeigen des offensichtlichen Fehlers liegen T.A.I. noch keine Informationen vor. Es ist aber anzunehmen, dass er umgehend korrigiert wird und es zur Gleichstellung der Reisebüros mit allen anderen Bereichen des Tourismus kommt.

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