Print-Ausgabe 31. Oktober 2019
Patrick W. Diemer, Vorsitzender der Geschäftsführung des Finanzdienstleisters AirPlus International
Mehrere Jahre hindurch schlug das Pendel in Richtung individueller Mitarbeiterkarten aus – dieser Trend hat sich geändert und dürfte sich weiter verstärken
„Panta rhei – alles fließt“ – dieser vor gut zweieinhalb Jahrtausenden vom griechischen Philosphen Heraklit formulierte Aphorismus hat nach wie vor seine uneingeschränkte Gültigkeit. Ein aktuelles Beispiel dieser Zyklizität liefert AirPlus International: Dort herrschte längere Zeit hindurch ein Trend in Richtung individueller Mitarbeiterkarte (Corporate Card), doch seit sechs bis sieben Jahren ist wieder die zentrale Reisestellenkarte (AirPlus Company Account) im Vormarsch.
Der Grund dafür liegt einerseits in regulatorischen Beschränkungen (durch eine EU-Regelung gelten seit Ende 2015 Corporate Cards nur noch dann als Firmenkarten, wenn der Arbeitgeber für deren Zahlungen haftet, was zu einer Reduktion der individuellen Mitarbeiterkarte führte), anderseits in den erweiterten Einsatzmöglichkeiten der zentralen Reisestellenkarten: Über den AirPlus Company Account wurden früher nur Flugleistungen abgerechnet, jetzt sind es auch mehr und mehr die Hotelumsätze sowie Bahnleistungen. Nur noch individuelle Umsätze der geschäftsreisenden MitarbeiterInnen werden mit der Corporate Card abgerechnet.
Am anhaltenden Trend in Richtung zentraler Reisestellenkarte dürfte sich sobald nichts ändern. Hier spielt auch die Zahlungsdienstleisterrichtlinie PSD2 (Payment Services Directive) der EU hinein. Sie schreibt vor, dass Online-Transaktionen (wie Banküberweisungen) nur noch mittels TAN (Transaktionsnummer) durchgeführt werden dürfen, um Betrugsmöglichkeiten zu minimieren.
Für den ursprünglich festgesetzten letzten PSD2-Umsetzungstermin (14. September 2019) wurde heuer im Sommer von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) neuerlich Aufschub gewährt, wovon auch Österreichs Finanzmarktaufsicht (FMA) Gebrauch gemacht hat. Eine neue Frist wurde noch nicht bekannt gegeben. Doch unabhängig davon, wie diese lautet, AirPlus ist bestens darauf vorbereitet.
Denn der auf Geschäftsreisen spezialisierte Finanzdienstleister (über 60 Länder, rund 50.000 Firmenkunden) erhielt sowohl für den Company Account (UATP Card) als auch für die virtuelle Kreditkarte A.I.D.A. (AirPlus Integrated Data Acceptance) eine Ausnahmegenehmigung. AirPlus konnte nämlich nicht nur den Nachweis erbringen, dass es sich bei ihm um einen spezifischen Geschäftsprozess handelt, sondern auch, dass es eine extrem niedrige Betrugsrate gibt. An der Abwicklung ändert sich damit bei AirPlus durch PSD2 nichts: Sie erfolgt wie bisher.
Dies bedeutet, dass der Rückenwind für den AirPlus Company Account weiterhin anhält. Im Vorjahr erreichte der weltweite Abrechnungsumsatz laut Patrick W. Diemer, Vorsitzender der Geschäftsführung von AirPlus International, rund 16,4 Mrd. Euro (plus 4,6 Prozent) bei insgesamt 150 Millionen abgewickelten Transaktionen. Die stärksten Wachstumsimpulse kamen und kommen dabei von A.I.D.A.: Die Umsätze der virtuellen Kreditkarte legten das fünfte Jahr in Folge um mehr als 25 Prozent zu. Heuer sind es bislang 26 Prozent, getragen vor allem von den Hotelbuchungen. Das Pendel schlägt damit weiterhin in Richtung zentrale Reisestellenkarte aus.
Erstellt am: 31. Oktober 2019
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