Unter uns gesagt

wild & überraschend

Print-Ausgabe 20. April 2018

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden: Ein WILDER Streik des Flugpersonals, der auf die ÜBERRASCHENDE Ankündigung einer Umstrukturierung folgt, stellt KEINEN außergewöhnlichen Umstand dar. Bitter. Jetzt muss TUIfly wohl die im Herbst 2016 von den wilden Streiks betroffenen Passagiere nach der EU-Fluggastrechteverordnung entschädigen.

Ein Urteil mit Folgen. Denn wann ist ein Streik wild und wann nicht? Und wann kommt die Ankündigung einer Umstrukturierung überraschend und wann nicht?

Die Antwort ist einfach: Damit ein Streik nicht wild ist, muss er zahm, zutraulich, friedlich und folgsam sein! Und Ankündigungen bezüglich Umstrukturierung von Airlines dürfen künftig nicht mehr überraschend erfolgen, sondern erwartet, vorherseh-, vorhersag- und absehbar.

Alles klar? Das Ganze darf aber nicht gewöhnlich, profan, normal, ordinär oder alltäglich wirken, sonst geht die Außergewöhnlichkeit des Umstands verloren, legt den Airlines außergewöhnliche Vorsicht nahe der

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