Print-Ausgabe 29. Juni 2018
Ende April 2017 wurde es beschlossen, mit 1. Juli 2018 tritt es in Kraft: das Pauschalreisegesetz – PRG. Jetzt wurde noch jene Verordnung nachgereicht, welche den Insolvenzschutz im Falle von Pauschalreisen und vermittelten verbundenen Reiseleistungen regelt.
Die Politik jubelt. Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck ebenso, wie WKO-Vizepräsident Matthias Krenn. Beide haben ihre Jubel-Texte fast Wort für Wort abgestimmt. Zufall? Kaum. „Wir entlasten die Unternehmen, schaffen mehr Sicherheit und reduzieren die bürokratischen Meldepflichten. Damit bekommen unsere Betriebe mehr Freiheit und Zeit, um sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren.“
Klingt nach Idylle, die da auf die Branche zukommt.
Die Realität sieht anders aus. Es ist vielmehr die Hölle (alleine die „Praxisanleitung für Counterkräfte“ vom Reisebüro-Fachverband erstreckt sich über 14 Seiten!). Fakt ist, dass – wie ÖVT-Generalsekretärin Sylvia Marek in einem Schreiben an Matthias Krenn unterstreicht – „die Verlierer des neuen PRG viele kleine und mittlere Reisebüros/Reiseveranstalter in Österreich sind.“ Nachsatz: „Ganz offensichtlich hatte man keine Ahnung wovon man eigentlich spricht.“
Das stimmt nicht ganz. Und zwar insofern, als bereits im Februar 2017 vom damaligen Geschäftsführer des Fachverbandes der Reisebüros in der WKO, weiland Gernot Liska, der Gesetzes-Entwurf regelrecht zerpflückt wurde.
Von „unverständlichen Formulierungen“ war in Liskas Stellungnahme ebenso die Rede, wie davon, dass „legistische Fehler (von der EU-Richtlinie) weitestgehend übernommen“ wurden. Sowohl EU-Richtlinie als auch das österreichische Gesetz seien „für nicht facheinschlägige Juristen und Experten kaum verständlich, geschweige denn für Unternehmer und Verbraucher.“
Ebenso wurde darauf hingewiesen, dass es für die Betriebe „sehr schwer sein wird, die Bestimmungen korrekt einzuhalten“, und es „außerordentlich bedauerlich“ sei, dass sie nun „mit einem solchen belastenden Regelwerk konfrontiert sind.“
Bewirkt hat Liskas Stellungnahme nichts.
ÖVT-Obmann Michael Hirner sieht in der jetzigen Verordnung zwar die „eine oder andere kleine bürokratische Erleichterung und Vereinfachung“, was nichts daran ändert, dass „viele Betriebe durch Pauschalreisegesetz und Verordnung in ihrer Existenz bedroht werden.“
Super. Politik und Funktionäre jubeln. Betriebe und MitarbeiterInnen leiden. Welch ein Widerspruch! „Wenn die Bürger und Wirtschaftstreibenden in allen Belangen derart belogen werden, dann ‚Gute Nacht Österreich‘“, ist dem Schlusssatz in Sylvia Mareks Schreiben an WKO-Vize Krenn nichts mehr hinzuzufügen, auch nicht vom
Lupo
Erstellt am: 29. Juni 2018
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