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Standpunkt

Lichtblick oder Eintagsfliege

Print-Ausgabe 21. Oktober 2016

Mit Lichtblicken von Seiten des Gesetzgebers war Österreichs Tourismus in den letzten Jahren nicht gerade verwöhnt. Einen davon stellt die am Dienstag der Woche im Tourismusausschuss erfolgte Verabschiedung jener Novellen des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) und des Preisauszeichnungsgesetzes dar, durch die es Online-Plattformen künftig untersagt ist, von Hotelbetrieben vertraglich Paritäten hinsichtlich Preis, Verfügbarkeit und Kondition zu fordern. Vereinfacht gesagt: die viel kritisierte und in der betrieblichen Praxis überaus nachteilige „Bestpreisklausel“ ist damit spätestens Anfang 2017 vom Tisch. Zuvor müssen noch National- und Bundesrat ihren Sanctus geben. Wird jetzt alles gut? Nein!

Zum einen, weil schon bisher viele Hoteliers aus Überlebensgründen die Bestpreisklausel umgangen haben, mit der Gefahr, von den mächtigen Portalen sanktioniert zu werden. Diese besteht nun nicht mehr. An den enormen Provisionsflüssen zu den Buchungsplattformen ins Ausland ändert sich hingegen nichts. Was den Lichtblick nicht schmälern soll.

Zum anderen, weil die vielen zusätzlichen Belastungen, welche die Politik dem Tourismus jüngst aufgehalst hat, bleiben. Darüber wurde gegenüber dem in „Bestpreisklausel“-Euphorie schwelgenden Tourismusausschuss durch Stefan Rohrmoser und Thomas Reisenzahn von der Prodinger Gruppe Klartext gesprochen. Was sie vortrugen, war ernüchternd:

• Die Verlängerung der Abschreibungszeit in der Hotellerie von bisher 33 auf nunmehr 40 Jahre schwächt die wenigen noch Gewinne machenden Betriebe. Diese müssen dadurch mehr Steuern abliefern, im schlechtesten Fall rutschen sie künftig in die Verlustzone.

• Die Erhöhung der Umsatzsteuer auf Beherbergung von 10 auf 13 Prozent stellt nicht nur eine weitere Benachteiligung gegenüber der Konkurrenz im Ausland dar (Italien 10 Prozent, Deutschland 7 Prozent, Schweiz 3,8 Prozent), sondern ist aufgrund der Umsetzung der Leistungsberechnungen extrem komplex und wettbewerbsverzerrend.

• Bereits ohne diese beiden Maßnahmen summieren sich die durch Gesetze und Verordnungen in den letzten Jahren verursachten Mehrbelastungen für ein 100-Betten Ferienhotel auf rund 300.000 Euro – angefangen von der behördlichen Brandschutzanbindung über Registrierkassenpflicht und Allergene bis hin zu verschärften Auflagen rund um die Betriebsanlagenprüfung.


Das alles ist nichts Neues, ebenso wenig wie es die „Bestpreisklausel“ war. Was deren Beseitigung so besonders macht, ist die Tatsache, dass damit erstmals vom Tourismusausschuss ein Gesetz initiiert und beschlossen wurde, das konkret Auswirkungen (und zwar positive) auf einen der wichtigsten Wirtschaftszweige Österreichs hat. Weitere Lichtblicke sind dringend gefordert. Dass jener vom vergangenen Dienstag nicht als Eintagsfliege in die Geschichte des Tourismusausschuss eingeht, hofft deshalb nicht allein der

 

Lupo

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