ANA
Durchgeblickt

Mit Airbnb wird man leben lernen müssen

Print-Ausgabe 22. April 2015

Mit der Onlineplattform Airbnb, über die Privatquartiere in großem Stil unter fragwürdigen rechtlichen und steuerlichen Voraussetzungen vermittelt werden, wird die Hotellerie künftig wohl leben müssen: Dem Angebot steht eine entsprechende Nachfrage gegenüber, „abdrehen“ wird es sich nicht mehr lassen und außer der Hotellerie möchte das auch kaum jemand. Einig sind sich allerdings alle, dass die steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für alle Seiten gleich sein müssen. Wie das erreicht werden soll, ist allerdings völlig offen.

Vorsicht vor Überregulierung

Das ist im Wesentlichen das Ergebnis einer Diskussionsrunde im Rahmen des „Trendforum“, das als Nachfolgeveranstaltung der „Badener Gespräche“ des Manstein Verlages im Wiener Palais Ferstel stattfand und dem Generalthema „Veränderung“ gewidmet war. ÖHV-Präsidentin Michaela Reitterer stellte fest, dass von der Idee der „Sharing Economy“, die das „Teilen“ des eigenen Eigentums mit anderen als Zielsetzung vorgibt, kaum etwas übrig sei. Bei Airbnb wurde daraus einer Geschäftsidee, die letztlich auf eine reine Vertriebstechnologie aufbaut und auf dem Rücken der Vermieter durchgezogen wird: Gewerbe- und Arbeitsrecht seien größtenteils ausgeschaltet und sie tragen das volle Steuerrisiko. Die Hotellerie müsse die Konkurrenz nicht fürchten und könne sogar manches von ihr lernen, es gehe aber nicht an, dass die eine Seite die Hälfte ihres Umsatzes der öffentlichen Hand abliefert, die andere von allen Steuern, Abgaben und Auflagen ungeschoren bleibt und dazu noch mit einem Preisvorteil wirbt, denn es nicht geben könnte, wenn sie die gleichen Belastungen zu tragen hätte. Ähnlich argumentierte ÖHT-Geschäftsführer Wolfgang Kleemann: Belastungsgleichheit sei nötig, man sollte sich aber davor hüten, eine Überregulierung wie bei den Banken zu provozieren, die sich im Wirtschaftsalltag kaum mehr positionieren können. 

Auch zwei Diskussionsteilnehmer, die der Share Economy eher nahe stehen, äußerten Zweifel: Christoph Mann ist ein umtriebiger Unternehmer im Internet Start Up-Bereich und „Super Host“ von Airbnb, ein für seine Gastgeber-Qualität ausgezeichneter Vermieter. Er sieht die Gefahr, dass die eigentliche Sharing-Idee, die eigene Wohnung zu „teilen“ und damit eine besondere Gastgeberrolle einzunehmen,  verloren geht und damit auch der „ursprüngliche Charme“ des Modells. Peter Elch, ebenfalls ein vielfacher Firmengründer im Internet, meint, man sollte die Diskussion um Rahmenbedingungen dazu nutzen, die Überregulierung im eigenen Bereich abzubauen. Dass sich ein Produkt, das durch entsprechendes Angebot und Nachfrage am Markt etabliert ist, einbremsen lässt, sei nicht vorstellbar, am Ende gewinne immer die Effizienz.

Einen einigermaßen ernüchternden Blick auf die Realität öffnete Wiens Tourismusdirektor Norbert Kettner. Selbstverständlich seien für jedes zivilisierte Zusammenleben Regeln notwendig und es gehe nicht an, dass sie für den einen gelten und für den anderen nicht. Auch wenn man mit Airbnb leben müsse, seien entsprechende Rahmenbedingungen notwendig. Das Thema sollte aber ohne Emotionen diskutiert werden: Eine Verteufelungsstrategie bringe nichts: „Die Hotellerie ist nicht vom Konkurs bedroht.“

Nur anonymisierte Daten

Tatsächlich zeigt die Statistik, dass die Wiener Hotellerie trotz  Airbnb und exorbitanter Bettenvermehrung die Auslastung halten konnte. Über die durch das Überangebot triste Preisdiskussion sagt sie ja wenig aus. Die Stadt Wien beruft sich darauf, dass für die touristische Vermietung von Wohnungen ohnehin weitgehende Beschränkungen bestehen. Aber wer überwacht das? „Wir wollen sicher nicht einzelne Wohnungen kontrollieren“, meint Norbert Kettner dazu. Die Stadt setzt darauf, dass Airbnb die Daten der Vermieter herausgeben muss, wie das in der im Herbst zu erwartenden Novellierung des Tourismusgesetzes vorgesehen sein wird. Kettner ist zwar auch dafür, dass dies im Gesetz verankert wird, glaubt aber nicht dass es den gewünschten Effekt bringt – trotz „konstruktiver Gespräche“ mit Airbnb. Seine Einschätzung dürfte realistisch sein: Unter Berufung auf Datenschutz und Privatsphäre der Vermieter hat Airbnb trotz heftiger Bemühungen noch nie deren Daten herausgegeben, bestenfalls in „anonymisierter“ Form. Mag sein, dass die Stadt zu ihrer Ortstaxe kommt. Wie die Hotellerie erreichen soll, dass auch in Privatquartieren Vorhänge feuersicher sein müssen oder nicht brennbar sein dürfen, bleibt offen.

Günther Greul

Kommentar schreiben

Bitte die Netiquette einhalten. * Pflichtfelder

Nach oben