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AIRBNB verrät keine Vermieterdaten

Print-Ausgabe 24. August 2018

Das Privatquartier-Vermittlungsportal AIRBNB steht vor seiner „Legalisierung“ in Wien: Nach einem mühsamen Verhandlungsjahr hat Wiens neuer Wirtschaftsstadtrat Peter Hanke eine bevorstehende Regelung angekündigt. Wie nicht anders zu erwarten war, wird die Plattform die Daten ihrer Vermieter der Stadtverwaltung nicht verraten; sie hat dies noch in keiner der über 80.000 Städte getan, in denen sie aktiv ist. Zur Anwendung kommt vielmehr die im neuen Tourismusgesetz vorsorglich angebotene Alternative, bei der die Ortstaxe von AIRBNB selbst abgeführt wird.

Die Stadt hat mit insgesamt 19 Plattformen verhandelt: Zwölf haben sich zur Bekanntgabe der Vermieterdaten bereit erklärt; mit fünf gab es keine Einigung, gegen sie laufen Strafverfahren. Mit der Plattform „HomeAway“ wurde eine Alternativvereinbarung getroffen; sie führt die Ortstaxe in der Höhe von 3,2 Prozent direkt an die Stadtkasse ab. Dafür erhält die Stadt vierteljährlich eine Erklärung über die Zahl der Gäste, der Vermieter etc., aber in anonymisierter Form. Hanke erklärte, mit AIRBNB würde es noch im Sommer eine ähnliche Regelung geben. Auch AIRBNB zeigte sich optimistisch – das ist genau jene Lösung, die das Unternehmen bereits in mehr als 300 Städten durchgedrückt hat.

Bei der Hotellerie löst diese Regelung keine Begeisterung aus: Übereinstimmend wird kritisiert, dass die „touristische Wohnraumvermietung“ damit noch mehr in den intransparenten Graubereich ohne Kontrollmöglichkeiten gerückt wird. Tourismusobfrau Petra Nocker-Schwarzenbacher und die Sprecherin des Fachverbandes Hotellerie Andrea Steinleitner weisen darauf hin, dass es nicht nur um die Ortstaxe geht und dass im Regierungsprogramm für die „Plattformökonomie“ allgemein eine „Anmeldeverpflichtung“ vorgesehen ist. ÖHV–Präsidentin Michaela Reitterer wird konkreter: Bund und Länder sollen die „Hosts“ dazu verpflichten, sich zwecks Abführung von Steuern und Abgaben registrieren zu lassen. Plattformen sollen Angebote nur mit dieser Registriernummer veröffentlichen dürfen.

Schon registriert

Ganz so einfach ist das aber nicht: Genau genommen gibt’s das schon alles. In Wien hat sich die Zahl der von privaten Vermietern angemeldeten „Ortstaxen­konten“ seit 2016 von 560 auf 2.153 vervierfacht – bei bis zu 8.000 Unterkünften allerdings mit einer enormen Dunkelziffer. Mit der Abführungsvereinbarung sind die Ansprüche der Stadt praktisch erfüllt; die Ambitionen, sich weiter mit dem Thema abzustrampeln, sind sicher enden wollend. Für die Umsatz- und Einkommenssteuer muss jeder, der eine wirtschaftliche Tätigkeit entfaltet,  eine Steuererklärung abgeben und ist damit registriert – allerdings erst, wenn er die entsprechenden Freigrenzen überschreitet. Nach Angaben von AIRBNB erreichen die 11.600 österreichischen Hosts im Durchschnitt 29 gebuchte Nächte und 1.900 Euro Einnahmen im Jahr. Da angeblich über 90 Prozent echte „private“ Vermieter sind, wäre das Ergebnis einer flächendeckenden Steuerprüfung bescheiden. Wie ambitioniert würde die gleiche Finanz, die bei AIR­BNB selbst eine Millionen Steuerflucht nach Irland achselzuckend akzeptiert, wohl den kleinen Hosts nachlaufen?

Obwohl unklar ist, was eine Registrierung konkret bringen und wer sie administrieren soll, könnte sie mit einem Lizenzsystem durch die Hintertüre doch kommen: Weil die Kurzzeitvermietung bedeutend lukrativer ist, werden in den Zentren touristisch attraktiver Städte immer mehr Wohnungen „zweckentfremdet“. Bisher waren Ansätze zu Einschränkungen – etwa in Berlin oder München – wenig wirkungsvoll, auch auf Grund der vielen, schwer überprüfbaren Ausnahmen. Der von den rasant steigenden Mieten auf die Politik einwirkende Druck ist inzwischen – wie könnte es anders sein – stärker als touristische Argumente.

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