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Airbnb: Graubereich ohne Ausweg?

Print-Ausgabe 11. März 2015

Selten gab es so ungeteilte Zustimmung von allen Seiten wie zur Ankündigung von Wiens für Finanzen und Tourismus zuständiger Vizebürgermeisterin Renate Brauner, die Stadt würde die Vermittlung privater Unterkünfte über Internetplattformen wie vor allem Airbnb verstärkt unter Kontrolle nehmen: Steuerflucht und Wettbewerbsverzerrungen und das Ignorieren der Gesetze könnten nicht länger hingenommen werden. Man wolle ein neues Geschäftsmodell nicht abwürgen, es müsste sich aber an die für alle geltenden Regeln halten. Die Stadt will sich gegenüber den Vermietern „kundenfreundlich“ zeigen und sie zunächst in einer Informationsoffensive über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und vor allem der Ortstaxe aufklären. Wenn das nicht Erfolg bringt, wird gestraft. Kontrollen von Tür zu Tür wird es aber nicht geben. Voraussetzung ist allerdings, dass Airbnb verpflichtet wird, die Daten und Umsätze aller Vermieter herauszugeben. Eine Änderung des Tourismusförderungsgesetzes, die auch eine Erhöhung des Strafrahmens für die Hinterziehung der Ortstaxe von 420 auf 2.100 Euro bringt, soll das sicherstellen.

Informationskampagne reicht nicht

Während sich ÖHV-Präsidentin Michaela Reitterer skeptisch zeigte, dass eine Informationskampagne ausreichen würde, sprach sich der Obmann des Fachverbandes Hotellerie Siegfried Egger dafür aus, die in Wien getroffenen Maßnahmen als „Best Practice“ in die Bundesländer zu tragen. Vida-Gewerkschafter Andreas Gollner sieht sogar den Bund dazu aufgerufen, aus der „positiven Entwicklung in Wien“ eine flächendeckende Lösung zu machen.

Bei genauerem Hinsehen erscheint diese Euphorie doch etwas übereilt: Bis jetzt ist nicht abzusehen, wie dieses Wiener Modell ausschauen könnte, ja ob es überhaupt zustande kommt. Tatsache ist, dass Airbnb rechtlich kaum angreifbar ist: Gefinkelte Geschäftsbedingungen stellen sicher, dass sie ausschließlich als „Vermittler“ zwischen den Vermietern und Mietern auftritt. Da eine Vermietung von Räumen per se rechtlich zulässig ist, kann kein Verleiten zu gesetzwidrigen Handlungen unterstellt werden. Einer allfälligen Informationspflicht kommt das Unternehmen bereitwillig nach, auf seiner Website, aber auch in schriftlichen Informationen werden den Vermietern ihre rechtlichen und steuerlichen Verpflichtungen ausführlich dargestellt – immer mit dem Hinweis, dass die Einhaltung der Gesetze selbstverständlich ausschließlich in ihre eigene Verantwortung fällt.

Das stimmt auch. Im Detail darüber informiert eine vom Wirtschaftsministerium erstellte und auf dessen Website leicht auffindbare Studie zu den „Rechtlichen Rahmenbedingungen privater Beherbergung/Vermietung in Österreich am Beispiel Air-bnb“. Kurz zusammengefasst: Ein gewaltiger Graubereich. Um welche Art der Beherbergung es sich handelt – Vermietung und Verpachtung, Privatzimmervermietung, gewerbliche Vermietung – hängt von vielen Faktoren ab, etwa Zahl der vermieteten Objekte, Häufigkeit und Dauer der Vermietung, zusätzlich damit verbundene Dienstleistungen etc. Sie werden in der Rechtsprechung durchaus unterschiedlich gewertet, sodass praktisch für jeden Einzelfall geprüft werden muss, was zulässig und wie es zu behandeln ist.

Für Hotellerie nicht befriedigend

Relativ problemlos ist lediglich die Ortstaxe, die für jede touristisch bedingte Übernachtung zu entrichten ist. Sie fließt direkt der Stadt zu und daher konzentriert sich deren Interesse auf sie, während alle anderen Steuern – Mehrwertsteuer, Einkommenssteuer – ohnedies nicht in ihrem Einflussbereich liegen. Um sie eintreiben zu können, müsste sie allerdings die Vermieter kennen. Das wollten schon viele Städte, Airbnb, zu Hause in San Francisco und (für Europa) in Irland, verweigerte allerdings erfolgreich die Herausgabe der „privaten Daten unserer Community“. Um zu vermeiden, dass die Städte mit ihren Bemühungen um die Sicherung ihrer Abgaben den Vermietern die Teilnahme an dem Geschäftsmodell vermiesen, zeigte man sich zu einem Kompromiss bereit: Airbnb hat z. B. in Amsterdam die Bezahlung der „Bettensteuer“ für ihre Vermieter übernommen, in Paris ist diese Regelung ebenfalls geplant. Wenn die Vermieter damit von allen anderen Bedrohungen ungeschoren bleiben, ein wohlfeiler Deal. Für die Wettbewerbsgleichheit einfordernde Hotellerie kann das allerdings kein befriedigendes Modell sein.

Günther Greul

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