Print-Ausgabe 17. Juni 2022
Präsentierten erste Details (v.l.): Ulrike Rauch-Keschmann, Martina Titlbach-Supper und Susanne Kraus-Winkler
Die geltenden Förderungsrichtlinien des Bundes wurden überarbeitet – spätestens bis Anfang kommenden Jahres werden sie in Kraft treten
Ein stärkerer Fokus auf Nachhaltigkeit, eine intensivere Berücksichtigung der sozialen Komponente und Maßnahmen zur Verbesserung der Eigenkapitalquote – das sind die wichtigsten Eckpunkte der Neuausrichtung der gewerblichen Tourismusförderung, die spätestens mit Anfang 2023 in Kraft treten wird. Neu ist, dass ein künftig gewährter „Bonus“ mit geförderten Krediten kombinierbar ist. Dadurch sind höhere Förderungen als bisher möglich. Erste Details präsentierten Anfang dieser Woche Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler und die Leiterin der Abteilung Tourismusförderung Martina Titlbach-Supper. Mit dabei war auch Sektionschefin Ulrike Rauch-Keschmann. Abgewickelt werden die Tourismusförderungen von der ÖHT (Österreichische Hotel- und Tourismusbank).
Zu den ökologischen Förderungen gehören u. a. thermische Sanierungen, Umstieg auf erneuerbare Energieträger bei der Heizung oder der Einbau energieeffizienter Geräte. Bei der sozialen Dimension gehe es um Errichtung attraktiver Mitarbeiterunterkünfte, Kinderbetreuung und überbetriebliche Kooperationen. Im sozialen Bereich angesiedelt sind auch die Regionen (Förderung von Investitionen, die der lokalen Bevölkerung zugutekommen). Förderungen von Neubauten in tourismusintensiven Regionen wird es keine mehr geben. Ebenso werden „Objekte, die nicht eindeutig touristisch genutzt werden“, von der Förderung ausgeschlossen. Bei der ökonomischen Förder-Komponente geht es um Erleichterung der Betriebs-Übergaben und -nahmen, um Digitalisierung (Investitionen in Hard- und Software, Cyber-Security sowie Verkauf und Vertrieb) und um Eigenkapitalbildung („Equity-Growth“): Es wird nicht betriebsnotwendiges Vermögen verkauft, wodurch z. B. 300.000 Euro lukriert werden, die als Eigenkapital in das Unternehmen fließen, um bestehende Verbindlichkeiten neu zu gestionieren. Der Bund übernimmt die Haftung von den 300.000 Euro.
Für 2022 stehen insgesamt 31 Mio. Euro an Fördermitteln zur Verfügung. 24,5 Mio. Euro davon fließen in Förderaktionen, 5 Mio. Euro sind für Haftungsausfälle vorgesehen und 1,5 Mio. Euro dienen als Abwicklungsaufwand. Für den künftigen Nachhaltigkeitsbonus werden die bisher für Zuschüsse vorgesehenen Mittel verwendet. Seit 2015 wurden dafür für 2.593 Fälle 49 Mio. Euro eingesetzt. An Haftungen wurden 269 Mio. Euro für 368 Fälle begeben (nicht ausbezahlt) sowie 721 geförderte Kredite um 1,2 Mrd. Euro genehmigt. Wobei deren Hebelwirkung hoch ist: „Um 1 Mio. Euro auf 10 Jahre zinsfrei zu stellen, reichen derzeit 1,9 % Zuschuss aus“, so Martina Titlbach-Supper, was sich auf 115.000 Euro summiert.
Nochmals zu den kumulierten Werten: Die Zahl der Förderungsfälle seit 2015 beläuft sich auf 3.682, die Förderungsmittel auf 161 Mio. Euro, womit ein Investitionsvolumen von 3,9 Mrd. Euro bewegt wurde.
Ein 4-Sterne Hotel plant im Bereich ökologischer Förderungen die Aufwertung bestehender Zimmer um 500.000 Euro, wovon 100.000 Euro auf wassersparende Armaturen, effiziente Beleuchtungen und moderne Fenster entfallen. Die Investition wird zu 70 % mit einem 10 Jahre laufenden Zinszuschuss gefördert (in Summe 40.000 Euro). Zusätzlich gibt’s den Nachhaltigkeits-Bonus von 7.000 Euro für die nachhaltigkeitsrelevanten 100.000 Euro.
Im Bereich „Mitarbeiter*innen und Regionen“ beschließen mehrere Betriebe mit zusammen 100 Beschäftigten ein leerstehendes Hotel zu erwerben und dieses um 1,2 Mio. Euro in Mitarbeiterwohnungen umzubauen. Dafür wird ein geförderter Investitionskredit in Höhe von 70 % aufgenommen (10 Jahre Zinszuschuss). Für das Projekt gibt es einen Nachhaltigkeitsbonus von 84.000 Euro.
Erstellt am: 17. Juni 2022
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