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Corona-Hilfen für Privatvermieter

Zimmer oder FeWo? Kein Unterschied mehr! Härtefall & „Comeback-Bonus“ für beide

T.A.I. 24 TOP News

Aufatmen bei rund 20.000 Ferienwohnungs-VermieterInnen: wie Anfang Juli 2020 von Tourismusministerin Elisabeth Köstinger mitgeteilt wurde, können jetzt auch sie – was bislang nicht möglich war –, ebenso wie bereits seit längerem private Zimmervermieter eine Unterstützung aus dem Härtefallfonds beantragen sowie vom „Comeback-Bonus“ profitieren. Dem ist ein langes politisches Tauziehen vorangegangen. Vor allem Gerald Hauser, Obmann des Tourismusausschusses im Nationalrat, hatte sich für die Ferienwohnungs-Vermieter stark gemacht.

Um die Thematik zu verstehen, empfiehlt sich ein kurzer Blick auf die unterschiedlichen Beherbergungsangebote, die Österreichs Gästen zur Verfügung stehen. In Summe gibt es bundesweit laut Statistik Austria ca. 68.000 Beherbergungsbetriebe. Diese teilen sich wie folgt auf:

Gewerblicher Bereich

Hotels, Gasthöfe mit Gästebetten, Pensionen, aber auch Schutzhütten und Jugendherbergen sowie  Appartementhäuser und Ferienwohnungen, die mehr als 10 Gästebetten haben. In Summe sind dies laut Statistik Austria rund 21.900 Betriebe mit mehr als 831.000 Betten. Etwas mehr als die Hälfte davon (ca. 11.800) sind Hotels und ähnliche Betriebe mit rund 607.000 Betten.

Nichtgewerblicher Bereich

Dieser Beherbergungsbereich teilt sich auf in …

  • bäuerliche Vermieter (rund 12.200 mit ca. 82.800 Gästebetten);
  • private Vermieter (ca. 33.800). Bei ihnen wird zwischen Zimmer- (ca. 40%) und Ferienwohnungsvermietern (ca. 60%) unterschieden. Zusammen bringen sie es auf ein Volumen von knapp 220.000 Betten.

Bundesweit dominieren von der Anzahl der Betriebe her also die Privatvermieter. Bei den Nächtigungen verhält es sich umgekehrt, wobei die FeWo-Vermieter bei den Übernachtungen eine erheblich gewichtigere Rolle spielen, als die Zimmervermieter.

Die Härtefall-Vorgeschichte

Als Mitte März die Corona-Krise samt Lockdown voll los gegangen ist, wurde zunächst der gewerblichen Beherbergung Hilfestellung zugesichert. Ende März folgte eine Lösung für alle bäuerlichen Vermieter.

Mitte April wurden nach Intervention von Gerald Hauser die Vermieter von Privatzimmern in das Härtefall-Programm aufgenommen. Die Vermieter von Ferienwohnungen blieben hingegen weiter ohne Anspruch. Hauser sah darin eine Ungleichbehandlung und wies Ministerin Köstinger Ende April im Rahmen einer Videokonferenz darauf hin. Dasselbe tat er in den Fragestunden mit Bundeskanzler Sebastian Kurz.

Ende Mai brachte Gerald Hauser im Rahmen der Budgetsitzung im Nationalrat einen Antrag zur Aufnahme auch der FeWo-Vermieter in den Härtefallfonds ein, Mitte Juni im Tourismusausschuss des Nationalrates. Beide Anträge wurden laut Hauser „aber leider immer mit den Stimmen von den Regierungsparteien und den NEOS abgelehnt.“

Der Durchbruch

Letztendlich zeigte die Beharrlichkeit doch Wirkung: „Dass es nun eine Unterstützung aus dem Härtefallfonds für Vermieter von Ferienwohnungen gibt, ist zu begrüßen. Seit drei Monaten habe ich für diese finanzielle Unterstützung gekämpft“, so Gerald Hauser, der überzeugt ist, dass „diese Ungerechtigkeit mit großer Sicherheit gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen hätte.“ Notfalls wäre dies im Rahmen einer Verfassungsklage zu klären gewesen.

Dazu besteht jetzt kein Bedarf mehr. Elisabeth Köstinger: „Nun ist klargestellt, dass auch Vermieterinnen und Vermieter von Ferienwohnungen im eigenen Haus Unterstützung aus dem Härtefallfonds in Anspruch nehmen können.“ Die Regierung habe es darüber hinaus auch möglich gemacht, „dass der Förderzeitraum für Privatzimmervermieter auf 6 Monate ausgedehnt und ein Comeback-Bonus für jeden Förderwerber ausbezahlt wird.“

Köstinger: „Die (Corona-bedingten) Umsatzeinbußen waren oft auch für Ferienwohnungsvermieterinnen und –vermieter existenzbedrohend.“ Sie ist überzeugt, dass „diese Maßnahmen in der Branche für eine wesentliche Entlastung sorgen“ werden.

Härtefallfonds und „Comeback-Bonus“ für Privatvermieter

Anspruchsberechtigt sind laut Härtefallfondsgesetz von der Corona-Krise betroffene VermieterInnen von privaten Gästezimmern oder Ferienwohnungen, ...

  • mit höchstens 10 Gästebetten im eigenen Haushalt, der auch Hauptwohnsitz ist und
  • sofern lediglich die für Privatzimmervermietung zulässigen Leistungen angeboten werden (z.B. Bettwäsche, Endreinigung, Frühstück).
  • Die Dienstleistungen dürfen nur durch die gewöhnlichen Mitglieder des Hausstandes besorgt werden.

Zusätzlich wird es für Anspruchsberechtigte einen einmaligen „Comeback-Bonus“ von 500 € pro Monat – somit maximal 3.000 € – geben. Dieser soll den Restart in der Privatzimmervermietung erleichtern.

Die Förderung wird durch die Agrarmarkt Austria (AMA) abgewickelt. Nähere Informationen zur Förderung bzw. Antragstellung unter diesem Link >>>

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