Corona-Krise

Wegen großer Nachfrage nachgeschärft: Maßnahmenpaket für den Tourismus

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Höchstmögliche Geschwindigkeit verspricht Ministerin Elisabeth Köstinger bei der Umsetzung des Maßnahmenpakets für Österreichs Tourismus. Die aktuellste, nachgeschärfte Version mit Stichtag 20. März wurde T.A.I. soeben zur Verfügung gestellt.

Im Zentrum der Maßnahmen steht die Einrichtung eines Krisenbewältigungsfonds. Damit werden drei wesentliche Ziele verfolgt:

  • Sicherstellung der Liquidität der Unternehmen: diese ist vor allem für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft existenzsichernd. Nachdem die Nachfrage an Überbrückungsfinanzierungen sehr stark gestiegen ist, wird jetzt ein flexibler Haftungsrahmen geschaffen. Köstinger: „Damit ist die Übernahme von Haftungen für weitere Anträge sichergestellt.“ > Zugang zur vereinfachten Online-Einreichung: ÖHT Kunden-Portal
  • Sicherung von Arbeitsplätzen: von Montag, 16. März, bis inkl. Donnerstag 19. März verloren laut AMS-Vorstand Johannes Kopf 97.500 MitarbeitarbeiterInnen ihre Jobs, davon mehr als ein Drittel (36.000) aus dem Tourismus. Um einen weiteren Anstieg zu verhindern, wurde ein neues, unbürokratisches Kurzarbeitsmodell eingeführt (siehe Info-Kasten), das mit 400 Mio. Euro dotiert ist. Damit sollen möglichst viele ArbeitnehmerInnen in der Beschäftigung gehalten werden. > Zugang zur AMS-Förderung der Kurzarbeit
  • Maßnahmen für Härtefälle: bereits umgesetzt wurde ein Förderungsprogramm zur Schaffung eines Sicherheitsnetzes für Härtefälle bei Ein-Personen-Unternehmen (EPU) und Kleinstbetrieben, insbesondere auch kleine Familienbetriebe. Dafür wird aus dem COVID-19 Krisenbewältigungsfond bis zu 1 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Abgewickelt wird das Programm von der WKÖ.

All diese Maßnahmen betreffen nicht nur Hotellerie und Gastronomie, sondern auch Reisebüros, Gesundheitsbetriebe sowie Kino-, Kultur-und Vergnügungsbetriebe bzw. Freizeit- und Sportbetriebe. WKÖ Spartenobfrau für Tourismus Petra Nocker-Schwarzenbacher: „Es geht hier um rasche und unbürokratische Hilfe für Betriebe, aber auch um deren Mitarbeiter und Familien, die jetzt in Bedrängnis geraten.“

Das Corona- Kurzarbeitsmodell

Das neue, unbürokratische Kurzarbeitsmodell bezieht nun auch Lehrlinge mit ein. Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Die Sozialversicherungsbeiträge des Dienstgebers werden ab dem ersten Monat vom AMS übernommen.
  • Die gekürzte Normalarbeitszeit muss nur im Durchschnitt des Durchrechnungszeitraumes zwischen 10 und 90 Prozent liegen. Längere Zeiträume mit einer Wochenarbeitszeit von 0 Stunden können vereinbart werden.
  • Die Nettoersatzraten belaufen sich auf 80 bis 90 Prozent des bisherigen Nettoentgelts.
  • Eine Sozialpartnervereinbarung wird innerhalb von 48 Stunden ermöglicht.
  • Die Förderdauer beträgt drei Monate, bei Bedarf ist Verlängerung auf weitere drei Monate möglich.
  • Bei besonderen Verhältnissen ist Entfall der Behaltefrist zu verhandeln.

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