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Tourismuspolitik

Verzweifelte Vermieter mit mehr als 10 Betten: Geld nur tröpfelnd, weiterhin „Tohuwabohu“

T.A.I. 24 TOP News

Es ist fast wie ein Kampf gegen Windmühlen: der unermüdliche Einsatz des Tourismusausschuss-Obmanns im Parlament, Gerald Hauser. Seinem wiederholten und beherzten Einschreiten für die Kleinsten der Kleinen der touristischen Beherberger Österreichs, den PrivatvermieterInnen bis maximal 10 Betten und den "touristischen Vermietern mit mehr als 10 Betten, die mit dem EStG Paragraf 28 abrechnen", ist es zu verdanken, dass auch sie Covid-Entschädigungen erhalten – wenn auch nur schrittweise und bei weitem nicht alle. Gerald Hausers aktueller Vorstoß ist doppelt:

  • einerseits sollen endlich auch jene Corona-Hilfen ausbezahlt bekommen, die bis zur Erlassung der Richtlinien für die Entschädigung am 19 April 2021 (nach 13 Monaten!!!), – für Hauser aus nicht nachvollziehbaren Gründen - von ihnen ausgeschlossen waren (touristische Vermieter mit mehr als 10 Betten, die mit Paragraf 28 EstG Vermietung und Verpachtung veranlagen);
  • anderseits soll es zu einer wirkungsvollen Vereinfachung des Entschädigungs-Dschungels kommen, die nur noch drei Arten an touristischen VermieterInnen vorsieht:
    1. PrivatvermieterInnen (bäuerlich und nicht bäuerlich) mit bis zu maximal 15 Betten, die ihre Einkünfte nach § 28 EstG versteuern;
    2. kleingewerbliche Betriebe mit 16 bis 30 Betten, die nach § 23 und § 28 EstG veranlagen;
    3. gewerbliche VermieterInnen ab 31 Betten (also alle Hotels, Gasthöfe, Pensionen etc.), die mit § 23 EstG versteuern.

Es geht ums Rückgrat des ländlichen Tourismus

Das Thema PrivatvermieterInnen war von Anfang an der Corona-Krise ein Problem. Dies hat wahrscheinlich weniger mit dem politischen Willen zu tun, als mit der Komplexität der Materie. „Scheinbar kennen sich nur wenige aus, so Gerald Hauser. „Ich bin so etwas wie eine One-Man-Show für Privatvermieter und kleine touristische Vermieter!"

So wurde zu Beginn der Corona-Krise bei der Erlassung der Richtlinien für die Entschädigung nach dem Härtefallfonds auf die Privatvermieter "vergessen"! Hauser: "Erst aufgrund unserer parlamentarischen Initiativen und den vielen Reden im Parlament dazu wurden die privaten Vermieter von Zimmern Ende April 2020 und die privaten Vermieter von Ferienwohnungen Ende Juni 2020 in die Entschädigungsrichtlinien aufgenommen!" Hauser damals: „Auch für sie ist diese Krise existenzbedrohend, man darf die Kleinen nicht vergessen, sie sind das Rückgrat des ländlichen Tourismus.“

Weiterhin nicht nachvollziehbare Ausschließungsgründe

Weiterhin nicht zum Zug (Entschädigungen nach dem Härtefallfonds) kamen jene PrivatvermieterInnen, die nicht in demselben Haus wohnen, das sie vermieten, jene die eine Arbeitslosenunterstützung erhalten und jene, die mehr als 2.000 Euro brutto verdienen, obwohl auch ihre Betriebe behördlich geschlossen wurden. Hauser vor einem Jahr: „Das ist eine Ungleichbehandlung.“ Seine seither mehrfach eingebrachten und wiederholt vertagten Anträge zu diesem Thema fruchteten aber schrittweise. Auch erhielten die Privatvermieter einen Umsatzersatz nach Intervention und weiteren Anträgen dazu im Parlament, da die Privatvermieter auch beim Umsatzersatz in der Erstfassung "vergessen" wurden!

Das Leiden der touristischen Vermieter mit mehr als 10 Betten, die mit dem Paragrafen 28 EStG veranlagen war lange: 13 Monate hat es gedauert, bis die Anträge von Gerald Hauser zur Entschädigung von den "touristischen Vermietern mit mehr als 10 Betten, die mit dem Paragraf 28 EStG veranlagen", endlich Gehör fanden  und über die AMA (Agrarmarkt Austria) entschädigt werden!

39.000 Anträge, doch Auszahlung tröpfelt nur

Was Gerald Hauser zusätzlich zu diesen Ungerechtigkeiten wurmt, ist die Tatsache, dass die Auszahlungen an die "touristischen Vermieter mit mehr als 10 Betten" nur überaus schleppend vonstattengehen. Die Reaktion vieler LeserInnen der Tiroler Tageszeitung, die vor wenigen Tagen über laut Tourismusministerium 39.000 eingelangte Anträge berichtete, spricht Bände. Einige Auszüge davon: „Bis jetzt ist nichts bei uns angekommen. Dafür haben wir eine Strafverfügung mit 500 Euro erhalten, weil wir kein Gewerbe angemeldet haben“, „Außer Spesen nichts gewesen“, „Ich habe 6 Betten und noch nicht einmal eine Antwort auf meinen Antrag“, „Eine Auskunft über den Termin der Auszahlung kann nicht erteilt werden“, „Die Frustration ist mega“, „Ich habe trotz Intervention bei der AMA noch keinen Cent bekommen“, „Wir sind seit über 1 Jahr unserer Existenz beraubt, mein Betrieb und meine Familie sind wirtschaftlich ruiniert.“

Ende des „Tohuwabohus“

Gerald Hauser wird sich weiterhin für die Kleinsten der Kleinen einsetzen. Seinen bei der Tourismusausschuss-Sitzung im Juni 2021 eingebrachten (und einmal mehr vertagten) Antrag zur Beendigung des „Tohuwabohus“ bei der touristischen Vermietung, um im Gegenzug „nachvollziehbare, praktikable, einfache Strukturen zu schaffen“, wird er nicht nur neuerlich in der Ausschusssitzung im September einbringen, sondern als „unselbständigen Antrag“ ab sofort auch „in jede Parlamentssitzung, wo er hineinpasst.“

Die Frage, wie er die Chancen auf Realisierung beurteilt, beantwortet Gerald Hauser wie folgt: „Steter Tropfen hält den Stein. Ich habe im April gesehen, das laufendes Bohren zum Erfolg führt.“ Hausers Versprechen: „Ich werde nicht nachlassen!“

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