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Änderung des Härtefallfondsgesetzes

Sternstunde für den Tourismusausschuss! 10.000 PrivatvermieterInnen erhalten Hilfe

T.A.I. 24 TOP News

Es war – aus touristischer Sicht und hier vor allem rund 10.000 PrivatvermieterInnen – eine Sternstunde des österreichischen Parlamentarismus: In der Sitzung des Tourismusausschusses vom 11. Februar 2021 wurde die Änderung des Härtefallfondsgesetzes beschlossen, durch die auch jene Vermieter, die nach § 28 EstG (Einkommenssteuergesetz) veranlagen, in den Genuss von Unterstützungsgeldern rund um die Corona-Hilfen kommen. Vorangegangen war dem ein mehrmonatiges Tauziehen.

Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (r.): „Bisher waren nur Vermieter von Privatzimmern und Ferienwohnungen, die im eigenen Haushalt höchstens 10 Betten anbieten, anspruchsberechtigt. Jetzt erweitern wir den Kreis der Anspruchsberechtigten. Im Tourismusausschuss wurden heute die Weichen für diese notwendige Gesetzesänderung gestellt.“

Die Tücke lag im Steuerrecht

Konkret geht es um die Inanspruchnahme des neuen „Ausfallbonus“ (Details siehe Prodinger-Übersicht unter diesem Link >>>). Dieser war bislang im Bereich der Privatzimmervermieter nur für jene Betriebe möglich, die nach (§ 23 EstG, „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“) versteuern. Grundvoraussetzung dafür sind zumindest 5 Appartements mit in Summe mehr als 10 Betten – eine Vorgabe, die bundesweit ca. 30.000 Privatzimmer- und Ferienwohnungsvermieter erfüllen.

Nicht Anspruch-berechtigt war bislang jene Gruppe der Zimmervermieter, die über weniger als 5 Appartements verfügen, unabhängig davon, wie viele Betten sie haben. Es handelt sich dabei zwar ebenso gewerbliche Vermieter, aber sie müssen nach § 28 EstG („Vermietung und Verpachtung“) versteuern.

Gut Ding braucht Weile

Der Obmann des Tourismusausschusses, Gerald Hauser (l.), kämpfte seit Monaten, um diese Unzulänglichkeit zu beseitigen. „Ministerin Köstinger hat mit versprochen, das zu ändern“, betonte Hauser Mitte November 2020, als er am Ende der „Budgetbesprechung 2021“ der „Untergruppe Tourismus“ im Parlament die Bundesministerin darauf aufmerksam machte.

Aber gut Ding braucht Weile, auch in der Politik. Umso größer war die Freude, als in der heutigen Tourismusausschuss-Sitzung im Zuge der von Gerald Hauser neuerlich initiierten Debatte zu diesem Thema von Seiten der Regierungsparteien der Antrag auf Änderung des Härtefallfondsgesetzes eingebracht wurde (siehe diesen Link >>>). Er wurde mehrheitlich von allen Parteien (mit Ausnahme der NEOS) angenommen.

Erfolg für den Tourismusausschuss

Ende gut, (fast) alles gut. Ministerin Köstinger: „Wir sichern damit Existenzen und erhalten gleichzeitig dieses wichtige Angebotssegment für den heimischen Tourismus.“ Was Gerald Hauser fehlt, ist der Zugang für die PrivatvermiterInnen zum Fixkostenzuschuss II und zum Umsatzersatz. „Aber es macht Sinn, wir haben viel erreicht, noch nicht das Maximum, aber die Kugel rollt in die richtige Richtung. Das ist für den Ausschuss ein großer Erfolg. In dem sitzen 28 Nationalräte zusammen, die versuchen, Lösungen für den Tourismus zu finden! Wir haben getan, was wir können. Ich habe ein dreiviertel Jahr geschoben und die Ministerin hat’s umgesetzt.“

Wichtig fürs „Herz der Alpen“

Vor allem für Tirol sei dieser Lückenschluss laut Landeshauptmann Günther Platter „von entscheidender Bedeutung, weil die Privatzimmervermietung einen wesentlichen Eckpfeiler unserer kleinteiligen und familiengeführten Tourismuslandschaft darstellt.“ Das „Herz der Alpen“ hat die mit Abstand meisten Privatvermieter (rund 13.500). Platter: „Mit diesem Schritt können nun tausende Beherbergungsbetriebe im Land unterstützt werden, die von der Pandemie besonders hart betroffen sind.“

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