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Für Tourismusministerin Elisabeth Köstinger ist die Mitte Jänner 2022 im Nationalrat beschlossene ökosoziale Steuerreform „eines der Leuchtturmprojekte unserer Bundesregierung“. Einige der darin festgehaltenen Entlastungsmaßnahmen sind ihr zufolge „gerade für unsere Tourismuswirtschaft wichtig“. Die erste Reaktion kam von der ÖHV (Österreichische Hoteliervereinigung), und die fiel eher verhalten aus.
Stärkung des Wirtschaftsstandorts
Zunächst zu den Fakten. Ministerin Köstinger nennt als Vorteile unter anderem den Investitionsfreibetrag mit Ökologisierungs-Komponente sowie die Verbesserung bei der Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter: „Die entlastet unsere Betriebe nachhaltig und schafft gleichzeitig Anreize, um die Eigenkapitalausstattung zu verbessern.“ Auch die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge sowie die Einführung eines steuerlichen Freibetrags für die Beteiligung von Mitarbeiter*innen am Erfolg der Unternehmen sieht Ministerin Köstinger als Möglichkeiten zur „Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich.“
Die Eckpunkte der ökosozialen Steuerreform sehen wie folgt aus:
Lohnnebenkostensenkung wäre für ÖHV zielführender
Die Reaktionen aus der Branche ließen nicht lange auf sich warten. Die erste kommt vom neu gewählten Präsidenten der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV), Walter Veit. Er bemängelt, dass bei der Ausgestaltung keine Branchenexperten eingebunden waren. Viele Betriebe hätten nichts von der niedrigeren KöSt oder dem höheren Gewinnfreibetrag, da sie Corona-bedingt Verluste schreiben. Veit: „Ihnen bleiben unterm Strich nur steigende Energiepreise (Anm.d.Red.: bedeutendster Schritt der Steuerreform ist die CO2-Bepreisung). Das schmerzt.“ Er spricht sich zudem für eine 30-prozentige Lohnnebenkostensenkung für 30 Mitarbeiter*innen je Unternehmen aus.
Erstellt am: 20. Jänner 2022
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