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Ökosoziale Steuerreform

Steigende Energiepreise, weniger KöSt! Ministerin Köstinger lobt, Tourismus nicht nur erfreut

T.A.I. 24 TOP News

Für Tourismusministerin Elisabeth Köstinger ist die Mitte Jänner 2022 im Nationalrat beschlossene ökosoziale Steuerreform „eines der Leuchtturmprojekte unserer Bundesregierung“. Einige der darin festgehaltenen Entlastungsmaßnahmen sind ihr zufolge „gerade für unsere Tourismuswirtschaft wichtig“. Die erste Reaktion kam von der ÖHV (Österreichische Hoteliervereinigung), und die fiel eher verhalten aus.

Stärkung des Wirtschaftsstandorts

Zunächst zu den Fakten. Ministerin Köstinger nennt als Vorteile unter anderem den Investitionsfreibetrag mit Ökologisierungs-Komponente sowie die Verbesserung bei der Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter: „Die entlastet unsere Betriebe nachhaltig und schafft gleichzeitig Anreize, um die Eigenkapitalausstattung zu verbessern.“ Auch die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge sowie die Einführung eines steuerlichen Freibetrags für die Beteiligung von Mitarbeiter*innen am Erfolg der Unternehmen sieht Ministerin Köstinger als Möglichkeiten zur „Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich.“

Die Eckpunkte der ökosozialen Steuerreform sehen wie folgt aus:

  • Senkung der Körperschaftssteuer (KöSt) auf 23 % von derzeit 25 %. Dies erfolgt in zwei Schritten, jeweils 1 % im Jahr 2023 und 2024.
  • der Grundfreibetrag beim Gewinnfreibetrag von derzeit 13 auf 15 % angehoben. Köstinger: „Damit werden insbesondere jene Unternehmen, die krisenbedingt Verluste erlitten haben, durch eigenkapitalstärkende Maßnahmen im Ausmaß von 50 Mio. Euro pro Jahr unterstützt.“
  • Angelehnt an die Investitionsprämie wird ein Investitionsfreibetrag mit Ökologisierungs-Komponenten in Höhe von bis zu 350 Mio. Euro geschaffen. „Davon profitiert besonders die investitionsintensive Tourismusbranche“, ist Elisabeth Köstinger überzeugt.
  • Die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (sie können als Betriebsausgabe sofort zur Gänze abgesetzt werden) wird von 800 Euro auf 1.000 Euro erhöht, was ab dem Jahr 2023 – neben einer administrativen Entlastung – zu einer jährlichen Liquiditätssteigerung von bis zu 150 Mio. Euro führen soll. Köstinger: „Gerade die Tourismus- und Freizeitwirtschaft sowie die Gastronomie, Reise- und Veranstalterbranche haben oft viele kleinere Anschaffungen zu verzeichnen.“
  • Dazu kommt ein steuerlicher Freibetrag für Beteiligung von Mitarbeiter*innen am Erfolg des Unternehmens (Analog zur bestehenden steuerbegünstigten Mitarbeiterkapitalbeteiligung) mit bis zu 3.000 Euro. Köstinger sieht darin „gerade für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft mit massiven Mitarbeitermangel“ einen Vorteil.
  • Gesenkt werden darüber hinaus die zweite (mit 1. Juli 2022 von 35 auf 30 %) und dritte Tarifstufe (von 42 auf 40 % ab 1. Juli 2023) der Lohn- und Einkommensteuer.
  • Ebenso wird der Familienbonus von 1.500 auf 2.000 Euro pro Kind und Jahr sowie der Kindermehrbetrag von 250 auf 450 Euro pro Kind und Jahr ab 1. Juli 2022 erhöht.

Lohnnebenkostensenkung wäre für ÖHV zielführender

Die Reaktionen aus der Branche ließen nicht lange auf sich warten. Die erste kommt vom neu gewählten Präsidenten der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV), Walter Veit. Er bemängelt, dass bei der Ausgestaltung keine Branchenexperten eingebunden waren. Viele Betriebe hätten nichts von der niedrigeren KöSt oder dem höheren Gewinnfreibetrag, da sie Corona-bedingt Verluste schreiben. Veit: „Ihnen bleiben unterm Strich nur steigende Energiepreise (Anm.d.Red.: bedeutendster Schritt der Steuerreform ist die CO2-Bepreisung). Das schmerzt.“ Er spricht sich zudem für eine 30-prozentige Lohnnebenkostensenkung für 30 Mitarbeiter*innen je Unternehmen aus.

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