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Privatvermieter kämpfen ums Überleben

„Schutzheiliger“ für die vergessenen Kleinen: „Ungerechtigkeiten müssen aufhören!“

T.A.I. 24 TOP News

Für die „Kronen Zeitung“ gilt er als „Schutzheiliger der Tourismusbranche“, der sich „bereits Zeit seines Lebens die sprichwörtlichen ‚Haxen‘ für die Branche“ ausreißt: Gerald Hauser, Obmann des Tourismusausschusses im Parlament. Aktueller Anlass für besagte ganzseitige Lobeshymne in der (Tirol)-Ausgabe vom vergangenen Sonntag, dem 21. März 2021, ist Hausers seit Beginn der Corona-Krise unermüdlicher Einsatz für die kleinsten der Kleinen in Österreichs Tourismus, die bundesweit mehr als 40.000 PrivatvermieterInnen (FeWo’s, Appartements und Gästezimmer bis zu insgesamt 10 Betten). Sie stellen rund 26 % des heimischen Bettenangebotes und zeichnen für rund 15% der österreichischen Nächtigungen verantwortlich.

Gesetz geändert, Richtlinien fehlen

Besagte PrivatevermieterInnen fielen seit Beginn der Corona-Krise vor einem Jahr – anders, als die gewerblichen und bäuerlichen AnbieterInnen in ihrem Bereich (sie werden seit Juli 2020 berücksichtigt) – durch sämtliche Maßnahmenpakete. „Die Politik hat diese kleinen Privaten von Anbeginn vergessen“, so Gerald Hauser Ende vergangener Woche in einer Pressekonferenz der FPÖ.

Konkret spießte es sich für rund ein Viertel der Privaten am § 28 EstG (Einkommenssteuer Gesetz; Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung), die anders als jene, die ihre privaten FeWo- und Zimmervermietungen als „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ (§ 23 EstG) versteuern, nicht im Härtefallfondsgesetz berücksichtigt worden waren.

Gerald Hauser ist es zu verdanken, dass dieser Missstand Mitte Februar2021 von Tourismusministerin Elisabeth Köstinger geändert wurde (siehe „Sternstunde für den Tourismusausschuss! 10.000 PrivatvermieterInnen erhalten Hilfe“). Dasselbe konnte Gerald Hauser auch bezüglich Umsatz-Ersatz für November und Dezember 2020 erreichen, wo bäuerliche und private VermieterInnen anfangs ebenfalls nicht berücksichtigt wurden.

Soweit, so gut. Nur dass es bis dato keine Richtlinien ausgearbeitet wurden, die Höhe und Umfang der nun zugesagten Hilfen festlegen. „Keiner der betroffenen kleinen Privaten hat bis heute auch nur einen Cent gekriegt, obwohl sie wie der gesamte Tourismus seit Ende November behördlich geschlossen sind“, kritisiert Hauser.

Ungerechte Ausschließungsgründe

Selbst wenn endlich erste Gelder fließen, waren die Reparatur von Härtefallfonds und Umsatzersatz laut Gerald Hauser „nur ein erster Schritt. Denn leider ist noch nicht alles erledigt. Es bleiben Ungerechtigkeiten, die sich niemand vorstellen kann.“ Damit spielt der Obmann des Tourismusausschusses auf jene Ausschlussgründe von Härtefallfonds und Umsatzersatz an, die viele PrivatvermieterInnen – egal ob bäuerlich oder nicht bäuerlich – in regelrechte Existenzkrisen bringen. Denn von den Corona-Hilfen ausgeschlossen sind alle VermieterInnen ...

  • deren Nebeneinkünfte 2.000 Euro brutto (!) übersteigen,
  • die ihren Job verlieren und deshalb Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungs- oder Umschulungsgeld beziehen, oder
  • deren FeWo’s und/oder Gästezimmer sich nicht im selben Gebäude befinden.

Öffentliche Debatte unerwünscht

„Wir haben dazu mehrere Anträge eingebracht. Sie wurden nicht abgelehnt, sondern vertagt, weil es sonst im Parlament eine öffentliche Debatte darüber geben müsste“, empört sich Gerald Hauser. „Das sind wirklich dramatische Fälle. Viele wissen nicht mehr, wie sie ihre (Kredit)-Raten bezahlen sollen“, weiß er zu berichten, denn Hauser hat bislang rund 500 E-Mails von betroffenen PrivatvermieterInnen erhalten und „jede einzelne beantwortet.“

Viele der Betroffenen „müssen wahrscheinlich Konkurs anmelden“, so Hauser. Besonders hart treffe es jene, die währen der Corona-Krise ihren Job verloren, 55 % Arbeitslosengeld beziehen und jetzt (obwohl beides in keinerlei Zusammenhang steht!) keinen Anspruch auf Härtefallfonds bzw. Umsatzersatz haben. Gerald Hauser wird weiterkämpfen: „Mit ist wichtig, dass kleine Betriebe diese Entschädigungen bekommen. Die Ungerechtigkeiten müssen aufhören!“

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