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Tourismuspolitik

Privatvermieter bitte Warten! Rätsel um verschwundenen Absatz

Print-Ausgabe 20. April 2018

Das Tauziehen um die Erhöhung der Freigrenze von 10 auf 15 Betten sowie eine „Gewerbe-Light-Lösung“ vom 16. bis zum 30. Bett geht weiter.

Es wurde als große Erleichterung für Österreichs Privatvermieter angepriesen: die Anfang März im Ministerrat beschlossene bis Mitte April in Begutachtung gewesene Novelle zur 2. Genehmigungsfreistellungsverordnung. Demnach brauchen Beherbergungsbetriebe bis 30 Betten ab sofort keine Betriebsanlagengenehmigung mehr, wenn lediglich Frühstück und kleine Imbisse an die Beherbergungsgäste verabreicht werden. „Neuen Unternehmern in der Beherbergungsbranche wird damit der Einstieg ins Gewerbe erleichtert, aber auch jenen, die bereits als Privatzimmervermieter im nicht-gewerblichen Bereich Zimmer vermietet haben, kommt die Erweiterung zu Gute“, betonte dazu die WKÖ-Bundessparte Tourismus in einer Aussendung kurz nach dem Ministerratsbeschluss Anfang März.

Dies klingt auf den ersten Blick erfreulich. Aber nur auf den ersten Blick, denn eines bleibt davon unberührt: die Notwendigkeit einer Gewerbeberechtigung für Privatvermieter mit mehr als 10 Betten. Sie unterliegen damit auch der gewerblichen Sozialversicherung, was laut Gerald Hauser, Tourismussprecher der FPÖ und Vorsitzender des Tourismusausschusses im Parlament, Mehrkosten von 2.500 Euro im Jahr verursacht. Hauser: „„Die Freistellungsverordnung bringt den Privatvermietern leider gar nichts!“

Hauser hatte sich wiederholt für eine Anhebung der Höchstgrenze für PrivatvermieterInnen ohne Gewerbeberechtigung von derzeit 10 auf künftig 15 Betten eingesetzt sowie eine Gewerbeberechtigung „light“ für 16 bis 30 Betten. Beides brächte eine erhebliche Erleichterung für Privatvermieter, die rund ein Fünftel (in Tirol ein Viertel) zum Nächtigungsaufkommen des Tourismus beitragen: denn in der Hochsaison kann es durchaus passieren, dass aus den maximal 10 Betten durch Ausziehcouches für mitreisende Kinder 11 Betten im Haus werden, was zum Teil zu massiven Strafen führt.

Während NEOS Tourismussprecher und Hotelier Sepp Schellhorn der Erhöhung der Bettenanzahl für Private positiv gegenüber steht (allerdings nur, wenn gleichzeitig Steuervorteile für PrivatvermieterInnen abgeschafft würden), legt sich die ÖVP quer. Vor knapp einem Jahr wurde die Angelegenheit im Tourismusausschuss behandelt. Der damals von Hauser und einigen weiteren Abgeordneten eingebrachte Entschließungsantrag wurde auf Betreiben von SPÖ und ÖVP vertagt. Der nächste Anlauf erfolgte im Herbst 2017 und hatte Erfolg: die „Fachgruppe Tourismus“ des Standort-Clusters der Koalitionsverhandlungen einigte sich Ende November – den Teams gehörten neben Hauser von FP-Seite Roman Haider, Matthias Krenn und Rudi Federspiel an, von VP-Seite Petra Nocker-Schwarzenbacher, Franz Hörl und Elisabeth Gürtler – bezüglich Privatvermietung auf folgende Punkte:

• Gleiche Rahmenbedingungen sollen für gleiche Tätigkeiten für alle Zimmerviermieter geschaffen werden, diese aber erleichtert
werden.
• ÖVP: Erleichterung im Betriebsanlagenrecht durch Aufnahme von Beherbergungsbetrieben von 11 auf 30 Betten in die Genehmigungsfreistellungsverordnung als einfache und praktikable Lösung.
• FPÖ: Freigrenze von 10 auf 15 Betten erhöhen sowie eine „Gewerbe-Light-Lösung“ vom 16. bis zum 30. Bett.

Die beiden ersten Absätze fanden sich dann im Regierungsprogramm 2017-2022 auf Seite 167 wieder, leider nicht der dritte Absatz. „Das Problem ist, dass sich kaum jemand auskennt“, meint Hauser. Er ist selbst Privatvermieter, besitzt eine Gewerbeberechtigung  und fällt nicht unter die von ihm geforderte Regelung. Die rätselhafte Angelegenheit mit dem „verschwundenen Absatz“ will er nicht auf sich beruhen lassen. Seine Forderung für eine Erhöhung der derzeitigen Bettengrenze bei der Privatvermietung von 10 auf 15 Betten ohne Gewerbe sowie eine Gewerbeberechtigung „light“ für 16 bis 30 Betten bleibt bestehen. Sie wird auch von Franz Hörl, der seit Jänner ebenfalls dem Nationalrat angehört, unterstützt. T.A.I. wird über die weitere Entwicklung berichten. 

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